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   BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17   

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https://dejure.org/2019,37383
BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17 (https://dejure.org/2019,37383)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17 (https://dejure.org/2019,37383)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2019 - RiZ(R) 2/17 (https://dejure.org/2019,37383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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    § 79 Abs. 2, § ... 80 Abs. 2 DRiG, § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 102 Abs. 2 VwGO, § 80 DRiG, § 62 Abs. 4 VwGO, § 56 Abs. 1 ZPO, § 16 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG, § 146 Abs. 2 VwGO, § 173 VwGO, § 557 Abs. 2 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 138 Nr. 1 VwGO, § 54 Abs. 1 VwGO, §§ 44 ff. ZPO, § 47 Abs. 1 ZPO, § 71 DRiG, § 3 SächsRiG, § 52 SächsBG ausdrücklich und richtig auf die Sach, § 34 DRiG, § 52 Abs. 1 Satz 4 SächsBG. Dass der Antragsteller durch das Staatsministerium der Justiz und nicht durch den Präsidenten des Sächsischen, § 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, § 154Abs. 2 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Dienstgerichtliches Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand eines Richters wegen Dienstunfähigkeit; Annahme der Dienstunfähigkeit wegen der Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung

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    Dienstgerichtliches Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand eines Richters wegen Dienstunfähigkeit; Annahme der Dienstunfähigkeit wegen der Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 01.09.1978 - RiZ(R) 7/77

    Zurruhesetzung eines Richters wegen Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17
    Ansonsten ist die Revision nicht eröffnet (vgl. BGH, Urteil vom 1. September 1978 - RiZ(R) 7/77, BGHZ 72, 155 [juris Rn. 10]; Beschluss vom 3. Dezember 2013 - RiZ(B) 7/13, juris Rn. 6 f. mwN).

    Die von ihr gefertigten Schriftsätze lassen die ungeschmälerte Fähigkeit erkennen, sich im dienstgerichtlichen Prüfungsverfahren sowohl mittels einer dem jeweiligen Verfahrensstand angepassten, den Fall des § 49 Abs. 5 Satz 1 SächsRiG mitbedenkenden Antragstellung (vgl. dazu allerdings auch BGH, Urteil vom 1. September 1978 - RiZ(R) 7/77, BGHZ 72, 155 [juris Rn. 20]) als auch durch informiertprozesstaktisches Verhalten zu verteidigen.

    (1) Regelungen des Beamtenrechts, denen zufolge der Beamte, der sich trotz wiederholter schriftlicher Aufforderung ohne hinreichenden Grund der Verpflichtung zur amtsärztlichen Untersuchung entzieht, so behandelt werden kann, als wäre seine Dienstunfähigkeit festgestellt worden, finden im Falle einer Verweisung in den Landesrichtergesetzen auch auf Richter Anwendung (BGH, Urteile vom 1. September 1978 - RiZ(R) 7/77, BGHZ 72, 155 [juris Rn. 18] und vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, BGHZ 78, 245 [juris Rn. 23]).

    Der Antragsteller hat die Antragsgegnerin, wie das Dienstgericht im Einzelnen zutreffend ausgeführt hat, ordnungsgemäß und wiederholt unter ausdrücklichem Verweis auf die mit einer Verweigerung der Untersuchung verbundenen Folgen (dazu BGH, Urteil vom 1. September 1978 - RiZ(R) 7/77, BGHZ 72, 155 [juris Rn. 18]) zur Teilnahme an einer amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert.

    dd) Da die Feststellung des Dienstgerichts, die Versetzung der Antragsgegnerin in den Ruhestand sei zulässig, Bestand hat, scheitert die Revision schon aus diesem Grund auch mit ihrem Begehren, das Verfahren gemäß § 49 Abs. 5 Satz 1 SächsRiG einzustellen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1978 - RiZ(R) 7/77, BGHZ 72, 155 [juris Rn. 20]).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17
    Der Aufforderung vom 27. Mai 2014 lagen tatsächliche Feststellungen zugrunde, die die Dienstunfähigkeit der Antragsgegnerin als naheliegend erscheinen ließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18, juris Rn. 42 mwN).

    Die Antragsgegnerin konnte anhand ihrer Begründung die Auffassung des Antragstellers nachvollziehen und prüfen, ob die angeführten Gründe tragfähig waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019, aaO, Rn. 43).

