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   BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12   

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https://dejure.org/2013,26662
BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12 (https://dejure.org/2013,26662)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - VII ZR 308/12 (https://dejure.org/2013,26662)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12 (https://dejure.org/2013,26662)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 AGBG, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 26 WoEigG vom 30.07.1973
    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; AGBG § 9 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter; Gewährleistungsansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Bauträger

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bauabnahme in einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen vom Bauträger bestimmten Erstverwalter ist in AGB unzulässig; §§ 9 Abs. 1 AGBG; 307 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums durch vom Bauträger bestellten Erstverwalter; Abnahme durch Verwaltungsbeirat; Verflechtung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit erwerbsvertraglicher Klausel zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum durch von Bauträger bestimmten Verwalter

  • rewis.io

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; WEG § 26
    Möglichkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter; Gewährleistungsansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Bauträger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB-Klausel "Abnahme durch Erst-Verwalter" unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums durch den vom Bauträger bestimmten Erstverwalter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Klausel, die Abnahme durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Abnahmeklausel in Bauträgervertrag

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abnahme durch vom Bauträger bestimmbaren WEG-Erstverwalter

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag - AGB-Klausel "Abnahme durch Erstverwalter" ist unzulässig

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Klausel "Abnahme durch Erstverwalter" im Bauträgervertrag unwirksam

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Bauabnahme durch Erstverwalter?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Klausel, die Abnahme durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Abnahme durch Bauträger-Verwalter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Abnahme durch Bauträger-Verwalter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abnahme - Klauselunwirksamkeit im Bauträgervertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abnahme durch Erstverwalter unwirksam

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Hausverwalter ohne Beteiligung des Käufers unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    AGB-Regelung im Erwerbsvertrag zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum durch von Bauträger bestimmten Erstverwalter unwirksam - Unangemessene Benachteiligung der Erwerber

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag - AGB-Klausel "Abnahme durch Erstverwalter" ist unzulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klausel "Abnahme durch Erst-Verwalter" im Bauträgervertrag unwirksam! (IBR 2013, 686)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Klausel "Abnahme durch Erst-Verwalter" im Bauträgervertrag unwirksam! (IMR 2013, 471)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3360
  • MDR 2013, 1336
  • DNotZ 2014, 39
  • NZM 2013, 738
  • ZMR 2014, 48
  • BauR 2013, 2020
  • ZfBR 2014, 39
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11

    Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf, BauR 2013, 470) den Zahlungsanspruch hinsichtlich der Schallschutzmängel um die Umsatzsteuer reduziert und das Rechtsmittel im Übrigen zurückgewiesen.

    c) Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die von der Beklagten verwendete Formularbestimmung den sich aus dem Transparenzgebot ergebenden Anforderungen nicht gerecht wird, weil sie keinen Hinweis auf die Widerruflichkeit der Vollmacht enthält (siehe OLG Karlsruhe, NJW 2012, 237; OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 12 U 162/12, juris Rn. 109; Karczewski, IBR 2013, 280; Ott, ZWE 2013, 253, 256).

  • OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 12 U 162/12

    Werkvertragsrecht: Kauf einer Altbauimmobilie bei vertraglich vereinbarter

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12
    Dieser Sichtweise ist das Berufungsgericht zu Recht beigetreten (ebenso OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 12 U 162/12, juris Rn. 110).

    c) Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die von der Beklagten verwendete Formularbestimmung den sich aus dem Transparenzgebot ergebenden Anforderungen nicht gerecht wird, weil sie keinen Hinweis auf die Widerruflichkeit der Vollmacht enthält (siehe OLG Karlsruhe, NJW 2012, 237; OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 12 U 162/12, juris Rn. 109; Karczewski, IBR 2013, 280; Ott, ZWE 2013, 253, 256).

