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   BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09   

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https://dejure.org/2009,8149
BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09 (https://dejure.org/2009,8149)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2009 - 2 StR 262/09 (https://dejure.org/2009,8149)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2009 - 2 StR 262/09 (https://dejure.org/2009,8149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung bei lückenhafter, widersprüchlicher oder unklarer Bewertung einzelner Tatsachen und Vorträgen; Anforderungen an die Auseinandersetzung eines Tatrichters mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die ...

  • Judicialis

    StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung bei lückenhafter, widersprüchlicher oder unklarer Bewertung einzelner Tatsachen und Vorträgen; Anforderungen an die Auseinandersetzung eines Tatrichters mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09
    Sie ist jedoch rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147; 2004, 238 jeweils m.w.N.).

    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (BGH NStZ 2002, 656, 657; NStZ-RR 2004, 238, 239).

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09
    Zwar fehlt es für die vom Landgericht ausdrücklich so bezeichnete Garantenstellung aus Ingerenz an Feststellungen dazu, dass das in Betracht kommende Vorverhalten zu einer den Angeklagten zuzurechnenden Gefahrerhöhung im Sinne einer nahe liegenden Gefahr des Erfolgseintritts geführt hat (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84; NJW 1999, 69, 71; NStZ 2000, 414; 583).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09
    Zwar fehlt es für die vom Landgericht ausdrücklich so bezeichnete Garantenstellung aus Ingerenz an Feststellungen dazu, dass das in Betracht kommende Vorverhalten zu einer den Angeklagten zuzurechnenden Gefahrerhöhung im Sinne einer nahe liegenden Gefahr des Erfolgseintritts geführt hat (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84; NJW 1999, 69, 71; NStZ 2000, 414; 583).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97

    gemeinsame Suche nach dem Auto - §§ 212, 13 StGB, Garantenstellung,

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09
    Zwar fehlt es für die vom Landgericht ausdrücklich so bezeichnete Garantenstellung aus Ingerenz an Feststellungen dazu, dass das in Betracht kommende Vorverhalten zu einer den Angeklagten zuzurechnenden Gefahrerhöhung im Sinne einer nahe liegenden Gefahr des Erfolgseintritts geführt hat (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84; NJW 1999, 69, 71; NStZ 2000, 414; 583).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09
    Sie ist jedoch rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147; 2004, 238 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (BGH NStZ 2002, 656, 657; NStZ-RR 2004, 238, 239).
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