    Auch ohne Beifügung des dem Schreiben an das Gesundheitsamt selbst beigegebenen Gutachtenvordrucks konnte die Antragsgegnerin dem ihr übermittelten ausführlichen Schreiben hinreichend Angaben zum Gegenstand der amtsärztlichen Untersuchung entnehmen (vgl. BVerwGE 146, 347 Rn. 22 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 VR 3.18, juris Rn. 6 und vom 14. März 2019, aaO, Rn. 44).

    Eine Untersuchungsanordnung ist als gemischt dienstlichpersönliche Weisung mangels unmittelbarer Außenwirkung kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt (BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18, juris Rn. 20), so dass der Widerspruch der Antragsgegnerin, worauf sie der Antragsteller zutreffend hingewiesen hat, auf ihre Verpflichtung, sich einer Untersuchung zu unterziehen, ohne Einfluss war.

  • BGH, 01.06.2017 - I ZB 4/16

    Beteiligung der abgelehnten Richter in Fällen eindeutig unzulässiger

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17
    Eine derartige völlige Ungeeignetheit des Befangenheitsgesuchs ist gegeben, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens selbst entbehrlich ist, wenn also das Ablehnungsgesuch für sich allein - ohne jede weitere Aktenkenntnis - offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289 [juris Rn. 21] und Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2.18, juris Rn. 16; BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B, juris Rn. 12).

    Die pauschale Ablehnung des gesamten Spruchkörpers war offensichtlich rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, juris Rn. 13; BSG, Beschluss vom 9. Februar 2016 - B 3 KR 46/15 B, juris Rn. 20).

    Selbst wenn das Ablehnungsgesuch vom 12. September 2016 - soweit auf die angeblich abschlägige Bescheidung des Fristverlängerungsgesuchs bezogen - bei wohlwollendem Verständnis als hinreichend konkret gegen den Vorsitzenden des Dienstgerichts gerichtet hätte ausgelegt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017, aaO, Rn. 14; BSG, Beschluss vom 9. Februar 2016, aaO) und es unter anderen Umständen Zweifel an der Verfahrensweise hätte wecken können, ein Ablehnungsgesuch gegen einen der erkennenden Richter unter Zuhilfenahme der Akte und mittels einer Bewertung des Akteninhalts zu bescheiden, war die Verfahrensweise des Dienstgerichts hier weder verfahrensfehlerhaft noch gar willkürlich.

  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 284/08

    Geltung des Grundsatzes des Freibeweises bei Vorliegen von für eine

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17
    Der Senat hegt keine Zweifel an der unbeschränkten Prozessfähigkeit der Antragsgegnerin, die Anlass geben könnten, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zwecks Klärung der Zulässigkeit des Antrags und ggf. Heilung des Mangels (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08, FamRZ 2010, 548 Rn. 14 ff.) an das Dienstgericht zurückzuverweisen.

    a) Die Prozessfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten ist wegen ihrer Bedeutung als Sachentscheidungsvoraussetzung und als Prozesshandlungsvoraussetzung in allen dienstgerichtlichen Verfahren zu beachten; sie ist nach § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 62 Abs. 4 VwGO, § 56 Abs. 1 ZPO in jeder Verfahrenslage und in jedem Rechtszug - in der Revisionsinstanz auch für das zurückliegende Verfahren - von Amts wegen zu prüfen (BGH, Urteile vom 22. Dezember 1982 - V ZR 89/80, BGHZ 86, 184 [juris Rn. 13], vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95, NJW 1996, 1059 [juris Rn. 8] und vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08, FamRZ 2010, 548 Rn. 7; BFH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - VI R 19/01, juris Rn. 13).

    Lehnt die Vorinstanz ein Befangenheitsgesuch dagegen nicht durch eine Zwischenentscheidung ab, sondern geht sie erst in den Urteilsgründen von einem rechtsmissbräuchlichen und damit unbeachtlichen Ablehnungsgesuch aus, ist die in den Urteilsgründen enthaltene zurückweisende Entscheidung mit der Revision auf (einfache) Verfahrensfehler überprüfbar (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08, FamRZ 2010, 548 Rn. 15; BSG, Beschlüsse vom 31. August 2015 - B 9 V 26/15 B, juris Rn. 11 und vom 19. Juli 2018 - B 8 SO 6/18 B, juris Rn. 7).

