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   BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16   

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BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16 (https://dejure.org/2017,30259)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2017 - 1 StR 408/16 (https://dejure.org/2017,30259)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 1 StR 408/16 (https://dejure.org/2017,30259)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 261 StPO
    Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen; Beweisbehauptungen: notwendige Konkretisierung); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichung vom Sachverständigengutachten durch das Tatgericht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 176 StGB
    Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor einer Jugendschutzkammer: Entbehrlichkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen kindlicher oder jugendlicher Zeugen

  • IWW

    § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 472 Abs. 1 Satz 1, § 473 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen; Gerichtliches Abweichen vom psychologischen Sachverständigengutachten; Aufstellen einer Beweisbehauptung in der gebotenen Konkretisierung

  • rewis.io

    Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor einer Jugendschutzkammer: Entbehrlichkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen kindlicher oder jugendlicher Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 2
    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen; Gerichtliches Abweichen vom psychologischen Sachverständigengutachten; Aufstellen einer Beweisbehauptung in der gebotenen Konkretisierung

  • datenbank.nwb.de

    Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor einer Jugendschutzkammer: Entbehrlichkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen kindlicher oder jugendlicher Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sexueller Missbrauch: Abweichen vom Sachverständigengutachten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sexueller Missbrauch: Weiterer Sachverständiger zur Beurteilung der Aussage der Opferzeugin?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachverständigengutachten zum Nachweis einer bereits falsifizierten Tatsache

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Opferzeugin - und die Beurteilung der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisantrag?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 317
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 7, NStZ 2010, 51, 52 und vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672).

    Die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243 und vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173).

  • BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichung von einem Sachverständigengutachten:

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
    Es muss dann aber die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 6, NStZ-RR 2017, 88, 89, mwN; BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08 Rn. 11, NStZ 2009, 571, 572).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag auf Einholung

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 7, NStZ 2010, 51, 52 und vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672).
  • BGH, 03.11.2009 - 3 StR 355/09

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Einholung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
    Es fehlt an der für eine Ablehnung nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO vorrangig erforderlichen Überzeugung des Gerichts, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei durch das frühere Gutachten bereits erwiesen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 StR 355/09, NStZ-RR 2010, 51).
  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
    Die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243 und vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173).
  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz);

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 7, NStZ 2010, 51, 52 und vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
    Es muss dann aber die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 6, NStZ-RR 2017, 88, 89, mwN; BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08 Rn. 11, NStZ 2009, 571, 572).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
    Ob der Antragsteller eine Beweisbehauptung in der gebotenen Konkretisierung aufstellt, ist ggf. durch Auslegung des Antrags nach dessen Sinn und Zweck zu ermitteln (st. Rspr.; z.B. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251, 253 f.).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
    Die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243 und vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173).
  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts

    Dies gilt bei Zeugen in kindlichem oder jugendlichem Alter erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit solcher Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen verfügen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2017 - 1 StR 408/16 Rn. 15 f.; vom 27. Januar 2005 - 3 StR 431/04 Rn. 5, jeweils mwN).
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