  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 47/11

    Haftung wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld: Anwendbarkeit der Neufassung

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12
    Diese vereinzelt gebliebene Literaturauffassung gebietet die Zulassung der Revision jedoch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2013 - VII ZR 47/11, BauR 2013, 599 = NZBau 2013, 293 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12
    Als teilender Eigentümer hat der Bauträger die Möglichkeit, den ersten Verwalter bereits in der Teilungserklärung zu bestellen (zu § 26 WEG in der bis zum 30. Juni 2007 geltenden Fassung siehe BGH, Beschluss vom 20. Juni 2002 - V ZB 39/01, BGHZ 151, 164, 173; …
  • KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12
    2 Z 25/74">BayObLGZ 1974, 305, 309; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; KG, OLGZ 1976, 266, 268; zu § 26 WEG n.F. siehe KG, ZWE 2012, 96; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 54; BeckOK WEG/Knop, Stand: 31. Juli 2013, § 26 Rn. 31).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10

    Bauträgerformularvertrag: Wirksamkeit einer Regelung über die Abnahme von

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12
    c) Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die von der Beklagten verwendete Formularbestimmung den sich aus dem Transparenzgebot ergebenden Anforderungen nicht gerecht wird, weil sie keinen Hinweis auf die Widerruflichkeit der Vollmacht enthält (siehe OLG Karlsruhe, NJW 2012, 237; OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 12 U 162/12, juris Rn. 109; Karczewski, IBR 2013, 280; Ott, ZWE 2013, 253, 256).
  • KG, 13.01.1976 - 1 W 936/75
    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12
    2 Z 25/74">BayObLGZ 1974, 305, 309; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; KG, OLGZ 1976, 266, 268; zu § 26 WEG n.F. siehe KG, ZWE 2012, 96; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 54; BeckOK WEG/Knop, Stand: 31. Juli 2013, § 26 Rn. 31).
  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93

    Erlöschen des Rechts des Grundstückseigentümers, den ersten Verwalter zu

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12
    2 Z 25/74">BayObLGZ 1974, 305, 309; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; KG, OLGZ 1976, 266, 268; zu § 26 WEG n.F. siehe KG, ZWE 2012, 96; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 54; BeckOK WEG/Knop, Stand: 31. Juli 2013, § 26 Rn. 31).
  • OLG Hamm, 08.04.2004 - 15 W 17/04

    Abberufung des bauträgeridentischen WEG-Verwalters aus wichtigem Grund

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12
    Aus diesem Grund hält eine vom Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die - wie hier - die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen mit dem Bauträger wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Erstverwalter ermöglicht, nach nahezu einhelliger Auffassung der Inhaltskontrolle am Maßstab von § 9 Abs. 1 AGBG bzw. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand (siehe Koeble in: Koeble/Grziwotz, Rechtshandbuch Immobilien, Stand: 1. November 2012, Bd. I, 18. Kap. Rn. 18; Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 5. Aufl., Rn. 603; Pause/Vogel in: Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 13. August 2013, § 640 BGB Rn. 6, 125; Messerschmidt in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 2. Aufl., § 640 BGB Rn. 37; Blank, Bauträgervertrag, 4. Aufl., Rn. 346; Staudinger/Bub, WEG, Neubearbeitung 2005, § 21 Rn. 245; Lotz, BauR 2008, 740, 745; Vogel, NZM 2010, 377, 379; von Oefele, DNotZ 2011, 249, 258; Sterner, BauR 2012, 1160, 1162; Ott, ZWE 2010, 157, 161; ders., ZWE 2013, 253, 255; vgl. auch Riemenschneider in: Grziwotz/Koeble, Handbuch Bauträgerrecht, 3. Teil, Rn. 762; zur Gefahr von Interessenkollisionen siehe auch OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1382).
  • OLG München, 06.12.2016 - 28 U 2388/16

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums beim Bauträgervertrag

    Einem Beschluss des BGH vom 12.9.2013 (VII ZR 308/12) lag folgende Klausel zugrunde: "Für das Gemeinschaftseigentum findet im Regelfall eine gesonderte Abnahme statt.

    Im vorliegenden Fall ist die Klausel vergleichbar der im Beschluss des BGH vom 12.9.2013 (VII ZR 308/12).

