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   BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20   

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https://dejure.org/2021,45847
BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20 (https://dejure.org/2021,45847)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2021 - 3 StR 447/20 (https://dejure.org/2021,45847)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2021 - 3 StR 447/20 (https://dejure.org/2021,45847)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB
    Notwehr (hier: Nothilfe) gegen Erpressung (Recht am eigenen Bild; Gegenwärtigkeit; Erforderlichkeit; milderes Mittel; ex ante-Betrachtung; Zweifel an der Eignung; staatliche Hilfe; Subsidiarität; Rechtswidrigkeit; Besitzkehr; keine Notwehr gegen Notwehr)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 2 StGB, § 223 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Notwehr: Wahl eines milderen Verteidigungsmittels

  • IWW

    § 32 Abs. 2 StGB, § 32 StGB, § 859 Abs. 1, 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten wegen der Nichterkennung einer Notwehrlage in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision des Angeklagten wegen der Nichterkennung einer Notwehrlage in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    Revision des Angeklagten wegen der Nichterkennung einer Notwehrlage in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.07.2014 - 5 StR 134/14

    Notwehr (Erforderlichkeit: tödlicher Einsatz eines Messers; Gebotenheit:

    Auszug aus BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20
    Danach muss der Angegriffene auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 22 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92

    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines

    Auszug aus BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20
    Dies könnte trotz bestehender Nothilfelage daran scheitern, dass private Notwehr im Verhältnis zur staatlichen Gefahrenabwehr subsidiär ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 1 StR 325/65, juris Rn. 6; vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 137; MüKoStGB/Erb, 4. Aufl., § 32 Rn. 145 mwN; LK/Rönnau/Hohn, StGB, 13. Aufl., § 32 Rn. 183 mwN; Schönke/Schröder/Perron/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 32 Rn. 41; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 32 Rn. 35; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 24. Juli 1979 - 1 StR 249/79, NJW 1980, 2263).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20
    Dann hätte es bereits an der Rechtswidrigkeit eines möglichen Angriffs gefehlt - mit der Folge, dass der Angeklagte den Besitz des Handys gar nicht hätte verteidigen dürfen (kein Notwehrrecht gegen Notwehr, st. Rspr., s. etwa BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 288/20, NStZ-RR 2020, 336, 337 mwN; zur Besitzkehr s. BGH, Urteil vom 23. September 1997 - 1 StR 446/97, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 7).
  • BGH, 05.10.1965 - 1 StR 325/65

    Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung durch Anfahren einer

    Auszug aus BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20
    Dies könnte trotz bestehender Nothilfelage daran scheitern, dass private Notwehr im Verhältnis zur staatlichen Gefahrenabwehr subsidiär ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 1 StR 325/65, juris Rn. 6; vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 137; MüKoStGB/Erb, 4. Aufl., § 32 Rn. 145 mwN; LK/Rönnau/Hohn, StGB, 13. Aufl., § 32 Rn. 183 mwN; Schönke/Schröder/Perron/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 32 Rn. 41; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 32 Rn. 35; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 24. Juli 1979 - 1 StR 249/79, NJW 1980, 2263).
  • BGH, 23.09.1997 - 1 StR 446/97

    Rechtswidrigkeit eines Angriffs - Bedingter Tötungsvorsatz bei Stich mit dem

    Auszug aus BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20
    Dann hätte es bereits an der Rechtswidrigkeit eines möglichen Angriffs gefehlt - mit der Folge, dass der Angeklagte den Besitz des Handys gar nicht hätte verteidigen dürfen (kein Notwehrrecht gegen Notwehr, st. Rspr., s. etwa BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 288/20, NStZ-RR 2020, 336, 337 mwN; zur Besitzkehr s. BGH, Urteil vom 23. September 1997 - 1 StR 446/97, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 7).
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20
    Dies könnte trotz bestehender Nothilfelage daran scheitern, dass private Notwehr im Verhältnis zur staatlichen Gefahrenabwehr subsidiär ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 1 StR 325/65, juris Rn. 6; vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 137; MüKoStGB/Erb, 4. Aufl., § 32 Rn. 145 mwN; LK/Rönnau/Hohn, StGB, 13. Aufl., § 32 Rn. 183 mwN; Schönke/Schröder/Perron/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 32 Rn. 41; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 32 Rn. 35; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 24. Juli 1979 - 1 StR 249/79, NJW 1980, 2263).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 9/22

    Dauer der Notwehrlage und Erforderlichkeit gebotener Verteidigung

    Danach muss der Angegriffene auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 12.08.2021 - 3 StR 447/20, bei juris m.w.N.).
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