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   BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17   

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BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17 (https://dejure.org/2017,23495)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2017 - 5 StR 134/17 (https://dejure.org/2017,23495)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17 (https://dejure.org/2017,23495)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 221 StGB; § 13 StGB; § 179 StGB a.F.; § 177 StGB n.F.
    Aussetzung durch Ablegen einer schwer alkoholisierten Person in einem Hinterhof (Versetzen in eine hilflose Lage); Aussetzung durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund vorausgegangener sexueller Misshandlungen); sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 StGB, § 221 Abs 1 Nr 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Aussetzung und gefährliche Körperverletzung: Ablegen einer spärlich bekleideten, schwerstalkoholisierten Geschädigten im Freien bei einer Außentemperatur um den Gefrierpunkt; Garantenstellung des an dem vorausgehenden sexuellen Missbrauch der Geschädigten Beteiligten

  • IWW

    § 221 StGB, § ... 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 und 2 StGB, § 177 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 179 Abs. 1 StGB, § 179 Abs. 5 StGB, § 177 Abs. 6 Nr. 1 und 2 StGB, § 354a StPO, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und 2 StGB, § 179 Abs. 6 StGB, § 2 Abs. 1 StGB, Abs. 5 Nr. 1 Alternative 2, Nr. 2 StGB, § 184c Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StGB, § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 221 Abs. 1 StGB, § 13 StGB, § 301 StPO, § 179 StGB, § 179 Abs. 5 Nr. 1 StGB, § 179 Abs. 5 Nr. 2 StGB, § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Handlung gegen die bereits zur Bildung bzw. Äußerung eines entgegenstehenden Willens unfähige Geschädigte; Änderung des materiellen Rechts; Erzieherische Unerlässlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld; Beurteilung des Verbringens der ...

  • rewis.io

    Aussetzung und gefährliche Körperverletzung: Ablegen einer spärlich bekleideten, schwerstalkoholisierten Geschädigten im Freien bei einer Außentemperatur um den Gefrierpunkt; Garantenstellung des an dem vorausgehenden sexuellen Missbrauch der Geschädigten Beteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sexuelle Handlung gegen die bereits zur Bildung bzw. Äußerung eines entgegenstehenden Willens unfähige Geschädigte; Änderung des materiellen Rechts; Erzieherische Unerlässlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld; Beurteilung des Verbringens der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen sexuellen Missbrauchs eines widerstandsunfähigen 14-jährigen Mädchens auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen sexuellen Missbrauchs eines widerstandsunfähigen 14-jährigen Mädchens auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Jugendliche wegen sexuellen Missbrauchs

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Missbrauch einer widerstandsunfähigen 14-Jährigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Aussetzung in der Kälte

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Aussetzung eines widerstandsunfähigen Mädchens bei Kälte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 209
  • NStZ-RR 2017, 362
  • StV 2019, 557
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16

    Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
    Die vom Angeklagten P. begangene sexuelle Handlung gegen die bereits zur Bildung bzw. Äußerung eines entgegenstehenden Willens unfähige Geschädigte (vgl. UA S. 19) sowie die sexuellen Missbrauchshandlungen der übrigen Angeklagten, zu denen die Angeklagte He. Hilfe geleistet hat, sind nach Inkrafttreten des genannten Gesetzes am 10. November 2016 von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 1 StR 52/17, und vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16).

    Ob die nach § 354a StPO auch im Revisionsverfahren zu beachtende Änderung des materiellen Rechts bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise nach § 2 Abs. 3 StGB die Anwendung des neuen Rechts zur Folge hat, hängt demnach von der als Strafzumessungsakt grundsätzlich allein dem Tatgericht obliegenden Entscheidung über die Regelwirkung des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB ab (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 aaO).

