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   BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22   

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https://dejure.org/2022,25080
BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22 (https://dejure.org/2022,25080)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2022 - 6 StR 196/22 (https://dejure.org/2022,25080)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 6 StR 196/22 (https://dejure.org/2022,25080)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73c StGB; 73e Abs. 1 StGB; § 366 BGB
    Einziehung des Wertes von Taterträgen; Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung an den Geschädigten; Teilleistung eines gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz haftenden Mittäters an den Geschädigten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 366 BGB, § 830 Abs 1 BGB, § 840 Abs 1 BGB, § 73 Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 73e Abs. 1 StGB, § 422 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 73c Satz 1 StGB, § 840 Abs. 1 BGB, § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB, § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 366 Abs. 2 BGB, § 266 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 366 BGB, § 366 Abs. 1 BGB, § 459h Abs. 2 StPO, § 111e StPO, § 459k StPO

  • Wolters Kluwer

    Schutzwürdiges Interesse der Geschädigten an der Aufrechterhaltung der Forderung im Umfang der Einziehung im Fall von zur Befriedigung der Schadensersatzforderung nicht ausreichenden Teilleistungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzwürdiges Interesse der Geschädigten an der Aufrechterhaltung der Forderung im Umfang der Einziehung im Fall von zur Befriedigung der Schadensersatzforderung nicht ausreichenden Teilleistungen

  • rechtsportal.de

    Schutzwürdiges Interesse der Geschädigten an der Aufrechterhaltung der Forderung im Umfang der Einziehung im Fall von zur Befriedigung der Schadensersatzforderung nicht ausreichenden Teilleistungen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1994 - 22 U 73/94
    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
    Diese unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmende Wertung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2565, 2566; Staudinger/Kern, BGB, 2022, § 366 Rn. 45) ergibt hier Folgendes: Die Teilleistungen J. s und des Nichtrevidenten im Sinne von § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB werden nur insoweit auf die gegen die Angeklagte S. bestehende Schadensersatzforderung angerechnet, wie dieser Forderungsteil nicht bereits durch die Einziehungsentscheidung gesichert ist.
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
    In solchen Fällen wäre es unvereinbar mit dem Ziel, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (vgl. BT-Drucks. 18/9525, 58, 66; BGH Urteil vom 28. Juli 2021 ? 1 StR 519/20, NStZ 2022, 176 Rn. 142), wenn jede Teilleistung an den Geschädigten sämtlichen Tatbeteiligten zugutekäme, nur weil sie im Außenverhältnis dem Geschädigten gegenüber jeweils in voller Höhe auf Schadensersatz haften.
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
    (2) Mangels ausdrücklicher oder stillschweigender Tilgungsbestimmung (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 248/99, BGHZ 146, 37, 48) im Sinne von § 366 Abs. 1 BGB ist in entsprechender Anwendung von § 366 Abs. 2 BGB darauf abzustellen, welcher Teil der fälligen Schuld dem Gläubiger die geringere Sicherheit bietet.
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18

    Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Schadlosstellung

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
    Denn der Forderungsübergang nach § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB macht den leistenden Tatbeteiligten nicht zum Verletzten oder zu dessen Rechtsnachfolger im einziehungsrechtlichen Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 582/18).
  • BGH, 16.12.1996 - II ZR 242/95

    Rechtsfolgen einer quotalen Haftungsbeschränkung durch die Gesellschafter einer

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
    Erbringt ein Gesamtschuldner eine Leistung, die bezogen auf den gesamten Anspruch des Gläubigers als Teilleistung anzusehen ist, ergibt sich der Umfang der Gesamtwirkung (§ 422 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Teilzahlung aus einer entsprechenden Anwendung des § 366 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1996 - II ZR 242/95, BGHZ 134, 224, 228; MüKo-BGB/Heinemeyer, 9. Aufl. 2022, § 422 Rn. 3).
  • BGH, 16.11.2021 - 6 StR 483/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Nichtberücksichtigung geleisteter

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 196/22
    Da der Nichtrevident insgesamt 14.531,01 Euro als Wiedergutmachung zahlte, erloschen die gegen ihn und J. als Gesamtschuldner gerichteten Schadensersatzansprüche in entsprechender Höhe (§ 422 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2021 - 6 StR 483/21).
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