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   BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97   

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https://dejure.org/1997,2892
BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97 (https://dejure.org/1997,2892)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1997 - 1 StR 348/97 (https://dejure.org/1997,2892)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1997 - 1 StR 348/97 (https://dejure.org/1997,2892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von Alkoholisierung - Befriedigung des Geschlechtstriebs - Sonstige niedere Beweggründe - Kindstötung - Beurteilung der aufgefundenen Faserspuren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Tötung eines 12jährigen Mädchens bei Bad Liebenzell muß neu verhandelt werden

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 133
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97
    Bei Annahme einer krankhaften seelischen Störung infolge Alkoholeinflusses hätte das Landgericht bedenken müssen, daß die Indizwirkung einer errechneten maximalen BAK mit der Dauer der Rückrechnung - hier über ca. 24 Stunden - an Gewicht verliert (BGHSt 36, 286, 292) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89] und andere Faktoren - Alkoholgewöhnung, Tatvorgeschichte, psychodiagnostische Kriterien - an Bedeutung gewinnen (vgl. Senatsentscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Sie lassen insgesamt besorgen, das Landgericht habe ohne ausreichende Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Angeklagten und seiner Alkoholgewöhnung den Einfluß des Alkohols überschätzt (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 29. April 1997 aaO).

  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 520/92

    Handlungsmodalitäten - Besonders schwerer Fall - Lebenslange Freiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97
    Bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für eine erhebliche affektive Erregung ist zu prüfen, inwieweit der Täter den Affektaufbau verhindern konnte (BGH NStZ 1993, 342).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97
    Handelt der Täter aus niedrigen Beweggründen, so muß er sich bei der Tat der Umstände bewußt sein, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, was "oft mit einem Blick geschehen wird" (BGHSt 2, 60; BGHR aaO niedrige Beweggründe 15).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97
    Die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGHSt 34, 29, 34).
  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil -

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97
    Für die Annahme einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung konnte das Zusammenwirken von Alkohol und affektiver Erregung von Bedeutung sein (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3).
  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97
    Außer Betracht zu bleiben hatten aber solche Zweifel begründende Überlegungen, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloßen gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5; st. Rspr.).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97
    Damit wird allerdings nichts anderes als Vorsatz und Vorwerfbarkeit in bezug auf das Mordmerkmal verlangt (BGH aaO = NStZ 1989, 363).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97
    Bei Annahme einer krankhaften seelischen Störung infolge Alkoholeinflusses hätte das Landgericht bedenken müssen, daß die Indizwirkung einer errechneten maximalen BAK mit der Dauer der Rückrechnung - hier über ca. 24 Stunden - an Gewicht verliert (BGHSt 36, 286, 292) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89] und andere Faktoren - Alkoholgewöhnung, Tatvorgeschichte, psychodiagnostische Kriterien - an Bedeutung gewinnen (vgl. Senatsentscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 23.02.1990 - 2 StR 29/90

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97
    Diese Beweiswürdigung muß insbesondere die Tat selbst, das zu ihr hinführende Geschehen und den Anlaß zur Tat, auch unter Berücksichtigung der Rolle des Opfers, einbeziehen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 17).
  • BGH, 19.06.1990 - 1 StR 278/90

    Schuldfähigkeit - Affektbedingte Verminderung - Kriterien zur Beurteilung

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97
    Dann wäre aber eine Gesamtbetrachtung erforderlich gewesen und dieser hätten die für das Vorliegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung bedeutsamen Kriterien zugrundegelegt werden müssen (siehe BGHR StGB § 21 Affekt 4).
  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92

    Tötung aus niedrigem Beweggrund

  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

  • LG Oldenburg, 06.06.2019 - 5 Ks 1/18

    Ex-Pfleger Högel für 85 weitere Morde verurteilt

    Denn das Missverhältnis zwischen dem Anliegen des Angeklagten und den Folgen seiner Taten war so krass und offensichtlich, dass an die Feststellung, der Angeklagte sei sich dessen bewusst gewesen, keine hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 133, 134).

    Das Missverhältnis zwischen dem Anliegen des Angeklagten und den Folgen seiner Taten war so krass und offensichtlich, dass an die Feststellung, der Angeklagte sei sich dessen bewusst gewesen, keine hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 133, 134).

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Ist das Missverhältnis zwischen den Wünschen des Täters und den Folgen der Tat so krass und die Verwerflichkeit seines Handelns unter Ausschluss vertretbarer Motive so offensichtlich, sind an die Feststellung, der Täter sei sich dessen bewusst gewesen, allerdings keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BGH Urt. v. 12.8.1997 - 1 StR 348/97, BeckRS 9998, 24857, beck-online).
  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Daß die Angeklagten außer Stande gewesen wären, ihre - das Vorgehen wesentlich prägenden Gefühle des Zorns und der Rache gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern, liegt angesichts der Verwerflichkeit ihrer Tat fern und bedurfte keiner näheren Darlegung (vgl. BGH NStZ 1994, 34 f. = StV 1994, 372 f. m. Anm. Fabricius S. 373, 374; BGH NStZ-RR 1998, 133).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Hinzu kommt die erhebliche Alkoholgewöhnung des Angeklagten, der wiederholt wegen Trunkenheitsfahrten vorbestraft ist und wegen Alkoholmißbrauchs nicht zum Wehrdienst eingezogen wurde; seine detailreiche, präzise, auch psychische Sachverhalte einschließende Einlassung belegt ferner ein vollständig intaktes Erinnerungsvermögen (zur Bedeutung dieser Kriterien für eine erhalten gebliebene Steuerungsfähigkeit vgl. BGHSt 43, 66, 69, 71; BGH NStZ 1997, 591, 592; NStZ-RR 1997, 162; 226, 227; 1998, 133, 134 und Maatz StV 1998, 279, 283, aber auch BGH NStZ 1998, 295, 296; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 5 StR 473/98).
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