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BGH, 12.09.2013 - I ZR 59/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Streitwert im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz aus einem Unternehmenskennzeichen
- Wolters Kluwer
Beschränkung von Werbung in überregionalen Medien
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 15 Abs. 2; GKG § 45 Abs. 1 S. 3
Streitwert im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz aus einem Unternehmenskennzeichen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwertbemessung bei einem Markenrechtsstreit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein richterlicher Hinweis zu essentiellen Fragen eines Rechtsstreits
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein richterlicher Hinweis zu essentiellen Fragen eines Rechtsstreits
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Bundesweite Werbung der Familienunternehmen Peek & Cloppenburg KG
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.11.2008 - 327 O 265/08
- LG Hamburg, 29.07.2010 - 327 O 676/09
- OLG Hamburg, 17.03.2011 - 3 U 139/10
- OLG Hamburg, 17.03.2011 - 3 U 255/08
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 59/11
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 59/11
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11
- OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
- OLG Hamburg, 21.07.2014 - 3 U 139/10
- BGH, 12.07.2016 - KZR 69/14
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 20 U 200/14
Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher …
Vielmehr hat, wenn einem einheitlichen Unterlassungsantrag mehrere Ansprüche im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zugrunde liegen, keine schematische Erhörung des Streitwerts zu erfolgen, sondern der Streitwert für den ersten Anspruch festzusetzen und für den zweiten Anspruch angemessen zu erhöhen (vgl. BGH BeckRS 2013, 20395). - LAG München, 10.01.2018 - 9 Ta 313/17
Gegenstandswert, wirtschaftliche Identität, Annahmeverzug, Kündigung
Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (BGH, 12.09.2013 - I ZR 59/11, Rn. 6, m. w. N.; BGH, 12.04.2010 - II ZR 34/07, zur Widerklage m. w. N.).