    (Auch der BGH hat im Beschluss vom 12.9.2013 - VII ZR 308/12, trotz der Alternativbevollmächtigung eines Sachverständigen die genannte Feststellung nicht eingeschränkt.) Wenn schon die Bevollmächtigung einer bestimmten Person (hier des Verwalters) unwirksam ist, weil dadurch die Abnahme zumindest teilweise dem Einfluss des Eigentümers entzogen oder dieser jedenfalls abgeschwächt wird, dann kann die Bevollmächtigung einer weiteren Person daneben diese Benachteiligung nicht aufheben oder abschwächen, sondern allenfalls noch verstärken.

    Auch der BGH hat im Beschluss vom 12.9.2013 (VII ZR 308/12), trotz der fehlenden Unwiderruflichkeit der Vollmacht die genannte Feststellung zur Unwirksamkeit nicht eingeschränkt.

  • OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 46/14

    Errichtung einer Wohnanlage durch einen Bauträger in Baden-Württemberg: Baumangel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, NJW 2013, 3360, juris Rn. 7 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2011 - 8 U 106/10, BauR 2012, 138, juris Rn. 83 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 2013 - 1 U 18/12, NJW-RR 2013, 1487, juris Rn. 7).

    Darüber hinaus verstößt die Klausel gegen das Transparenzgebot, weil für den jeweiligen Erwerbern nicht erkennbar wird, dass die Vollmacht widerruflich ist und er jederzeit selbst die Abnahme erklären kann (vergleiche OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2011 - 8 U 106/10, BauR 2012, 138, juris Rn. 82 ff. OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 12 U 162/12, juris Rn. 106 ff.; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, NJW 2013, 3360 juris Rn. 12).

  • BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme

    Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. September 2013, VII ZR 308/12, BauR 2013, 2020).

    Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, BauR 2013, 2020 Rn. 7 ff.).

  • BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22

    Unwirksamkeit einer von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine von ihm als Erstverwalter bestimmte, mit ihm wirtschaftlich verbundene (Tochter-)Gesellschaft ermöglicht, ist unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, BauR 2013, 2020).

    Auch die ebenfalls unangegriffene Annahme des Berufungsgerichts, die von der Beklagten gestellte formularmäßige Regelung bezüglich der Abnahme des Gemeinschaftseigentums in § 7 Abs. 5 der Erwerbsverträge (Anlage K 2) sei ebenso wie die auf dieser Grundlage erfolgte Abnahme unwirksam, lässt keine Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12 Rn. 7 ff., BauR 2013, 2020, zu einer formularmäßigen Abnahmeklausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen mit dem Bauträger wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Erstverwalter ermöglicht; Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 Rn. 22, BauR 2016, 1771 = NZBau 2016, 629).

  • LG Heidelberg, 28.03.2014 - 3 O 309/13

    Bauträgervertrag über eine zu errichtende Eigentumswohnung: Auslegung einer

    Denn es besteht die Gefahr, dass ein solcher Verwalter die Voraussetzungen der Abnahmefähigkeit des Gemeinschaftseigentums nicht neutral prüft, sondern zugunsten des Bauträgers verfährt, wodurch dieser entscheidenden Einfluss auf die Abnahme nehmen könnte (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12 -, juris NJW 2013, 3360 Tz. 8).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14

    Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!

    Die gesetzliche Möglichkeit des Widerrufs der formularmäßig erteilten Vollmacht (§ 168 S. 3 BGB) kompensiert die unangemessene Benachteiligung jedenfalls dann nicht, wenn das Klauselwerk des Bauträgers nicht sicherstellt, dass der Erwerber von dem Abnahmetermin Kenntnis erlangt (BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - VII ZR 308/12 - Senatsurteil vom 27.09.2011 - 8 U 106/10 -).
  • LG München I, 13.07.2023 - 2 O 1924/22

    Verwirkung von Mängelrechten bei unwirksamen Abnahmeklauseln in

    Nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung benachteiligt eine Regelung über die Abnahme, wonach - wie vorliegend - das Gemeinschaftseigentum durch einen vom Bauträger zu benennenden Sachverständigen oder durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter abgenommen wird, die Erwerber entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil den Erwerbern die Möglichkeit genommen wird, über die Ordnungsmäßigkeit der Werkleistung des Bauträgers selbst zu befinden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018, Az.: 8 U 19/14; BGH, Beschluss vom 12.09.2013, Az.: VII ZR 308/12; OLG München, Urteil vom 06.12.2016, Az.: 28 U 2388/16).

