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   BGH, 12.08.1994 - 2 StR 348/94   

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https://dejure.org/1994,2910
BGH, 12.08.1994 - 2 StR 348/94 (https://dejure.org/1994,2910)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1994 - 2 StR 348/94 (https://dejure.org/1994,2910)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1994 - 2 StR 348/94 (https://dejure.org/1994,2910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung eines Gewinnstrebens - Milderungsmöglichkeit für Heranwachsende, die nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 30; JGG § 106

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 609
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1989 - 1 StR 154/89

    Rechtliche Wirkungen der Berücksichtigung des Gewinnstrebens im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 12.08.1994 - 2 StR 348/94
    Dies läßt besorgen, daß das Landgericht das zum Tatbestand des Handeltreibens gehörende Gewinnstreben entgegen § 46 Abs. 3 StGB (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 1) berücksichtigt hat.
  • BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.08.1994 - 2 StR 348/94
    Der Milderungsmöglichkeit nach § 106 Abs. 1 JGG liegt der Gedanke zugrunde, daß auch bei altersgemäß entwickelten Heranwachsenden die Reifeentwicklung noch nicht so hoffnungslos abgeschlossen ist, daß bei entsprechenden erzieherischen Bemühungen eine spätere Wiedereingliederung nicht mehr möglich wäre (BGHSt 31, 189, 190 f; BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 12.08.1994 - 2 StR 348/94
    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung, die mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (StV 1994, 306) unvereinbar ist, beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 22.12.1982 - 3 StR 437/82

    Berücksichtigung der Möglichkeit der Aussetzung des Strafrestes bei Verhängung

    Auszug aus BGH, 12.08.1994 - 2 StR 348/94
    Der Milderungsmöglichkeit nach § 106 Abs. 1 JGG liegt der Gedanke zugrunde, daß auch bei altersgemäß entwickelten Heranwachsenden die Reifeentwicklung noch nicht so hoffnungslos abgeschlossen ist, daß bei entsprechenden erzieherischen Bemühungen eine spätere Wiedereingliederung nicht mehr möglich wäre (BGHSt 31, 189, 190 f; BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1).
  • BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08

    Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs über vorbehaltene Sicherungsverwahrung

    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass auch bei altersgemäß entwickelten Heranwachsenden die Reifeentwicklung noch nicht so hoffnungslos abgeschlossen sein muss, dass bei entsprechenden erzieherischen Bemühungen eine spätere Wiedereingliederung nicht mehr möglich wäre (vgl. BGHSt 31, 189, 191; BGH StV 1994, 609; NStZ 1988, 498; BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1).
  • LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08

    Tötung eines Häftlings im Jugendstrafvollzug der Justizvollzugsanstalt Siegburg

    Der besonderen Bedeutung der Wiedereingliederungsfähigkeit liegt der Gedanke zugrunde, dass auch bei altersgemäß entwickelten Heranwachsenden die Reifeentwicklung noch nicht so hoffnungslos abgeschlossen sein muss, dass bei entsprechenden erzieherischen Bemühungen eine spätere Wiedereingliederung nicht mehr möglich wäre (vgl. BGHSt 31, 189, 191; BGH StV 1994, 609; NStZ 1988, 498; BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1).
  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative

    Wenn auch eine zusätzliche Strafrahmenverschiebung nach § 106 JGG nicht möglich ist, so hat der dieser Vorschrift zugrundeliegende allgemeine Gedanke auch Gültigkeit für die Bemessung zeitiger, insbesonderer längerer, Freiheitsstrafen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. August 1994 - 2 StR 348/94 - Leitsatz in StV 1984, 609).
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02

    Heranwachsender (Entwicklungskräfte; echte Chance auf eine positive Entwicklung;

    Auch der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zur Bemessung einer langen Freiheitsstrafe, die gegen einen zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsenden zu verhängen war, in einem die Entscheidung nicht tragenden Hinweis an den neuen Tatrichter ausgeführt, bei einem altersgemäß entwickelten Heranwachsenden seien die von einer solchen Strafe für sein zukünftiges Leben in der Gesellschaft zu erwartenden Auswirkungen regelmäßig eingehend zu prüfen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Wiedereingliederung 1; so auch Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl. § 106 Rdn. 1; Eisenberg, JGG 9. Aufl. § 106 Rdn. 6), weil die Reifeentwicklung noch nicht so hoffnungslos abgeschlossen sei, daß bei entsprechenden erzieherischen Bemühungen eine spätere Wiedereingliederung in die Gesellschaft unmöglich wäre.
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von

    Für das weitere Verfahren weist er bezüglich der Strafrahmenwahl und der Strafzumessung im einzelnen darauf hin, daß im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB die strafschärfende Erwägung Bedenken begegnet, der Angeklagte sei ein allzeit bereiter Gehilfe" des früheren Mitangeklagten gewesen und habe "dessen Einfuhr von Betäubungsmitteln ohne erkennbare Skrupel" - an anderer Stelle heißt es "'bedenkenlos" - gefördert (vgl. BGH NStZ 1998, 404; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Wiedereingliederung 1; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Beihilfe 1, 2; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
  • BGH, 21.09.1994 - 3 StR 390/94

    Fortgesetzte Handlung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einzeltaten -

    Durch die Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist der Angeklagte beschwert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1994 - 1 StR 249/94 - und vom 12. August 1994 - 2 StR 348/94).
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