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   BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20   

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https://dejure.org/2020,25448
BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20 (https://dejure.org/2020,25448)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2020 - XII ZB 204/20 (https://dejure.org/2020,25448)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 (https://dejure.org/2020,25448)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um die Verlängerung und Erweiterung einer Betreuung; Erneute Durchführung einer Anhörung bei mündlicher Gutachtenerstattung im Anhörungstermin

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des Sachverständigengutachtens; erneute Anhörung bei mündlich erstattetem Gutachten im Anhörungstermin

  • rabüro.de

    Zur Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 278 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 278 Abs. 1 S. 1
    Rechtsstreit um die Verlängerung und Erweiterung einer Betreuung; Erneute Durchführung einer Anhörung bei mündlicher Gutachtenerstattung im Anhörungstermin

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des Sachverständigengutachtens; erneute Anhörung bei mündlich erstattetem Gutachten im Anhörungstermin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und die Anhörung des Betroffenen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen nach Bekanntgabe des Gutachtens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1268
  • MDR 2021, 118
  • FGPrax 2021, 19
  • FamRZ 2020, 1770
  • Rpfleger 2021, 29
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19

    Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekanntgegeben worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19, FamRZ 2019, 1648).

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - juris Rn. 7; vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19

    Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen; Verletzung des

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Wird das Gutachten dem Betroffenen nicht ausgehändigt, verletzt das Verfahren ihn in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19

    Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15

    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Auch wenn ein Sachverständiger sein Gutachten ausnahmsweise im Anhörungstermin mündlich erstattet hat, ist sicherzustellen, dass der Betroffene ausreichend Zeit hat, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 11 f.).
  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - juris Rn. 7; vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19

    Begutachtung des Betroffenen durch den Sachverständigen während der Anhörung und

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Denn auch dann hatte die Betroffene nicht die Möglichkeit, sich mit dem schriftlichen Gutachten auseinanderzusetzen und entsprechende Einwendungen zu formulieren (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - juris Rn. 7).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Betreuers; Anforderungen an den Inhalt

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - juris Rn. 7; vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 153/20

    Betreuungssache: Voraussetzungen für das Absehen von der Bekanntgabe eines

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 462/20

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekanntgegeben worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - FamRZ 2020, 1770).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - FamRZ 2020, 1770 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20

    Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als

    Diesen Anforderungen genügt das amtsgerichtliche Verfahren nicht, weil das Sachverständigengutachten der Betroffenen erst in der am Tag des Beschlusserlasses erfolgten persönlichen Anhörung vom 26. Februar 2020 ausgehändigt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - juris Rn. 12 f. und vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 11 f.).
  • BGH, 09.02.2022 - XII ZB 159/21

    Unterbringungsverfahren in Baden-Württemberg: Mündliche Erstattung des

    Kann oder will sich der Betroffene im Anhörungstermin nach einem Hinweis des Gerichts auf die Möglichkeit einer Stellungnahmefrist hierzu nicht abschließend äußern, ist ihm gegebenenfalls das Protokoll der mündlichen Gutachtenerstattung zu übersenden und seine Anhörung erneut durchzuführen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20, FamRZ 2020, 1770).

    Kann oder will sich der Betroffene im Anhörungstermin nach einem Hinweis des Gerichts auf die Möglichkeit einer Stellungnahmefrist hierzu nicht abschließend äußern, ist ihm gegebenenfalls das Protokoll der mündlichen Gutachtenerstattung zu übersenden und seine Anhörung erneut durchzuführen (Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - FamRZ 2020, 1770 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 06.10.2021 - XII ZB 290/21

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - FamRZ 2020, 1770 Rn. 11 mwN).

    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht nicht nur Gelegenheit, die zeitlich nach erfolgter Bekanntgabe des Gutachtens notwendige Anhörung nachzuholen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - FamRZ 2020, 1770 Rn. 11 mwN), sondern auch die weiteren von der Rechtsbeschwerde vorgebrachten Rügen zu berücksichtigen.

  • BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20

    Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren zur Sicherung des Anspruchs des

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 204/20 - juris Rn. 9 und vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
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