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   BGH, 12.09.2001 - 3 StR 313/01   

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https://dejure.org/2001,6528
BGH, 12.09.2001 - 3 StR 313/01 (https://dejure.org/2001,6528)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2001 - 3 StR 313/01 (https://dejure.org/2001,6528)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01 (https://dejure.org/2001,6528)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 3 StR 313/01
    Angesichts des festgestellten Leistungsverhaltens bei dem sich über zwei Tage erstreckenden Tatgeschehen durfte sie bei der geringen Aussagekraft der sich über einen langen Zeitraum erstreckenden Berechnung des Blutalkoholwertes aufgrund der Trinkmengenangaben des Angeklagten ohne Rechtsfehler Schuldunfähigkeit ausschließen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 36).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 3 StR 313/01
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 StGB ist die Anordnung auch dann zwingend, wenn die Maßregel schon in einem früheren Verfahren angeordnet war (BGHR StGB § 64 Ablehnung 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der

    Im Übrigen ist diese Rechtsprechung, soweit sie eine "zwingende Anordnung" verlangt (ebenso BGH, Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Urteil vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01; Beschluss vom 5. September 2006 - 3 StR 305/06, NStZ-RR 2007, 38), durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1327) ohnehin überholt, da seither die Maßregelanordnung im Ermessen des Gerichts steht.
  • BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung einer

    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich auch dann zwingend, wenn die Maßregel schon in einem früheren Verfahren angeordnet worden ist (vgl. u.a. BGH NStZ 1992, 432; BGH, Urteil vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.01.2002 - 1 StR 533/01

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Schuldfähigkeit;

    Die vom Landgericht festgestellten psychodiagnostischen Beweisanzeichen sind aussagekräftig und es kommt hinzu, daß die Trinkmengenberechnung sich über einen langen Trinkzeitraum erstreckt hat (vgl. dazu BGH NStZ 1995, 226; BGH, Beschluß vom 23. November 2000 - 3 StR 413/00 und Urteil vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01).
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