Rechtsprechung
   BGH, 12.09.1994 - 5 StR 504/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6209
BGH, 12.09.1994 - 5 StR 504/94 (https://dejure.org/1994,6209)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1994 - 5 StR 504/94 (https://dejure.org/1994,6209)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1994 - 5 StR 504/94 (https://dejure.org/1994,6209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94

    Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens -

    Auszug aus BGH, 12.09.1994 - 5 StR 504/94
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist dabei - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - eine Beweisantizipation nach Maßgabe der Aufklärungspflicht möglich, für welche nicht die von der Rechtsprechung speziell für den Augenschein aufgestellten Grenzen gelten (vgl. dazu BGH StV 1994, 229, 283; BGH, Urteil vom 21. Juni 1994 - 1 StR 180/94 - eine Divergenz zwischen 1. und 5. Strafsenat besteht nicht: siehe Senatsbeschluß vom 7. September 1994 - 5 StR 478/94 -).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 12.09.1994 - 5 StR 504/94
    Es ist schon zweifelhaft, ob die auf Nichtvernehmung des in Georgien zu ladenden Zeugen K gestützten Verfahrensrügen den Rügevoraussetzunge des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen (vgl. hierzu nur BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 29; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 3; Aufklärungsrüge 6).
  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 12.09.1994 - 5 StR 504/94
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist dabei - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - eine Beweisantizipation nach Maßgabe der Aufklärungspflicht möglich, für welche nicht die von der Rechtsprechung speziell für den Augenschein aufgestellten Grenzen gelten (vgl. dazu BGH StV 1994, 229, 283; BGH, Urteil vom 21. Juni 1994 - 1 StR 180/94 - eine Divergenz zwischen 1. und 5. Strafsenat besteht nicht: siehe Senatsbeschluß vom 7. September 1994 - 5 StR 478/94 -).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 12.09.1994 - 5 StR 504/94
    Soweit sich das Landgericht bei der Antragsablehnung auch auf eine unzulängliche Bezeichnung der Beweistatsachen im Sinne von BGHSt 39, 251 gestützt hat, trifft das allerdings, wie die Beschwerdeführer zutreffend beanstanden, jedenfalls nicht für alle auf Vernehmung desselben Zeugen zielenden Anträge zu.
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 12.09.1994 - 5 StR 504/94
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist dabei - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - eine Beweisantizipation nach Maßgabe der Aufklärungspflicht möglich, für welche nicht die von der Rechtsprechung speziell für den Augenschein aufgestellten Grenzen gelten (vgl. dazu BGH StV 1994, 229, 283; BGH, Urteil vom 21. Juni 1994 - 1 StR 180/94 - eine Divergenz zwischen 1. und 5. Strafsenat besteht nicht: siehe Senatsbeschluß vom 7. September 1994 - 5 StR 478/94 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht