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   BGH, 12.09.2018 - XII ZB 87/18   

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https://dejure.org/2018,33374
BGH, 12.09.2018 - XII ZB 87/18 (https://dejure.org/2018,33374)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2018 - XII ZB 87/18 (https://dejure.org/2018,33374)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2018 - XII ZB 87/18 (https://dejure.org/2018,33374)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 312 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1906 a BGB, § 1906 Abs. 1 BGB, § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung der Unterbringung und der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme bei einem Betreuten; Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme bei einer diagnostizierten paranoiden schizophrenen Störung

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme in der Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ärztliche Zwangsmaßnahme, Ernsthafter Überzeugungsversuch

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Genehmigung der Unterbringung und der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme bei einem Betreuten; Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme bei einer diagnostizierten paranoiden schizophrenen Störung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 a Abs. 1 S. 1 Nr. 4

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ärztliche Zwangsmaßnahme nur nach vorherigen Überzeugungsversuch

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Überzeugungsversuch vor Zwangsmaßnahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1477
  • MDR 2018, 1378
  • FamRZ 2018, 1947
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 185/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - XII ZB 87/18
    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. September 2017, XII ZB 185/17, FamRZ 2017, 2056).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 185/17 - FamRZ 2017, 2056 Rn. 6).

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 600/14

    Unterbringungssache: Genehmigung der Zwangsmedikation eines untergebrachten

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - XII ZB 87/18
    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 600/14 - FamRZ 2015, 1706 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15

    Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten:

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - XII ZB 87/18
    Das Rechtsmittel ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist es nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG zulässigerweise auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der durch Zeitablauf erledigten Gerichtsbeschlüsse gerichtet (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 6).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - XII ZB 87/18
    Der Fristablauf hat sich dabei grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens zu orientieren und nicht an der späteren gerichtlichen Entscheidung (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20

    Zum Umfang der Anhörungspflicht, wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner

    Zwar weist die Rechtsbeschwerde insoweit zu Recht darauf hin, dass der Betreuer nach § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen kann, wenn zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht wurde, den Betroffenen von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2018 - XII ZB 87/18 - FamRZ 2018, 1947 Rn. 18 ff.).
  • OLG Hamm, 24.09.2019 - 1 Vollz (Ws) 415/19

    Maßregelvollzug; medizinische Zwangsbehandlung zur Erreichung der

    Zum anderen ändert dieses Fehlen der Einsichtsfähigkeit auch nichts daran, dass die Strafvollstreckungskammer gehalten ist, konkrete Feststellungen zu den erforderlichen Überzeugungsversuchen durch die Einrichtung und dem entsprechenden Zeitaufwand zu treffen; die Einhaltung dieses Erfordernisses, das als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips eine materiell-rechtliche Voraussetzung des beabsichtigten Eingriffs darstellt, muss also von der Strafvollstreckungskammer im Beschluss so konkret dargestellt werden, dass dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Überprüfung ermöglicht wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.10.2013 - 4a Ws 211/13 (V) -, juris; Lindemann in: Kammeier/Pollähne, a.a.O. [erg.: Maßregelvollzugsrecht, 4. Aufl.] , Rn. D 158 Fn. 445; Schöch, a.a.O. [erg.: GA 2016, 553] , 565; ebenso zu dem Versuch, einen Betreuten von der Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme zu überzeugen, als Voraussetzung nach § 1906 Abs. 3 Nr. 2 BGB a.F. bzw. § 1906a Abs. 1 Nr. 4 BGB n.F. für die Einwilligung eines Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme und deren gerichtliche Genehmigung BGH, Beschluss vom 04.06.2014 - XII ZB 121/14 -, Rn. 15 ff.; Beschluss vom 30.07.2014 - XII ZB 169/14 -, Rn. 14 ff., Beschluss vom 13.09.2017 - XII ZB 185/17 -, Rn. 6 f., BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - XII ZB 87/18 -, Rn. 18 ff., jew. zit. n. juris; Bienwald in: Staudinger, BGB (Stand: 2017), § 1906a Rn. 71; Schwab in: MK-BGB 7. Aufl., § 1906 Rn. 52 ff.; Zimmermann, NJW 2014, 2479, 2480 f.).".

    Ein hinreichender Überzeugungsversuch ist also in jedem Einzelfall und somit z.B. auch bei mehreren nacheinander beabsichtigten ärztlichen Zwangsmaßnahmen erforderlich und darzulegen (bzgl. §§ 1906 Abs. 3 (a.F.), 1906a BGB vgl. BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - XII ZB 87/18 - Beschluss vom 02.09.2015 - XII ZB 226/15 -, juris [m. zust. Anm. Seifert, FamRZ 2015, 2053], Beschluss vom 30.07.2014 - XII ZB 169/14 -, Beschluss vom 04.06.2014 - XII ZB 121/14 -, jew. zit. n. juris; Bienwald in: Staudinger, BGB (Stand: 23.07.2019), § 1906a, Rn. 71.1), ohne dass an diesen Überzeugungsversuch etwa dann geringere Anforderungen zu stellen wären, wenn bei dem Betroffenen bereits mehrfach Einwilligungen in ärztliche Zwangsmaßnahmen gerichtlich genehmigt worden sind.

  • OLG Hamm, 03.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 311/18

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Vorschriften zur medizinischen

    Zum anderen ändert dieses Fehlen der Einsichtsfähigkeit auch nichts daran, dass die Strafvollstreckungskammer gehalten ist, konkrete Feststellungen zu den erforderlichen Überzeugungsversuchen durch die Einrichtung und dem entsprechenden Zeitaufwand zu treffen; die Einhaltung dieses Erfordernisses, das als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips eine materiell-rechtliche Voraussetzung des beabsichtigten Eingriffs darstellt, muss also von der Strafvollstreckungskammer im Beschluss so konkret dargestellt werden, dass dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Überprüfung ermöglicht wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.10.2013 - 4a Ws 211/13 (V) -, juris; Lindemann in: Kammeier/Pollähne, a.a.O., Rn. D 158 Fn. 445; Schöch, a.a.O., 565; ebenso zu dem Versuch, einen Betreuten von der Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme zu überzeugen, als Voraussetzung nach § 1906 Abs. 3 Nr. 2 BGB a.F. bzw. § 1906a Abs. 1 Nr. 4 BGB n.F. für die Einwilligung eines Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme und deren gerichtliche Genehmigung BGH, Beschluss vom 04.06.2014 - XII ZB 121/14 -, Rn. 15 ff.; Beschluss vom 30.07.2014 - XII ZB 169/14 -, Rn. 14 ff., Beschluss vom 13.09.2017 - XII ZB 185/17 -, Rn. 6 f., BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - XII ZB 87/18 -, Rn. 18 ff., jew. zit. n. juris; Bienwald in: Staudinger, BGB (Stand: 2017), § 1906a Rn. 71; Schwab in: MK-BGB 7.Aufl., § 1906 Rn. 52 ff.; Zimmermann, NJW 2014, 2479, 2480 f.).
  • LG Heidelberg, 29.07.2019 - 2 T 35/19

    Betreuung: Genehmigung einer Einwilligung in eine Zwangsbehandlung mittels einer

    Eine Zwangsmaßnahme ist nur dann gemäß § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB zulässig, wenn zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht worden ist, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen (BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - XII ZB 87/18; BGH, Beschluss vom 13.09.2017 - XII ZB 185/17, jeweils juris).
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