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   BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16   

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https://dejure.org/2017,23459
BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16 (https://dejure.org/2017,23459)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2017 - 1 StR 535/16 (https://dejure.org/2017,23459)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16 (https://dejure.org/2017,23459)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 32 Abs. 1 Satz 1 ÄrzteZV
    Beweiswürdigung bei vertragsärztlichem Abrechnungsbetrug (Nachweis der Täuschung und des Irrtums; Vorsatz; Revisibilität); Erbringung von ärztlichen Leistungen in freier Praxis

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB, § 32 Abs 1 S 1 Ärzte-ZV, § 32b Ärzte-ZV, § 106a Abs 1 SGB 5, § 106a Abs 2 SGB 5
    Betrug durch Abrechnung von Laborleistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung: Kassenarztrechtliche Bewertung der Tätigkeit des Arztes; Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit "in freier Praxis" von der im Angestelltenverhältnis

  • IWW

    § 263 StGB, § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV, § 106a Abs. 1, 2 SGB V, § 32b Ärzte-ZV

  • Wolters Kluwer

    Betrug bei der sozialversicherungsrechtlichen Leistungserbringung von Laborleistungen "in freier Praxis"; Orientierung der Beweiswürdigung zum Tatbestandsmerkmal der Täuschung im Sinne des Betruges an den kassenärztrechtlichen Rahmenbedingungen

  • rewis.io

    Betrug durch Abrechnung von Laborleistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung: Kassenarztrechtliche Bewertung der Tätigkeit des Arztes; Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit "in freier Praxis" von der im Angestelltenverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrug bei der sozialversicherungsrechtlichen Leistungserbringung von Laborleistungen "in freier Praxis"; Orientierung der Beweiswürdigung zum Tatbestandsmerkmal der Täuschung im Sinne des Betruges an den kassenärztrechtlichen Rahmenbedingungen

  • datenbank.nwb.de

    Betrug durch Abrechnung von Laborleistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung: Kassenarztrechtliche Bewertung der Tätigkeit des Arztes; Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit "in freier Praxis" von der im Angestelltenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch im Fall des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung von laborärztlichen Leistungen bestätigt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abrechnungsbetrug durch Abrechnung von Laborleistungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug in den Abrechnungen des Kassenarztes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und ihre Überprüfung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Betrug im Zusammenhang mit der Abrechnung von laborärztlichen Leistungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freispruch im Fall des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung von laborärztlichen Leistungen bestätigt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 14.07.2017)

    Schottdorf von Betrugsvorwürfen in letzter Instanz freigesprochen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit in freier Praxis - Gestaltung von Franchisemodellen für Arzt- und Zahnarztpraxen möglich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Abrechnung von laborärztlichen Leistungen: Freisprüche wegen Betruges bestätigt

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 69 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | Freie Laborpraxis: Stellung von Personal und Räumen durch Betreibergesellschaft

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit in freier Praxis - Gestaltung von Franchisemodellen für Arzt- und Zahnarztpraxen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zur Frage eines Freispruchs von zwei Angeklagten vom Vorwurf des Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung von laborärztlichen Leistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 579
  • StV 2018, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16
    Die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Abrechnungen der Vertragsärzte gehört in die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen; Prüfung und Feststellung zielen darauf ab, ob die Leistungen im Einklang mit den gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsrechtlichen Vorschriften - mit Ausnahme des hier nicht interessierenden Wirtschaftlichkeitsgebots - erbracht worden sind (BSG, Urteil vom 23. Juni 2006 - B 6 KA 7/09 R, BSGE 106, 222, 226 Rn. 26 mwN).

    Zum Prüfungsumfang gehören auch die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der Leistungserbringung (BSG aaO BSGE 106, 222, 226 Rn. 27); das schließt die Leistungserbringung in "freier Praxis' ein (vgl. BSG aaO BSGE 106, 222, 228 ff. Rn. 33 ff.).

    Das Landgericht hat sich bei seiner Beweiswürdigung zum Merkmal Täuschung an der in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 16. März 1973 - 6 RKa 23/71, BSGE 35, 247, 250 und vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R, BSGE 106, 222, 228 ff. Rn. 33 ff., siehe auch Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 6 KA 19/15 R, BSGE 120, 197, 200 Rn. 19 f.) entwickelten Grundsätzen zur "freien Praxis' in Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis (§ 32b ÄrzteZV) orientiert.

    Tätigkeit in "freier Praxis' wird danach durch eine wirtschaftliche Komponente - das Tragen des wirtschaftlichen Risikos und die Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg der Praxis - und eine ausreichende Handlungsfreiheit in beruflicher und persönlicher Hinsicht geprägt (BSG, Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R, BSGE 106, 222, 229 Rn. 39).

    Das wirtschaftliche Risiko trägt der Vertragsarzt dann, wenn es maßgebend von seiner Arbeitskraft abhängt, in welchem Umfang er Einkünfte durch seine freiberufliche Tätigkeit erzielt (BSG, Urteile vom 16. März 1973 - 6 RKa 23/71, BSGE 35, 247, 252 und vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R, BSGE 106, 222, 229 Rn. 37).