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
    Sie setzt voraus, dass ihr Vorverhalten die nahe Gefahr eines Eintritts gerade des tatbestandsmäßigen Erfolges herbeigeführt hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, NJW 2017, 2052, 2054).
  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 52/17

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Nachfolgeregelung; milderes

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
    Die vom Angeklagten P. begangene sexuelle Handlung gegen die bereits zur Bildung bzw. Äußerung eines entgegenstehenden Willens unfähige Geschädigte (vgl. UA S. 19) sowie die sexuellen Missbrauchshandlungen der übrigen Angeklagten, zu denen die Angeklagte He. Hilfe geleistet hat, sind nach Inkrafttreten des genannten Gesetzes am 10. November 2016 von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 1 StR 52/17, und vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 278/16

    Keine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung bei bloß passivem

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
    An den weiteren Missbrauchshandlungen durch Einführen von Flaschen hat er nicht - wie für die Annahme der Verwirklichung des § 179 Abs. 5 Nr. 2 StGB erforderlich - als Mittäter mitgewirkt (vgl. zu § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB aF: BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 278/16, StV 2017, 387).
  • BGH, 22.12.1981 - 1 StR 729/81

    Vorliegen einer Garantenstellung aus vorangegangenem Tun (Ingerenz) - Begründung

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
    Eine Garantenstellung der beiden Angeklagten, die für sie die Pflicht zur Erfolgsabwendung begründet hat, kann sich hier aus ihrer Beteiligung an dem sexuellen Missbrauch der Geschädigten ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 22. September 1992 - 5 StR 379/92, BGHSt 38, 356, 358; vom 20 21 22 23. Oktober 1985 - 3 StR 300/85, StV 1986, 59 f., und vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, BGH, NStZ 1985, 24; Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 1 StR 729/81, StV 1982, 218).
  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 300/85

    Ursächlichkeit eines Schlags (zweite Handlung) für den Todeseintritt - Kausalität

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
    Eine Garantenstellung der beiden Angeklagten, die für sie die Pflicht zur Erfolgsabwendung begründet hat, kann sich hier aus ihrer Beteiligung an dem sexuellen Missbrauch der Geschädigten ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 22. September 1992 - 5 StR 379/92, BGHSt 38, 356, 358; vom 20 21 22 23. Oktober 1985 - 3 StR 300/85, StV 1986, 59 f., und vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, BGH, NStZ 1985, 24; Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 1 StR 729/81, StV 1982, 218).
  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65

    Aussetzung bei mangelnder oder nur kurzzeitiger Vorsorge für längere Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
    Die betroffene Person muss sich in einem Zustand befinden, in dem sie schutzlos Lebens- oder Leibesgefahren preisgegeben ist, falls ihr nicht ein rettender Zufall zu Hilfe kommt (BGH, Urteile vom 24. Februar 1966 - 1 StR 587/65, BGHSt 21, 44, 45 f., und vom 5. Dezember 1974 - 4 StR 529/74, BGHSt 26, 35, 37, jeweils zu § 221 StGB aF).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
    Eine Garantenstellung der beiden Angeklagten, die für sie die Pflicht zur Erfolgsabwendung begründet hat, kann sich hier aus ihrer Beteiligung an dem sexuellen Missbrauch der Geschädigten ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 22. September 1992 - 5 StR 379/92, BGHSt 38, 356, 358; vom 20 21 22 23. Oktober 1985 - 3 StR 300/85, StV 1986, 59 f., und vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, BGH, NStZ 1985, 24; Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 1 StR 729/81, StV 1982, 218).
  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74

    Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
    Die betroffene Person muss sich in einem Zustand befinden, in dem sie schutzlos Lebens- oder Leibesgefahren preisgegeben ist, falls ihr nicht ein rettender Zufall zu Hilfe kommt (BGH, Urteile vom 24. Februar 1966 - 1 StR 587/65, BGHSt 21, 44, 45 f., und vom 5. Dezember 1974 - 4 StR 529/74, BGHSt 26, 35, 37, jeweils zu § 221 StGB aF).
  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
    Kennzeichnend hierfür ist das Fehlen hypothetisch rettungsgeeigneter sächlicher Faktoren und hilfsfähiger sowie generell auch hilfsbereiter Personen (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, NStZ 2008, 395; SSWStGB/Momsen, 3. Aufl., § 221 Rn. 3).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

  • LG Hamburg, 06.06.2018 - 617 KLs 31/17

    Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen - höhere Strafen

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 12.7.2017 (Az.:... 5 StR 134/17) das landgerichtliche Urteil vom 20.10.2016 mit Ausnahme der Feststellungen zum objektiven und subjektiven Tatgeschehen aufgehoben und die Sache im Umfang ihrer Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Hamburg zurückverwiesen.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.7.2017 (Az.: 5 StR 134/17) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.10.2016 (Az. 627 KLs 12/16 jug.) mit Ausnahme der Feststellungen zum objektiven und subjektiven Tatgeschehen aufgehoben.

