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   BGH, 12.08.2005 - 2 StR 480/04   

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https://dejure.org/2005,10745
BGH, 12.08.2005 - 2 StR 480/04 (https://dejure.org/2005,10745)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2005 - 2 StR 480/04 (https://dejure.org/2005,10745)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2005 - 2 StR 480/04 (https://dejure.org/2005,10745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Geeignetheit eines Beweismittels zur Rekonstruktion eines Brandhergangs; Pflicht zur sachverständigen Beurteilung der Intensität einer Brandlegung und des Ablaufs einer Brandausbreitung; Verurteilung wegen der Herstellung eines nicht erlaubten Gegenstandes im Sinne von § ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 302 Abs. 1 Satz 2; ; WaffG a.F. § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; ; StGB § 306 e Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SPO § 244 Abs. 4 § 337 Abs. 1
    Beruhen bei der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 12.08.2005 - 2 StR 480/04
    Es ist nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe auszuschließen, dass das Landgericht Zweifel an der Anstiftung gehabt hätte, wenn die beantragte Beweiserhebung zu dem Ergebnis geführt hätte, dass der Angeklagte M. die Möbelstücke an mehr als einer Stelle angezündet oder am Tatort zunächst eine Ausbreitung des Brandes abgewartet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 401; 1997, 286; StV 1991, 408; 1997, 567, 568; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus BGH, 12.08.2005 - 2 StR 480/04
    Es ist nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe auszuschließen, dass das Landgericht Zweifel an der Anstiftung gehabt hätte, wenn die beantragte Beweiserhebung zu dem Ergebnis geführt hätte, dass der Angeklagte M. die Möbelstücke an mehr als einer Stelle angezündet oder am Tatort zunächst eine Ausbreitung des Brandes abgewartet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 401; 1997, 286; StV 1991, 408; 1997, 567, 568; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 12.08.2005 - 2 StR 480/04
    Es ist nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe auszuschließen, dass das Landgericht Zweifel an der Anstiftung gehabt hätte, wenn die beantragte Beweiserhebung zu dem Ergebnis geführt hätte, dass der Angeklagte M. die Möbelstücke an mehr als einer Stelle angezündet oder am Tatort zunächst eine Ausbreitung des Brandes abgewartet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 401; 1997, 286; StV 1991, 408; 1997, 567, 568; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14).
  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 12.08.2005 - 2 StR 480/04
    Es ist nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe auszuschließen, dass das Landgericht Zweifel an der Anstiftung gehabt hätte, wenn die beantragte Beweiserhebung zu dem Ergebnis geführt hätte, dass der Angeklagte M. die Möbelstücke an mehr als einer Stelle angezündet oder am Tatort zunächst eine Ausbreitung des Brandes abgewartet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 401; 1997, 286; StV 1991, 408; 1997, 567, 568; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Auszug aus BGH, 12.08.2005 - 2 StR 480/04
    Es ist nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe auszuschließen, dass das Landgericht Zweifel an der Anstiftung gehabt hätte, wenn die beantragte Beweiserhebung zu dem Ergebnis geführt hätte, dass der Angeklagte M. die Möbelstücke an mehr als einer Stelle angezündet oder am Tatort zunächst eine Ausbreitung des Brandes abgewartet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 401; 1997, 286; StV 1991, 408; 1997, 567, 568; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14).
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