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   BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12   

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https://dejure.org/2013,29709
BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12 (https://dejure.org/2013,29709)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - V ZB 121/12 (https://dejure.org/2013,29709)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - V ZB 121/12 (https://dejure.org/2013,29709)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FamFG, § 78 Abs 2 FamFG, § 420 Abs 1 S 1 FamFG, § 114 ZPO, Art 2 Abs 2 GG
    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Verfahrenskostenhilfebewilligung gegen die Anordnung von Abschiebungs- oder Zurückschiebungshaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorenthaltung der effektiven Verwirklichung der Rechte eines afghanischen Staatsangehörigen durch gerichtliches Unterlassen der Beiordnung eines Rechtsanwalts zu dessen Vertretung im Beschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Verfahrenskostenhilfebewilligung gegen die Anordnung von Abschiebungs- oder Zurückschiebungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorenthaltung der effektiven Verwirklichung der Rechte eines afghanischen Staatsangehörigen durch gerichtliches Unterlassen der Beiordnung eines Rechtsanwalts zu dessen Vertretung im Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12
    Der Senat hat - allerdings erst nach dem Erlass des angefochtenen Beschlusses - entschieden, dass einem unbemittelten Betroffenen, dem nach § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, in der Regel auch ein Rechtsanwalt nach § 78 Abs. 2 FamFG beizuordnen ist (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132, 133 Rn. 14 f).

    Dem unbemittelten Betroffenen ist dann ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn ein bemittelter Betroffener in seiner Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, aaO, mwN).

    Dazu ist er nur mit Unterstützung eines Rechtsanwalts in der Lage, den auch eine bemittelte Partei mit ihrer Vertretung beauftragt hätte (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, aaO Rn. 15).

    b) Ist die Beschwerde eines mittellosen Ausländers gegen eine Haftanordnung ohne die gebotene Beiordnung eines Rechtsanwalts zurückgewiesen worden, stellt sich der weitere Vollzug der Abschiebungshaft als eine Verletzung des Freiheitgrundrechts dar (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 1013, 132, 133 Rn. 12 ff.).

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12
    Die Auslegung der Vorschrift in § 78 Abs. 2 FamFG hat sich daran zu orientieren, dass die Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 GG unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und des Sozialstaatsprinzips verlangt, dass die Situation von Bemittelten und von Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend angeglichen werden muss (BVerfG, NJW 1997, 2103, 2104; NJW-RR 2007, 1713, 1714).

    Die unter Verletzung des Anspruchs des nicht bemittelten Betroffenen auf Rechtsschutzgleichheit durch Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 1713, 1714) durchgeführte Anhörung im Beschwerdeverfahren drückt der Fortsetzung der Haft den Makel der Grundrechtsverletzung auf, weil nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG in die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin beschriebenen Formen beschränkt werden darf (BVerfGE 10, 302, 303; 58, 208, 220; NVwZ 2011, 1254, 1255 - std.

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12
    Die unter Verletzung des Anspruchs des nicht bemittelten Betroffenen auf Rechtsschutzgleichheit durch Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 1713, 1714) durchgeführte Anhörung im Beschwerdeverfahren drückt der Fortsetzung der Haft den Makel der Grundrechtsverletzung auf, weil nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG in die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin beschriebenen Formen beschränkt werden darf (BVerfGE 10, 302, 303; 58, 208, 220; NVwZ 2011, 1254, 1255 - std.
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12
    Die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG nach Erledigung der Hauptsache durch die Zurückschiebung des Betroffenen mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG statthafte (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9 f.) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist in der Sache teilweise begründet.
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12
    Die Auslegung der Vorschrift in § 78 Abs. 2 FamFG hat sich daran zu orientieren, dass die Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 GG unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und des Sozialstaatsprinzips verlangt, dass die Situation von Bemittelten und von Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend angeglichen werden muss (BVerfG, NJW 1997, 2103, 2104; NJW-RR 2007, 1713, 1714).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12
    Dabei kommt es nicht nur auf die objektiven Umstände, sondern auch auf die subjektiven Fähigkeiten des Betroffenen an (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 232/09, BGHZ 186, 70, 78, Rn. 21).
  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvR 742/10

    Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12
    Die unter Verletzung des Anspruchs des nicht bemittelten Betroffenen auf Rechtsschutzgleichheit durch Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 1713, 1714) durchgeführte Anhörung im Beschwerdeverfahren drückt der Fortsetzung der Haft den Makel der Grundrechtsverletzung auf, weil nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG in die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin beschriebenen Formen beschränkt werden darf (BVerfGE 10, 302, 303; 58, 208, 220; NVwZ 2011, 1254, 1255 - std.
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12
    Die unter Verletzung des Anspruchs des nicht bemittelten Betroffenen auf Rechtsschutzgleichheit durch Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 1713, 1714) durchgeführte Anhörung im Beschwerdeverfahren drückt der Fortsetzung der Haft den Makel der Grundrechtsverletzung auf, weil nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG in die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin beschriebenen Formen beschränkt werden darf (BVerfGE 10, 302, 303; 58, 208, 220; NVwZ 2011, 1254, 1255 - std.
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Unterlässt das Gericht eine Entscheidung über einen solchen Antrag, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung, wenn Verfahrenskostenhilfe im Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu bewilligen gewesen wäre (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 12. September 2013, V ZB 121/12, InfAuslR 2014, 6).

    Hat das Gericht dem Betroffenen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts jedoch rechtsfehlerhaft abgelehnt und die Anhörung des Betroffenen ohne Beisein eines Rechtsanwalts durchgeführt, drückt eine solche Anhörung der Anordnung oder der Fortsetzung der Haft den Makel der Grundrechtsverletzung (Art. 104 Abs. 1 GG) auf (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 121/12, InfAuslR 2014, 6 Rn. 11).

  • AG Brandenburg, 29.04.2022 - 85 XVII 45/21
    Dabei kommt es aber nicht allein auf die objektiven Umstände des Falles, sondern auch auf die subjektiven Fähigkeiten des Betroffenen an ( BGH , Beschluss vom 12.09.2013, Az.: V ZB 121/12, u.a. in: InfAuslR 2014, Seiten 6 f. = BeckRS 2013, Nr. 18840; BGH , Beschluss vom 23.06.2010, Az.: XII ZB 232/09, u.a. in: NJW 2010, Seiten 3029 ff.; LG München I , Beschluss vom 19.09.2016, Az.: 13 T 15081/16, u.a. in: NJW 2016, Seite 3794; LG Kleve , Beschluss vom 02.09.2014, Az.: 4 T 528/14, u.a. in: NJW 2015, Seiten 176 f.; LG Münster , Beschluss vom 12.03.2009, Az.: 5 T 106/09, u.a. in: NJW 2009, Seiten 2389 f.; LG Berlin , Beschluss vom 11.03.2002, Az.: 88 T XIV 52/02, u.a. in: BtPrax 2002, Seiten 175 f.; LG Karlsruhe , Beschluss vom 14.12.1998, Az.: 11 T 557/98, u.a. in: FamRZ 1999, Seiten 1091 f. ).

    Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich ist, hängt somit davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte, weil Zweck der Verfahrenskostenhilfe die weitgehende rechtsschutzmäßige Gleichstellung von unbemittelten mit bemittelten Personen ist und auch ein bemittelter der Verfahrensbeteiligte die Notwendigkeit zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes unter Berücksichtigung seiner eigenen subjektiven Fähigkeit beurteilt ( BGH , Beschluss vom 12.09.2013, Az.: V ZB 121/12, u.a. in: InfAuslR 2014, Seiten 6 f. = BeckRS 2013, Nr. 18840; BGH , Beschluss vom 23.06.2010, Az.: XII ZB 232/09, u.a. in: NJW 2010, Seiten 3029 ff.; LG München I , Beschluss vom 19.09.2016, Az.: 13 T 15081/16, u.a. in: NJW 2016, Seite 3794; LG Kleve , Beschluss vom 02.09.2014, Az.: 4 T 528/14, u.a. in: NJW 2015, Seiten 176 f.; LG Münster , Beschluss vom 12.03.2009, Az.: 5 T 106/09, u.a. in: NJW 2009, Seiten 2389 f.; LG Berlin , Beschluss vom 11.03.2002, Az.: 88 T XIV 52/02, u.a. in: BtPrax 2002, Seiten 175 f.; LG Karlsruhe , Beschluss vom 14.12.1998, Az.: 11 T 557/98, u.a. in: FamRZ 1999, Seiten 1091 f. ).

  • LG Kleve, 02.09.2014 - 4 T 528/14

    Verfahrenskostenhilfe; Betreuungsverfahren; Beiordnung; Rechtsanwalt

    Dabei kommt es nicht allein auf die objektiven Umstände des Falles, sondern auch auf die subjektiven Fähigkeiten des Betroffenen an (BGH, Beschluss vom 23.06.2010, Az.: XII ZB 232/09, Juris-Rn. 23; BGH, Beschluss vom 12.09.2013, Az.: V ZB 121/12, Juris-Rn. 8).
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