Rechtsprechung
BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines nicht am Gericht ansässigen Rechtsanwalts durch einen Ausländer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 35; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines nicht am Gericht ansässigen Rechtsanwalts durch einen Ausländer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung
Verfahrensgang
- LG München - 13 T 24128/12
- AG München, 10.07.2012 - 142 C 32827/11
- AG München, 04.10.2012 - 142 C 3168/12
- LG München I, 21.03.2013 - 13 T 24128/12
- LG München I, 22.03.2013 - 13 T 20183/12
- BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13
- BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen …
Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13
Für eine ausländische Partei ist es grundsätzlich unzumutbar, zunächst das für den Fall örtlich zuständige Gericht zu ermitteln und hiernach ihren deutschen Rechtsanwalt auszusuchen (OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 18).Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).
- BGH, 13.09.2011 - VI ZB 9/10
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am …
Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13
Die ausländische Partei kann die Auswahl ihres inländischen Prozessbevollmächtigten vielmehr - wie die inländische Partei (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, NJW 2008, 2122 Rn. 14; Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 9/10, NJW 2011, 3520 Rn. 8;… MünchKomm. ZPO/Schulz, 4. Aufl., § 91 Rn. 62) - nach dem Gesichtspunkt des Vertrauens in die Bereitschaft und Fähigkeit des Rechtsanwalts zur optimalen Vertretung ihrer Belange vor Gericht vornehmen, ohne dass ihr daraus grundsätzlich kostenrechtliche Nachteile erwachsen.Dabei kommt bei einer ausländischen Partei naturgemäß eine Deckelung der zu erstattenden Reisekosten dahingehend, dass eine Erstattung nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts vorgenommen wird (vgl. BGH, NJW 2011, 3520 Rn. 9 mwN), nicht in Betracht.
- BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04
Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der …
Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13
Die ausländische Partei kann die Auswahl ihres inländischen Prozessbevollmächtigten vielmehr - wie die inländische Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, NJW 2008, 2122 Rn. 14;… Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 9/10, NJW 2011, 3520 Rn. 8;… MünchKomm. ZPO/Schulz, 4. Aufl., § 91 Rn. 62) - nach dem Gesichtspunkt des Vertrauens in die Bereitschaft und Fähigkeit des Rechtsanwalts zur optimalen Vertretung ihrer Belange vor Gericht vornehmen, ohne dass ihr daraus grundsätzlich kostenrechtliche Nachteile erwachsen.
- OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von durch eine Gerichtsstandswahl …
Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13
Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln…, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749). - OLG Hamburg, 12.01.1999 - 8 W 3/99
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung von Korrespondenzanwaltskosten
Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13
Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln…, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749). - BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
Baseball-Caps
Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13
Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04, WRP 2005, 505, 507 = NJW-RR 2005, 725 - Baseball- Caps, mwN). - OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in …
Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13
Ebenso ist es grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, sondern entspricht seinem berechtigten Interesse an einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung, wenn der Kläger - wie im Streitfall - aus prozesstaktischen Erwägungen einen Gerichtsstand wählt, an dem nach Einschätzung seines Prozessbevollmächtigten für sein konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 763, 764;… Zöller/Vollkommer aaO § 35 Rn. 4).
- OLG Koblenz, 10.02.2015 - 14 W 75/15
Anwaltsgebühren bei zweimaliger Säumnis
Zutreffend verweist das Landgericht darauf, dass der BGH bereits entschieden hat, dass es einer ausländischen Partei auch grundsätzlich nicht zumutbar ist, zunächst das für den Fall örtlich zuständige Gericht zu ermitteln und hiernach ihren deutschen Rechtsanwalt auszusuchen (BGH v. 12.09.2013, I ZB 42/13).