Rechtsprechung
BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
- Wolters Kluwer
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde gegen die Reichweite und Verlängerung einer Betreuung; Rechtswidriges Absehen von der persönlichen Anhörung der Betroffenen im Beschwerdeverfahren
- rewis.io
Betreuungsverfahren: Absehen des Beschwerdegerichts von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Betreuungsverfahren: Absehen des Beschwerdegerichts von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verlängerung einer Betreuung - und die persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Absehen des Beschwerdegerichts von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 17.04.2019 - 5 XVII 274/14
- LG Duisburg, 19.03.2020 - 12 T 128/19
- BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20
Papierfundstellen
- MDR 2020, 1528
- FamRZ 2020, 1772
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18
Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des …
Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20
Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).Dem wird es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht gerecht, wenn das Sachverständigengutachten - wie ausweislich des amtsgerichtlichen Anhörungsprotokolls auch im vorliegenden Fall geschehen - dem Betroffenen erst bei der persönlichen Anhörung ausgehändigt wird (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19 - FamRZ 2020, 1124 Rn. 7 und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 7 f.).
- BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und die unterbliebene …
Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20
Zum anderen dürfen von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sein, was jedoch dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN und vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 11 mwN). - BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19
Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung …
Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20
Zum anderen dürfen von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sein, was jedoch dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN …und vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 11 mwN).
- BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19
Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen; Verletzung des …
Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20
Denn dadurch wird dem Betroffenen jede Möglichkeit genommen, sich auf den Anhörungstermin ausreichend vorzubereiten und durch die Erhebung von Einwendungen und durch Vorhalte an den Sachverständigen eine andere Einschätzung zu erreichen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 12 …und vom 26. September 2018 - XII ZB 395/18 - FamRZ 2019, 139 Rn. 9 mwN). - BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten …
Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20
Damit war aber auch aus diesem Grund eine erneute Anhörung geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 6). - BGH, 11.03.2020 - XII ZB 496/19
Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen …
Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20
Dem wird es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht gerecht, wenn das Sachverständigengutachten - wie ausweislich des amtsgerichtlichen Anhörungsprotokolls auch im vorliegenden Fall geschehen - dem Betroffenen erst bei der persönlichen Anhörung ausgehändigt wird (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19 - FamRZ 2020, 1124 Rn. 7 …und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 7 f.). - BGH, 26.09.2018 - XII ZB 395/18
Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Betreuung des …
Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20
Denn dadurch wird dem Betroffenen jede Möglichkeit genommen, sich auf den Anhörungstermin ausreichend vorzubereiten und durch die Erhebung von Einwendungen und durch Vorhalte an den Sachverständigen eine andere Einschätzung zu erreichen (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 12 und vom 26. September 2018 - XII ZB 395/18 - FamRZ 2019, 139 Rn. 9 mwN).
- BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20
Betreuungssache: Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen …
Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten heranzieht oder der Betroffene einen gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren geänderten Betreuerwunsch mitteilt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20, juris und vom 23. September 2015 - XII ZB 498/14, FamRZ 2016, 38).Das ist jedoch dann der Fall, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage - etwa wie hier ein neues Sachverständigengutachten - heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20 - juris Rn. 7 ff. mwN).
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20
Fehlen der Überlassung des Sachverständigengutachtens gegenüber dem Betroffenen …
Ist dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20, juris).Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20 - juris Rn. 10 mwN …und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).
bb) Dem wird es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht gerecht, wenn das Sachverständigengutachten - wie ausweislich des amtsgerichtlichen Anhörungsprotokolls auch im vorliegenden Fall geschehen - dem Betroffenen erst bei der persönlichen Anhörung ausgehändigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20 - juris Rn. 11 mwN).
- BGH, 21.10.2020 - XII ZB 153/20
Betreuungssache: Voraussetzungen für das Absehen von der Bekanntgabe eines …
Dies setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20 - juris Rn. 7 mwN). - BGH, 20.01.2021 - XII ZB 202/20
Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren unter …
Dies setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und dass von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20 - FamRZ 2020, 1772 Rn. 7 mwN).