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   BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18   

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https://dejure.org/2018,30788
BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18 (https://dejure.org/2018,30788)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2018 - 5 StR 400/18 (https://dejure.org/2018,30788)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2018 - 5 StR 400/18 (https://dejure.org/2018,30788)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Lückenhafte Beweiswürdigung im Rahmen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 265
    Lückenhafte Beweiswürdigung im Rahmen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.2015 - 5 StR 79/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund von

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18
    Sie erweist sich - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 mwN) - in mehrfacher Hinsicht als lückenhaft.
  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17

    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18
    Da der Angeklagte auf die Rückgabe der sichergestellten, direkt aus Betäubungsmittelgeschäften herrührenden 12.600 Euro wirksam verzichtet hat, bedarf es insoweit keiner Einziehungsanordnung mehr (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, NStZ 2018, 333).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18
    Sollte in den Fällen 1 bis 10 wiederum festgestellt werden, dass der Käufer G. die auf Kommission erworbenen Betäubungsmittel jeweils persönlich bezahlt hat, wenn er die nächste Lieferung vereinbarte, so wird das Gesamtgeschehen als einheitliche Tat zu bewerten sein (vgl. BGH (Großer Senat für Strafsachen), Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17).
  • BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00

    Verteidigungsverhalten des Angeklagten und Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18
    Angesichts der relativ geringen Höhe der einbezogenen Strafen aus dem nach den bisherigen Feststellungen eine Zäsur bildenden Urteil des Amtsgerichts Senftenberg (eine sechsmonatige Freiheitsstrafe und zwei 30 Tagessätze betragende Geldstrafen) wird das neue Tatgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafen das Gesamtstrafübel im Blick zu behalten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2000 - 4 StR 488/00).
  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06

    Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung;

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18
    Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung nicht geboten, zugunsten eines Angeklagten eine Tatvariante zu unterstellen, für die ein realer Anknüpfungspunkt fehlt (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18
    Daran ändert auch die Aufnahme in die Anklageschrift als tatmehrheitliche Fälle nichts (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 260 Rn. 13).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18

    Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf

    Die Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung durch das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) hat an der Zulässigkeit der gerichtlichen Praxis, im Falle einer Verzichtserklärung des Angeklagten von einer Einziehungsentscheidung abzusehen, nichts geändert (so auch BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, BGHSt 63, 116, 118 ff.; Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 400/18, juris Rn. 13, jeweils zur Einziehung sichergestellter Betäubungsmittelerlöse (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB)).
  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

    a) Der 5. Strafsenat hat - insoweit im Einklang mit der Auffassung des Senats - entschieden, dass es auch nach der Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung einer Einziehungsanordnung in den hier in Rede stehenden Fällen von Verkaufserlösen aus Betäubungsmittelgeschäften nicht "bedarf', wenn der Angeklagte wirksam auf deren Rückgabe verzichtet hat (BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, NJW 2018, 2278; Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 400/18, juris Rn. 13).
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 453/20

    Betäubungsmittelstraftaten (konkurrenzrechtliche Beurteilung: gleichartige

    Dieser ist bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen abzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 400/18, Rn. 13), sodass sich der Einziehungsbetrag lediglich auf 24.740 Euro beläuft.
  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

    Aufgrund des darin liegenden wirksamen Verzichts bedurfte es keiner Einziehungsanordnung mehr (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.09.2018 - 5 StR 400/18; vom 01.08.2018 - 5 StR 320/18; und vom 07.03.2018 - 2 StR 127/17).
  • BGH, 30.06.2021 - 6 StR 403/20

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: unter Bewährung Stehen bei

    Zudem hat der Senat - um jeden Nachteil des Angeklagten auszuschließen - den Wert des sichergestellten Bargelds (3.600 Euro) von den erzielten 265.896 Euro in Abzug gebracht, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich insoweit um Erlöse aus den angeklagten Betäubungsmittelgeschäften handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 400/18).
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