    Die beklagtenseits - wenn auch irreführenderweise größtenteils nicht wörtlich - zitierten Urteile des Oberlandesgerichts Bamberg und des Bayerischen Obersten Landesgerichts können insoweit nicht herangezogen werden: Unabhängig davon, dass beiden Urteilen, insbesondere dem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg, vom hiesigen Fall abweichende Sachverhalte zugrunde lagen, ist diese Rechtsprechung spätestens seit den Urteilen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2013 und 2016 (vgl. BGH, Urteile vom 12.09.2013, Az.: VII ZR 308/12; vom 25.02.2016, Az.: VII ZR 49/15; vom 12.5.2016, Az.: VII ZR 171/15) überholt.

    a) Auf Seiten der Beklagten liegen im Ergebnis zwei verschiedene der Beklagten vorzuwerfende Pflichtverstöße vor: Zum einen hat der Bauträger zunächst eine unwirksame Klausel verwendet und damit gegen seine vorvertraglichen Pflichten verstoßen (aa) (vgl. Pause/Vogel BauR 2014, 764); zum anderen hat er auch nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung im Jahr 2013 (BGH, Beschluss vom 12.09.2013, Az.: VII ZR 308/12) von einer "Nachholung" einer wirksamen Abnahme abgesehen (bb).

    Spätestens nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 12.09.2013 (Beschluss vom 12.09.2013, Az.: VII ZR 308/12) musste den Bauträgern bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt bewusst sein, dass die weitverbreiteten unwiderruflichen Abnahmeklauseln unwirksam waren und daher in einer Vielzahl von Fällen das Gemeinschaftseigentum nicht wirksam abgenommen worden war.

  • BGH, 24.04.2014 - VII ZR 163/13

    Handelsvertretervertrag: Dispositionsfreiheit bei der Regelung von

    Vereinzelt gebliebene abweichende Literaturauffassungen gebieten die Zulassung der Revision nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - II ZR 308/12, NJW 2013, 3360 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17

    Werkvertragliche Gewährleistungsansprüche bei unwirksamer Abnahmeklausel

    Aus diesem Grund hält eine vom Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen mit einem Bauträger wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Erstverwalter ermöglicht, nach nahezu einhelliger Auffassung der Inhaltskontrolle am Maßstab von § 9 AGBG bzw. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand (BGH, Beschluss vom 12.9.2013, Az. VII ZR 308/12).
  • OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21

    Bauträgervertrag: Verjährung der Gewährleistungsrechte bei verjährtem

    Eine solche Abnahmeregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH DNotZ 2014, 39).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 29 U 163/17

    Keine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums wegen unangemessener

  • OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14

    Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits

  • OLG München, 09.04.2018 - 13 U 4710/16

    Unwirksame Klausel über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den vom

  • KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender Verwalterzustimmung

  • OLG Stuttgart, 12.05.2015 - 10 U 114/14

    Notarieller Grundstückskaufvertrag zum Erwerb eines Reihenhauses: Wirksamkeit der

  • OLG Celle, 01.02.2023 - 3 U 60/22

    Feststellung der Haftung aus notarieller Amtspflichtverletzung; Unwirksamkeit

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2020 - 3 Wx 109/20

    Wie wird Verwalterzustimmung im Grundbuchverfahren nachgewiesen?

  • OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 8 U 2/17

    Wann muss ein Bauvertrag notariell beurkundet werden?

  • OLG München, 09.05.2017 - 28 U 2050/16

    Keine Abnahme durch den vom Bauträger bestellten Erstverwalter!

  • LG Landshut, 04.11.2016 - 54 O 2361/14

    Gewährleistungsansprüche einer WEG gegen den Werkunternehmer

  • LG Stuttgart, 05.02.2019 - 26 OH 3/17

    Mangelerscheinung hängt mit Mangel im Beweisantrag zusammen: Gutachtenergänzung!

  • LG München II, 11.08.2017 - 5 O 4360/16

    Bauvertrag - Wirksamkeit Abnahmeklausel

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