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   BGH, 12.09.2007 - 1 StR 337/07   

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https://dejure.org/2007,4699
BGH, 12.09.2007 - 1 StR 337/07 (https://dejure.org/2007,4699)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2007 - 1 StR 337/07 (https://dejure.org/2007,4699)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2007 - 1 StR 337/07 (https://dejure.org/2007,4699)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 48 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94

    Fehlende Anrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 337/07
    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht die Anrechnung der zweijährigen "Abschiebehaft" des Angeklagten in Kanada gemäß § 51 StGB oder in analoger Anwendung dieser Vorschrift mangels funktionaler Verfahrenseinheit (vgl. auch BVerfG NStZ 1999, 24 f.) abgelehnt, jedoch zutreffend diese Haftzeit in Kanada bei der Strafzumessung strafmildernd berücksichtigt.
  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98

    Untreue; Aufsichtsrat; Mandatsniederlegung; Verfahrensaussetzung; Akteneinsicht;

    Auszug aus BGH, 12.09.2007 - 1 StR 337/07
    Soweit vom Verteidiger Rechtsanwalt R. gerügt wird, dass nach dem Verlust eines Aktenbandes nach Gewährung von Akteneinsicht in der Kanzlei des Verteidigers die Strafkammer weitere Akteneinsicht nur noch in den Räumen des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese oder des Landgerichts Mannheim gewährte, wird darauf hingewiesen, dass auf die Art der Ausgestaltung des Rechts auf Akteneinsicht eine Verfahrensrüge nicht gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 2000, 46).
  • BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11

    Strafverteidiger; Akteneinsicht (Aktenübersendung); Vollmacht (Zweifel an der

    Die Fachgerichte gehen davon aus, dass kein Anspruch auf Akteneinsicht in der Kanzlei und kein Anspruch auf Überlassung oder Übersendung der Akten besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 672/98 -, NStZ 2000, S. 46; BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 337/07 -, juris; KG, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 AR 1546/01 u.a. -, VRS 102, S. 205; ebenso Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 147 Rn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 464/22

    Begründung der Verfahrensrüge (kein Anspruch auf rechtzeitige Übersendung der

    Das fertiggestellte und zu den Akten genommene Hauptverhandlungsprotokoll (§ 271 StPO) unterliegt zwar gemäß § 147 StPO dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - StB 43/80, BGHSt 29, 394); einen Anspruch auf Übersendung der in Papierform geführten Akte, erst recht innerhalb einer kürzeren Frist als der des § 345 Abs. 1 StPO, sieht § 32f Abs. 2 StPO aber nicht vor (vgl. (zur insoweit unveränderten Rechtslage vor Inkrafttreten des § 32f StPO) BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 337/07; dazu BVerfG, Beschluss vom 14. September 2011 - 2 BvR 449/11).
  • OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08

    Abtrennung: Anfechtbarkeit eines der Verfahrensförderung dienenden

    Ein Anspruch auf Akteneinsicht in der Kanzlei besteht nach Auffassung des BGH nicht ( BGH 12.9.2007 - 1 StR 337/07 zitiert nach juris).
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