  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17

    Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall durch Vornahme des Beischlafs

    Die neu gefasste Vorschrift des § 177 StGB nF enthält insbesondere in den Absätzen 1, 2 Nrn. 1 und 2 und Absatz 4 Nachfolgeregelungen zu § 179 StGB aF, die hinsichtlich des geschützten Rechtsguts und der inkriminierten Angriffsrichtung unverändert geblieben sind und damit einen identischen Unrechtskern aufweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 1 StR 52/17, NStZ 2017, 407, und vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241; Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17, BeckRS 2017, 121833; Senat, Beschluss vom 8. November 2017 - 2 StR 111/17, StraFo 2018, 81, 82 mwN).

    cc) Ob die nach § 354a StPO auch im Revisionsverfahren zu beachtende Änderung des materiellen Rechts bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise nach § 2 Abs. 3 StGB die Anwendung des neuen Rechts zur Folge hat, hängt von der als Strafzumessungsakt allein dem Tatrichter obliegenden Entscheidung über die Regelwirkung des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB nF ab und kann daher vom Senat auf der Grundlage der bisherigen Urteilsausführungen nicht abschließend beurteilt werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241 f.; Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17, BeckRS 2017, 121833).

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    In einer hilflosen Lage befindet sich derjenige, der einer potenziellen Gefahr für Leib oder Leben ohne die Möglichkeit eigener oder fremder Hilfe ausgesetzt ist (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2017 ? 5 StR 134/17, NStZ 2018, 209, 210; vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, NStZ 2008, 395).

    (2) Unabhängig davon bedingt der unterschiedliche Deliktscharakter der einzelnen Tatbestandsalternativen (vgl. hierzu Krüger/Wengenroth, aaO) sowie die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommene Möglichkeit, die Tatbestandsalternative des § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch Unterlassen zu begehen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17, NStZ 2018, 209, 210), keine unlösbaren Wertungswidersprüche.

  • BGH, 30.08.2017 - 4 StR 345/17

    Vergewaltigung (Vornahme sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen des

    Insoweit hat sie nach altem Recht rechtsfehlerfrei einen minder schweren Fall gemäß § 179 Abs. 6 StGB aF verneint, ebenso auch eine Abweichung von der Regelwirkung des § 177 Abs. 6 StGB nF (vgl. zu dieser Konstellation auch BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 31/17; Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17).
  • BGH, 15.05.2018 - 3 StR 130/18

    Beteiligung am Begehungsdelikt durch Unterlassen (Abgrenzung von Mittäterschaft

    Die Garantenpflicht setzt vielmehr voraus, dass das Vorverhalten zu einer Gefahrenerhöhung im Sinne einer naheliegenden Gefahr des Erfolgseintritts führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2009, 366; vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, NJW 2017, 2052, 2054; Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17, NStZ 2018, 209, 210).
  • BGH, 21.12.2017 - 4 StR 461/17

    Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung am maßgeblichen Erziehungszweck);

    Ergänzend bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten C. : Die Voraussetzungen des § 46b StGB lagen nicht vor; die Vergewaltigung ist nur bei Vorliegen der in § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 StGB genannten und hier nicht gegebenen Voraussetzungen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17 Rn. 29) eine Katalogtat i.S.d. § 100a Abs. 2 StPO.
  • BGH, 22.01.2019 - 5 StR 583/18

    Urteil wegen sexuellen Missbrauchs eines widerstandsunfähigen 14-jährigen

    Dieses Urteil hatte der 5. (Leipziger) Strafsenat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 12. Juli 2017 (5 StR 134/17) aufgehoben.
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