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   BGH, 12.09.2013 - V ZB 161/12   

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https://dejure.org/2013,28837
BGH, 12.09.2013 - V ZB 161/12 (https://dejure.org/2013,28837)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - V ZB 161/12 (https://dejure.org/2013,28837)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - V ZB 161/12 (https://dejure.org/2013,28837)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 268 Abs 1 BGB, § 268 Abs 3 BGB, § 10 Abs 2 ZVG, § 30 Abs 1 ZVG
    Ablösung durch Dritten im Zwangsversteigerungsverfahren: Rechtsverfolgungskosten als Teil des zur Befriedigung des Gläubigers erforderlichen Betrags; Unschädlichkeit eines Fehlbetrags bei der Ablösung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 268 Abs. 1; ZVG § 30
    Zur Befriedigung erforderlicher Betrag i.S.v. § 268 Abs. 1 BGB; unschädlicher Fehlbetrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verauslagte Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens als Kosten der gegenwärtigen Rechtsverfolgung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung; Befriedigung des Gläubigers; verauslagte Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 268 Abs. 1 und 3; ZVG § 30
    Keine Befriedigung des vollstreckenden Gläubigers bei ohne von ihm betriebene Kosten der Vollstreckung erbrachter Teilleistung des Ablösenden

  • rewis.io

    Ablösung durch Dritten im Zwangsversteigerungsverfahren: Rechtsverfolgungskosten als Teil des zur Befriedigung des Gläubigers erforderlichen Betrags; Unschädlichkeit eines Fehlbetrags bei der Ablösung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 30; BGB § 268 Abs. 1
    Verauslagte Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens als Kosten der gegenwärtigen Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlbetrag bei der Ablösung kann unschädlich sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens - und die zu geringe Ablösezahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 82
  • MDR 2013, 1490
  • WM 2013, 2072
  • Rpfleger 2014, 93
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösung von Forderungen durch einen Dritten;

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 161/12
    Die zur Befriedigung erforderliche Leistung bestimmt sich nach dem zur Abwendung der Vollstreckung des Gläubigers notwendigen Betrag und damit nach der Forderung, wegen der der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, NJW-RR 2012, 87 Rn. 12).

    Auch für eine Ablösung nach § 268 Abs. 1 BGB ist jedes dieser Verfahren gesondert zu behandeln (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 18/11, NJW-RR 2012, 87, 88).

  • RG, 21.12.1917 - III 336/17

    Aufklärungspflichten eines Hypothekengläubigers gegenüber dem Schuldner

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 161/12
    Der Gläubiger ist gegenüber dem Ablösungsberechtigten hinsichtlich der Höhe seines Anspruchs grundsätzlich auskunftspflichtig, damit dieser in die Lage versetzt wird, von seinem Ablösungsrecht Gebrauch zu machen (vgl. RGZ 91, 341, 343; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1981, 407; Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 75 Rn. 32; Hintzen in Hintzen/Wolf, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Rn. 11.580).
  • RG, 12.12.1917 - V 227/17

    Rangordnung von Rückständen an Zinsen und Amortisationsbeiträgen in der

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 161/12
    Zur Befriedigung des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers ist auch der Pächter des Grundstücks berechtigt (RGZ 91, 297, 302; MünchKomm-BGB/Krüger, 6. Aufl., § 268 Rn. 8).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 161/12
    Zwar gilt der das materielle Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben auch im Verfahrensrecht, und zwar sowohl im Erkenntnis- als auch im Vollstreckungsverfahren (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 222 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 161/12
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt, da sich die Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens grundsätzlich nicht als Parteien eines kontradiktorischen Streitverhältnisses gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381).
  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06

    Ablösung von Grundpfandrechten durch den Grundpfandgläubiger; Vorausetzungen der

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - V ZB 161/12
    Entgegen einer in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung (MünchKomm-BGB/Eickmann, 6. Aufl., § 1150 Rn. 29; Storz/Kiderlen, Die Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 11. Aufl., B 7.3.3.; Storz, ZIP 1980, 159, 160) umfasst der Ablösungsbetrag auch die von dem Gläubiger verauslagten Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens (Hock/Klein/Hilbert/Deimann, Immobiliarvollstreckung, 5. Aufl., Rn. 500; offengelassen in Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 168).
  • KG, 20.02.2017 - 8 U 31/16

    Wirksamer Widerruf eines Altvertrages über einen Verbraucherkredit zur

    Der BGH hat mit Beschluss vom 12.9.2013 - V ZB 161/12 - MDR 2013, 1490, Tz. 12 ausgeführt, dass ein verhältnismäßig geringfügiger Fehlbetrag - insbesondere an Zinsen und Kosten - bei der Befriedigung des Gläubigers gemäß § 268 Abs. 3 BGB mit Rücksicht auf Treu und Glauben unschädlich sein kann, dass aber im konkreten Einzelfall der Fehlbetrag sowohl absolut wie relativ geringfügig sein muss, und hat bei ausstehenden Kosten in Höhe von 3.916,39 ?, die 16 % der Gesamtforderung ausmachten, beides verneint.
  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der

    Insbesondere ist der Gläubiger dann nach Treu und Glauben zur Annahme einer Teilleistung verpflichtet, wenn nur ein geringfügiger Betrag (sogenannter Spitzenbetrag) offenbleibt (BGH, Urteil vom 12.09.2013 - V ZB 161/12 juris Rz. 12).
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