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BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 140a Abs. 1 Satz 2 GVG; § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wiederaufnahmeantrag (zuständiges Gericht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs (hier: Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a S. 3
Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs (hier: Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85
Revisionsentscheidung als Beschluß - Wiederaufnahmeantrag - Zuständigkeit - …
Auszug aus BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13
Bei dieser Regelung verbleibt es auch dann, wenn das Revisionsgericht nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss entschieden hat (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - 2 ARs 6/85, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 496;… LR/Franke, 26. Aufl., § 140a GVG Rn. 6). - BGH, 21.04.1978 - 2 StR 229/76
Zuständigkeit des Bundegerichtshof für Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren …
Auszug aus BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13
Über Wiederaufnahmeanträge gegen eine im Revisionsverfahren ergangene Entscheidung hat gemäß § 140a Abs. 1 Satz 2 GVG i.V.m. § 367 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht der Bundesgerichtshof, sondern ein anderes Gericht derjenigen Tatsacheninstanz zu befinden, in der das mit der Revision angefochtene Urteil ergangen war (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1978 - 2 StR 229/76). - BGH, 05.04.2000 - 2 StR 545/99
Ablehnung des Richters nach Erlaß des Beschlusses ist nicht möglich
Auszug aus BGH, 12.09.2013 - 4 StR 220/13
Nach Erlass des Verwerfungsbeschlusses kann ein mitwirkender Richter jedoch nicht mehr abgelehnt werden (BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 2 StR 545/99 mwN).