    Um zu bewerten, ob das kassenarztrechtlich erforderliche Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gewahrt ist, können auf die Arztpraxis bezogene zivilrechtliche Vereinbarungen von Bedeutung sein (BSG aaO BSGE 106, 222, 229 f. Rn. 40 f.).

    Das Bundessozialgericht hat in dem sowohl von dem Tatgericht als auch von der Revision herangezogenen Urteil gerade ausgeführt, in Fallgestaltungen, in denen der fragliche Arzt das wirtschaftliche Risiko trage, also sowohl an Gewinn als auch Verlust der Praxis beteiligt sei, müsse er neben dem Einkommensrisiko nicht zwingend auch noch das weitere Vermögensrisiko tragen (BSG aaO BSGE 106, 222, 231 f. Rn. 46 f.).

    Selbst Gestaltungen, in denen nicht nur die Praxisräume, sondern die gesamte Praxisausstattung angemietet worden seien, der Kapitaleinsatz des Kassenarztes also gegen Null gehe, stehe kassenarztrechtlich der Tätigkeit "in freier Praxis' nicht entgegen (BSG aaO BSGE 106, 222, 232 Rn. 46 am Ende).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16
    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, dass das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, Rn. 10 und vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16, Rn. 6 jeweils mwN).

    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14, Rn. 3 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, Rn. 10, NStZ-RR 2017, 185 mwN).

  • BSG, 16.03.1973 - 6 RKa 23/71
    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16
    Das Landgericht hat sich bei seiner Beweiswürdigung zum Merkmal Täuschung an der in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 16. März 1973 - 6 RKa 23/71, BSGE 35, 247, 250 und vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R, BSGE 106, 222, 228 ff. Rn. 33 ff., siehe auch Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 6 KA 19/15 R, BSGE 120, 197, 200 Rn. 19 f.) entwickelten Grundsätzen zur "freien Praxis' in Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis (§ 32b ÄrzteZV) orientiert.

    Das wirtschaftliche Risiko trägt der Vertragsarzt dann, wenn es maßgebend von seiner Arbeitskraft abhängt, in welchem Umfang er Einkünfte durch seine freiberufliche Tätigkeit erzielt (BSG, Urteile vom 16. März 1973 - 6 RKa 23/71, BSGE 35, 247, 252 und vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R, BSGE 106, 222, 229 Rn. 37).

  • BGH, 11.05.2017 - 4 StR 554/16

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16
    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, dass das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, Rn. 10 und vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16, Rn. 6 jeweils mwN).
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16
    Das Landgericht hat sich bei seiner Beweiswürdigung zum Merkmal Täuschung an der in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 16. März 1973 - 6 RKa 23/71, BSGE 35, 247, 250 und vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R, BSGE 106, 222, 228 ff. Rn. 33 ff., siehe auch Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 6 KA 19/15 R, BSGE 120, 197, 200 Rn. 19 f.) entwickelten Grundsätzen zur "freien Praxis' in Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis (§ 32b ÄrzteZV) orientiert.
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 635/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund fehlender

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16
    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14, Rn. 3 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, Rn. 10, NStZ-RR 2017, 185 mwN).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16
    Der Senat ist deshalb auch nicht veranlasst, auf die in der Strafrechtswissenschaft geübte Kritik an der Bestimmung des Vermögenschadens in bestimmten Konstellationen des - phänomenologisch - Abrechnungsbetrugs (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 113 ff. Rn. 74 ff. (betreffend die Liquidation gegenüber Privatpatienten); dazu u.a. Brand/Wostry, StV 2012, 619, 620 ff.; Krüger, PhamR 2013, 46, 48 f.; Lindemann, NZWiSt 2012, 334, 337 ff.; Mahler, wistra 2013, 44, 46 ff.; Tiedemann, JZ 2012, 525, 527 f.) einzugehen.
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Da dieser die Abklärung formaler Voraussetzungen der Leistungserbringung beinhaltet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16, StraFo 2017, 429), kann von einer entsprechenden Erwartung seitens des Empfängers ausgegangen werden.
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16, Rn. 7; Urteil vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, Rn. 17; jeweils mwN).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16, Rn. 7; Urteil vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, Rn. 17; jeweils mwN).
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 270/23

    Störung der Totenruhe

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung aber auch, wenn der Tatrichter an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt und nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist; denn für eine Verurteilung genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16; vom 21. November 2017 - 1 StR 261/17).
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Denn es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, juris Rn. 10; vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16, juris Rn. 6; vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16, ZWH 2017, 328 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 21.11.2017 - 1 StR 261/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit vorherigen, widerlegten Einlassungen

    Denn es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16, Rn. 7; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, Rn. 10 und vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16, Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Zweifel: Zweifelssatz, keine

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung bei einem Freispruch aber auch, wenn der Tatrichter an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt und nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist; denn für eine Verurteilung genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; Urteil vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16; Urteil vom 21. November 2017 - 1 StR 261/17; s.a. Gerson, StraFo 2022, 2, 7; LR/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 8).
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