Rechtsprechung
BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- HRR Strafrecht
§ 8aFPersG; § 1 Abs. 6 Satz 4 FPersV; § 46 OWiG; § 155 Abs. 1 StPO; § 264 StPO
Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen einer Tat prozessualen Sinn bei Ordnungswidrigkeiten: keine Begründung einer Tat im prozessualen Sinn durch Beweismittelvorhaltungspflicht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 OWiG, § 46 OWiG, § 79 Abs 2 OWiG, § 264 StPO, § 1 Abs 6 S 4 FPersV
Bußgeldverfahren über Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr: Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat bei Begehung der rechtlich selbstständigen Handlungen innerhalb eines Kontrollzeitraums - verkehrslexikon.de
Zur Annahme von Tatmehrheit bei mehreren Lenkzeitverstößen innerhalb eines Kontrollzeitraums
- ra-skwar.de
Lenkzeitverstoß - Tat, prozessuale
- IWW
- Wolters Kluwer
Begehung innerhalb eines Kontrollzeitraums als Maßstab für die Verknüpfung von Verstößen gegen die Lenkzeiten zu einer prozessualen Tat
- rabüro.de
Zur Tathandlung bei mehrfachem Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten
- rewis.io
Bußgeldverfahren über Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr: Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat bei Begehung der rechtlich selbstständigen Handlungen innerhalb eines Kontrollzeitraums
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 20; OWiG § 46; StPO § 264
Begehung innerhalb eines Kontrollzeitraums als Maßstab für die Verknüpfung von Verstößen gegen die Lenkzeiten zu einer prozessualen Tat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Lenk- und Ruhezeitverstöße - eine oder mehrere Taten?
- beck-blog (Kurzinformation)
OWi-Recht: zum Tatbegriff dei Lenk- und Ruhezeitverstößen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tateinheit oder Tatmehrheit bei Lenkzeitverstößen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kontroll- und Überprüfungszeiträume bei Verstößen gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten begründen keine prozessuale Tat
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 10.05.2012 - 2010 Js 10122/12
- OLG Koblenz, 12.09.2012 - 1 SsBs 77/12
- OLG Koblenz, 29.10.2012 - 1 SsBs 77/12
- BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12
Papierfundstellen
- BGHSt 59, 4
- NJW 2013, 3668
- NStZ 2014, 523
- NZV 2014, 49
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.04.2017 - 4 StR 299/16
Anordnung des Verfalls bei Ordnungswidrigkeiten (Erlangtes bei einem nur …
Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 GVG ist gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG für die Rechtsbeschwerde entsprechend heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - 4 StR 503/12, BGHSt 59, 4, 8;… Göhler/Seitz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 16. Aufl., § 79 Rn. 38). - BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15
Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen …
Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 GVG ist gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG für die Rechtsbeschwerde entsprechend heranzuziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. September 2013 - 4 StR 503/12, BGHSt 59, 4, 8, und vom 23. September 2014 - 4 StR 92/14, BGHSt 59, 311, 313). - OLG Bamberg, 28.08.2018 - 2 Ss OWi 949/18
Unbefugter Datenabruf aus polizeilichem Recherchesystem
im Mittelpunkt, welches daraufhin zu untersuchen ist, ob ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang oder ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass eine Abspaltung einzelner Handlungsteile unnatürlich erschiene (BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - 4 StR 503/12 = BGHSt 59, 4 = NJW 2013, 3668 = StraFo 2013, 519 = ZfS 2014, 50 = DAR 2014, 95 = TranspR 2014, 120 = BGHR OWiG § 46 Tatschrift 1 = NStZ 2014, 523 = NZV 2014, 49;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 264 Rn. 2 m.w.N;… Burhoff [Hrsg.]/Gieg a.a.O. Rn. 3475 ff. m.w.N.).
- OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13
Strafbarkeit der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen im …
Liegen materiell-rechtlich tatmehrheitlich begangene Straftaten vor, sind dies in der Regel auch prozessual verschiedene Taten (vgl. dazu BGH, ZfS 2014, 50 (51); BGHSt 35, 14 (19); 36, 141 (154); 41, 385 (390); Senat, NStZ-RR 2010, 248). - OLG Stuttgart, 26.02.2014 - 2 Ss 616/13
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Lenkzeitenüberschreitungen im Rahmen eines …
Maßgeblich für die Abgrenzung der einzelnen Taten ist auch bei Serienverstößen gegen Lenk- und Ruhezeitvorschriften im Straßenverkehr der allgemeine prozessuale Tatbegriff des Strafrechts, wie sich aus der Verweisung des § 46 Abs. 1 OWiG ergibt (BGH, Beschluss vom 12. September 2013, 4 StR 503/12, NJW 2013, 3668). - KG, 31.10.2019 - 121 Ss 128/19
Verwendung von Kennzeichen der "Hells Angels"
Denn die prozessuale Tat im engeren Sinne ist ein "konkretes Vorkommnis", ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von anderen ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet (BGHSt 22, 375, 385), und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht hat oder haben soll (BGHSt 29, 341, 342; 32, 215, 216; 59, 4, 8).