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   BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18   

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https://dejure.org/2018,35369
BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18 (https://dejure.org/2018,35369)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2018 - 2 StR 113/18 (https://dejure.org/2018,35369)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2018 - 2 StR 113/18 (https://dejure.org/2018,35369)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB, § 344 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beruhen der vorsätzlichen Tötung auf niedrigen Beweggründen beim Vorliegen eines Motivbündels (hier: Stiche mit einem Messer in den Brustbereich und Rückenbereich der Geschädigten wegen Eifersucht und Dominanz); Freiwilligkeit der Verhinderung der Vollendung der Tat

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rücktritt vom Mord durch nachträgliches Ingangsetzen einer neuen Kausalkette, § 24 Abs. 1 StGB

  • rewis.io

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
    Beruhen der vorsätzlichen Tötung auf niedrigen Beweggründen beim Vorliegen eines Motivbündels (hier: Stiche mit einem Messer in den Brustbereich und Rückenbereich der Geschädigten wegen Eifersucht und Dominanz); Freiwilligkeit der Verhinderung der Vollendung der Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mord aus niedrigen Beweggründen - und das Motivbündel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom beendeten Versuch - unter Mithilfe Dritter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Niedrige Beweggründe beim Vorliegen eines Motivbündels

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 22, 23, 24, 211, 223, 224 StGB
    Für das Verhindern der Vollendung reicht die Mitverursachung der Nichtvollendung aus

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Rücktritt vom beendeten Versuch und der Abgrenzung von § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB und § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie der Kausalität hinsichtlich der Erfolgsverhinderung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anforderungen an den Rücktritt von beendeten Versuch: Mitverursachen der Nichtvollendung

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Anforderungen an den Rücktritt von beendeten Versuch: Mitverursachen der Nichtvollendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 82
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97

    Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18
    Dies wäre zu erwägen gewesen, weil der Täter für das gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB von ihm geforderte Ingangsetzen einer neuen Kausalkette, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich, oder jedenfalls mitursächlich wird, auch Dritte hinzuziehen kann (BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295 (302); Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97, NStZ-RR 1997, 193; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18
    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 25; Senat, Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 340).
  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18
    Dies wäre zu erwägen gewesen, weil der Täter für das gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB von ihm geforderte Ingangsetzen einer neuen Kausalkette, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich, oder jedenfalls mitursächlich wird, auch Dritte hinzuziehen kann (BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295 (302); Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97, NStZ-RR 1997, 193; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509).
  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84

    Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts -

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18
    Dass daneben andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beitragen, steht einem strafbefreienden Rücktritt ebenso wenig entgegen wie die Möglichkeit, etwas anderes oder mehr zu tun, um die Vollendung der Tat mit größerer Sicherheit zu verhindern (vgl. Senat, Urteil vom 7. November 1984 - 2 StR 521/84, NJW 1985, 813, 814; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 5 StR 584/98, NStZ 1999, 128).
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18
    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 25; Senat, Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 340).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18
    Dies wäre zu erwägen gewesen, weil der Täter für das gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB von ihm geforderte Ingangsetzen einer neuen Kausalkette, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich, oder jedenfalls mitursächlich wird, auch Dritte hinzuziehen kann (BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295 (302); Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97, NStZ-RR 1997, 193; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509).
  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98

    Freundin zum Opfer geschickt - § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, für Rücktritt vom

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18
    Dass daneben andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beitragen, steht einem strafbefreienden Rücktritt ebenso wenig entgegen wie die Möglichkeit, etwas anderes oder mehr zu tun, um die Vollendung der Tat mit größerer Sicherheit zu verhindern (vgl. Senat, Urteil vom 7. November 1984 - 2 StR 521/84, NJW 1985, 813, 814; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 5 StR 584/98, NStZ 1999, 128).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18
    Da die zuletzt genannte Erwägung ausschließlich die Strafzumessung betrifft und die Frage, ob der Angeklagte aus sonstigen niedrigen Beweggründen gehandelt hat, vorliegend für den Schuldspruch wegen Mordes rechtlich nicht von Bedeutung ist und in tatsächlicher Hinsicht selbständig beurteilt werden kann (BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, BGHSt 41, 222, 223), ist die Revision wirksam auf den Strafausspruch beschränkt.
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23

    Verbrennen eines Menschen als grausame Handlung

    Die infolge dieser Unklarheit gebotene Auslegung des Angriffsziels des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 Rn. 13 mwN) ergibt, dass in zulässiger Weise lediglich der Strafausspruch und nicht auch der Schuldspruch angefochten ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 und vom 12. September 2018 - 2 StR 113/18); denn ob der Angeklagte auch grausam gehandelt hat, ist für den Schuldspruch wegen (Heimtücke-) Mordes rechtlich nicht von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, BGHSt 41, 222, 223).
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