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BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 1896 BGB, § 6 FamFG, § 10 Abs 4 S 3 FamFG, § 44 Abs 1 FamFG, § 44 Abs 2 S 1 FamFG
Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen: Befangenheitsantrag gegen Entscheidungen des Vorsitzenden Richters; Anhörungsrüge gegen die Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts - Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs eines Richters mit der Begründung der Rechtswidrigkeit bzw. Willkürlichkeit seiner Entscheidungen
- rewis.io
Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen: Befangenheitsantrag gegen Entscheidungen des Vorsitzenden Richters; Anhörungsrüge gegen die Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 15 Abs. 2 S. 1; FamFG § 44 Abs. 2 S. 1
Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs eines Richters mit der Begründung der Rechtswidrigkeit bzw. Willkürlichkeit seiner Entscheidungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässiges Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 15.09.2011 - 37 XVII T 599
- LG Bonn, 13.12.2011 - 4 T 411/11
- BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12
- BGH, 05.12.2012 - XII ZB 18/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1865
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05
Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch
Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12
Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat in der regulären Besetzung und nicht ohne die abgelehnten Mitglieder (vgl. BGH Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05 - NJW-RR 2005, 1226, 1227). - BGH, 25.03.2003 - VI ZR 355/02
Beiordnung eines Notanwalts für Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12
Die Bestellung eines Notanwalts für die Beteiligte zu 2 gemäß § 10 Abs. 4 Satz 3 FamFG in Verbindung mit § 78 b ZPO ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint (vgl. BGH Beschluss vom 25. März 2003 - VI ZR 355/02 - NJW-RR 2003, 1074). - BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer …
Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12
Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH Beschluss vom 28. Juli 2008 - AnwZ(B) 79/06 - juris Rn. 3 mwN).
- BGH, 17.05.2022 - II ZR 94/21
Anhörungsrüge gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts
Ein Anwaltszwang besteht für die Anhörungsrüge gegen die Abweisung eines Antrags auf Bestellung eines Notanwalts nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2;… Beschluss vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2). - BGH, 13.09.2017 - IV ZR 391/16
Zivilprozess: Erneute Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine …
Sie weist zutreffend darauf hin, dass es für das keinem Anwaltszwang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2;… vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3) unterliegende Verfahren auf Bestellung eines Notanwalts - insoweit im Senatsbeschluss vom 11. Juli 2017 missverständlich ausgedrückt - nicht auf die Zustellung bei den früheren Prozessbevollmächtigten beim Bundesgerichtshof, sondern bei der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten ankommt. - BGH, 19.09.2016 - IX ZA 37/15
Nachweis der Nichtbescheinigung des Zeitpunkts der Zustellung der Eingaben an die …
Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der Streitsache stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2013, 1865 f;… vom 15. Juli 2016, aaO).Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012, aaO;… vom 15. Juli 2016, aaO).
- BGH, 30.06.2016 - IX ZR 49/16
Auslegung der sofortiogen Beschwerde als statthafte Anhörungsrüge; Einlegung der …
Ein Anwaltszwang besteht für diesen Rechtsbehelf nicht (BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2). - BGH, 11.05.2015 - IX ZA 6/15
Notwendigkeit einer Herleitung der Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in …
Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der Streitsache stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2013, 1865 f).Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012, aaO).
- BGH, 15.12.2015 - IX ZA 27/15
Herleitung der Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen …
Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der Streitsache stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2013, 1865 f).Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012, aaO).
- BGH, 15.07.2016 - IX ZB 25/16
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Unterschiedslose …
Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der Streitsache stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2013, 1865 f).Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012, aaO).
- BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 239/12
Rechtmäßigkeit der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde gleichzeitig mit der …
Ihrer Zulässigkeit steht, da sie sich gegen einen die Beiordnung eines Notanwalts ablehnenden Beschluss richtet, nicht entgegen, dass die Einlegung und Begründung nicht durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt, sondern durch eigene Schreiben der Beklagten vom 17. und 28. Januar 2013 erfolgt ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3 mwN; vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2). - BGH, 29.01.2015 - III ZR 211/14
Rechtsmittel gegen die Versagung der Beiordnung eines Notanwalts
Die Anhörungsrüge ist zulässig, auch wenn sie vom Kläger persönlich und nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 2 f und vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2). - BGH, 01.07.2014 - VIII ZB 27/14
Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit
Ein solches offensichtlich grundloses und damit rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch ist als unzulässig zurückzuweisen, wobei der Senat in seiner regulären Besetzung unter Beteiligung der abgelehnten Mitglieder entscheidet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2008 - AnwZ (B) 79/06, Rn. 5; vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226 unter II 2 a;… vom 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02, juris Rn. 1; vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 f.). - BGH, 16.10.2014 - III ZR 81/14
Notwendigkeit der Bestellung eines Notanwalts wegen Mandatsniederlegung i.R.d. …
- BGH, 17.01.2018 - XII ZB 500/17
Bestellung eines Notanwalts im Fall der späteren Mandatsniederlegung
- BGH, 26.08.2020 - XII ZB 20/20
Verwerfung der Rechtsbeschwerde hinsichtlich Begründung innerhalb der …
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 26.10.2021 - 18 F 52/21