Rechtsprechung
BGH, 12.09.2013 - V ZR 291/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes durch Vernehmung eines Zeugen hinsichtlich Entstehung eines Wasserschadens als Sachmangel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 123 Abs. 1
Berücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes durch Vernehmung eines Zeugen hinsichtlich Entstehung eines Wasserschadens als Sachmangel - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übergehen eines Beweisangebots wegen vermeintlich unsubstantiiertem Vortrags
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 23.01.2012 - 1 O 38/11
- OLG Frankfurt, 12.11.2012 - 24 U 55/12
- OLG Frankfurt, 10.12.2012 - 24 U 55/12
- BGH, 12.09.2013 - V ZR 291/12
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 14.03.2014 - V ZR 218/13
Wohnraummiete: Anspruch des Vermieters auf Herausgabe von Nutzungen gegen Mieter …
Misst das Gericht den Einzelheiten zu dem Inhalt und Ablauf des Gesprächs Bedeutung für die Zuverlässigkeit oder die Wahrscheinlichkeit der zu beweisenden Behauptung zu, sind diese Umstände durch entsprechende Nachfrage bei der Beweisaufnahme zu klären (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZR 291/12, Rn. 15 juris;… Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 223/07, Rn. 7, juris). - OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
Schadensschätzung; allgemeinkundige Tatsache; Internetrecherche; Mutwilligkeit …
Eine Partei genügt ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie eine Tatsache vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, WM 2009, 1154, 1155, zitiert juris Rn. 4;… vom 12. September 2009 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9, zitiert juris Rn. 5; vom 12. September 2013 - V ZR 291/12, zitiert juris Rn. 11 mwN).Unerheblich ist dagegen, wie wahrscheinlich die Darstellung ist, und ob sie auf eigenem Wissen oder auf einer Schlussfolgerung von Indizien beruht; der Pflicht zur Substantiierung ist erst dann nicht entsprochen, wenn das Gericht anhand der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2009, aaO; vom 12. September 2013, aaO; BVerfG…, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10, WM 2012, 492, zitiert juris Rn. 16; jeweils mwN).
- OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 170/17
Ansprüche eines Künstlers wegen Nichtdurchführung eines Konzertes durch den …
Weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG, Urteil vom 23.04.2014, 1 BvR 2851/13, NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH, Urteil vom 20.02.2014, IX ZR 54/13, NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (…BVerfG a.a.O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (…BVerfG a.a.O. [2420, Tz. 34]; BGH, Beschluss vom 27.03.2003, V ZR 291/12, NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
- OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 22 U 190/18
Zu den Anforderungen an die Darlegung der fachgerechten Beseitigung von …
Nähere Einzelheiten sind durch entsprechende Nachfrage bei der Beweisaufnahme zu klären (BGH 13.7.1998 - II ZR 131/97 -, NJW-RR 1998, 1409; BGH 2.4.07 - II ZR 325/05 - NJW-RR 07, 1483; BGH 19.5.11 - VII ZR 24/08 - BGH 8.5.12 - XI ZR 262/10 - auch zur Frage der Abgrenzung zum Beweisermittlungsantrag; BGH 12.9.13 - V ZR 291/12 - BGH 11.11.14 - VIII ZR 302/13 - Stackmann NJW 12, 1249; Dölling NJW 13, 3121: auch allgemein zu den Substantiierungs- und Vortragslasten als Voraussetzung für die Beweiserhebung). - OLG Köln, 08.06.2020 - 1 W 6/20
Schätzung des Stromverbrauchs bei Manipulation
Die Partei ist nicht verpflichtet, den streitigen Lebenssachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen; eine Partei genügt ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie eine Tatsache vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Mai 2003 - III ZR 7/02, BGHReport 2003, 891, zitiert juris Rn. 15;… Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, WM 2009, 1154, zitiert juris Rn. 4;… vom 12. September 2009 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 5; vom 12. September 2013 - V ZR 291/12, zitiert juris Rn. 11 mwN). - VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch vom …
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (…Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - jeweils Rn. 21, m. w. N.; st. Rspr.).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht verkennt, dass die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (…Beschlüsse vom 23. Januar 2013, a. a. O. und 19. März 2013, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG…, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1236 und BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZR 291/12 -, juris Rn. 10 f.). - VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - A 3 S 1373/17
Voraussetzungen für einen Beweisantrag gemäß § 86 Abs. 2 VwGO; Zeugenbeweis
Soll aus den Wahrnehmungen des Zeugen auf ein bestimmtes weiteres Geschehen geschlossen werden, ist nicht dieses weitere Geschehen, sondern nur die Wahrnehmung des Zeugen tauglicher Gegenstand des Zeugenbeweises (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 12.9.2013 - V ZR 291/12 - juris; Beschl. v. 2.8.2011 - 3 StR 237/11 - juris). - LG Deggendorf, 10.12.2019 - 32 O 348/19
Kein Anspruch auf Schadensersatz bei einem vom Abgasskandal betroffenen …
Unzulässig sind danach Beweisantritte, die darauf zielen, erst auf Grund der Beweisaufnahme die zur Konkretisierung des Vortrags benötigten eigentlichen beweiserheblichen Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die sodann zur Grundlage neuen Vortrags gemacht werden sollen (BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - V ZR 291/12).