Rechtsprechung
BGH, 12.08.2020 - 4 StR 189/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 MRK; § 55 StGB; § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB; § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung von Härten, die sich aus der Einbeziehung bereits erlassener Strafen ergeben); Widerruf der Strafaussetzung (Anrechnung bereits erbrachter Geldleistungen, Orientierung an Strafzumessungsgrundsätzen); Gesamtstrafe und ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rewis.io
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe nach Bewährungswiderruf in einem neuen Strafverfahren: Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Angeklagten zur Erfüllung von Bewährungsauflagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
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Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe nach Bewährungswiderruf in einem neuen Strafverfahren: Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Angeklagten zur Erfüllung von Bewährungsauflagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 357
- StV 2021, 40
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.10.2021 - 2 StR 304/21
Revision des Angeklagten wegen der Auflösung einer Gesamtfreiheitsstrafe und …
Letztere ist Teil der Straffrage, knüpft an die Höhe der Gesamtstrafe an und kann nicht losgelöst von ihr beantwortet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2020 - 4 StR 189/20, juris Rn. 12).