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17
    a) Die Prozessfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten ist wegen ihrer Bedeutung als Sachentscheidungsvoraussetzung und als Prozesshandlungsvoraussetzung in allen dienstgerichtlichen Verfahren zu beachten; sie ist nach § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 62 Abs. 4 VwGO, § 56 Abs. 1 ZPO in jeder Verfahrenslage und in jedem Rechtszug - in der Revisionsinstanz auch für das zurückliegende Verfahren - von Amts wegen zu prüfen (BGH, Urteile vom 22. Dezember 1982 - V ZR 89/80, BGHZ 86, 184 [juris Rn. 13], vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95, NJW 1996, 1059 [juris Rn. 8] und vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08, FamRZ 2010, 548 Rn. 7; BFH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - VI R 19/01, juris Rn. 13).

    Dabei sind nach der Lebenserfahrung Störungen der Geistestätigkeit als Ausnahmeerscheinungen anzusehen, so dass im allgemeinen von der Prozessfähigkeit einer Partei auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1982, aaO [juris Rn. 21]; BAG, Urteile vom 25. Januar 1980.

    Anderes gilt nur, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BGH, Urteile vom 22. Dezember 1982, aaO und vom 9. Januar 1996, aaO; BAG, Urteil vom 25. Januar 1980, aaO, Rn. 46; BFH, Urteil vom 11. Dezember 2001, aaO, Rn. 14).

  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 B 2.18

    Rückübertragung einer Firma hinsichtlich Auskunftsanspruchs und

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17
    Das ist nur dann der Fall, wenn die Ablehnungsentscheidung auf Willkür oder einem vergleichbar schweren Mangel des Verfahrens beruht, der in der Sache die Rüge einer nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts rechtfertigt (BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 2018 - 8 B 2.18, juris Rn. 14 und vom 26. Februar 2019 - 4 B 6.19, juris Rn. 4).

    Eine derartige völlige Ungeeignetheit des Befangenheitsgesuchs ist gegeben, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens selbst entbehrlich ist, wenn also das Ablehnungsgesuch für sich allein - ohne jede weitere Aktenkenntnis - offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289 [juris Rn. 21] und Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2.18, juris Rn. 16; BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - B 5 R 208/17 B, juris Rn. 12).

  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 3/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17
    Die Richterdienstgerichte entscheiden - anders als die Verwaltungsgerichte bei der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand (vgl. BVerwGE 105, 267 [juris Rn. 16 ff.]; 133, 297 Rn. 12) - nicht über die Frage, ob eine bereits erfolgte Zurruhesetzung rechtmäßig ist, sondern darüber, ob eine vom Dienstherrn beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand vorgenommen werden darf (BGH, Urteile vom 16. Dezember 2010 - RiZ(R) 2/10, BGHZ 188, 20 Rn. 18, vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 3/13, juris Rn. 18 f., vom 4. März 2015 - RiZ(R) 5/14, NVwZ-RR 2015, 668 Rn. 39 und vom 20. Juli 2018 - RiZ(R) 1/18, NVwZ-RR 2018, 808 Rn. 14).

    cc) Das Dienstgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, eine anderweitige Verwendung der Antragsgegnerin nach § 71 DRiG, § 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG in der hier maßgeblichen (BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 3/13, juris Rn. 18), bis zum 6. Dezember 2018 geltenden Fassung komme nicht in Betracht.

  • BGH, 20.07.2018 - RiZ(R) 1/18

    Dienstunfähigkeit eines Richters wegen affektiver Störungen

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17
    Die Richterdienstgerichte entscheiden - anders als die Verwaltungsgerichte bei der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand (vgl. BVerwGE 105, 267 [juris Rn. 16 ff.]; 133, 297 Rn. 12) - nicht über die Frage, ob eine bereits erfolgte Zurruhesetzung rechtmäßig ist, sondern darüber, ob eine vom Dienstherrn beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand vorgenommen werden darf (BGH, Urteile vom 16. Dezember 2010 - RiZ(R) 2/10, BGHZ 188, 20 Rn. 18, vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 3/13, juris Rn. 18 f., vom 4. März 2015 - RiZ(R) 5/14, NVwZ-RR 2015, 668 Rn. 39 und vom 20. Juli 2018 - RiZ(R) 1/18, NVwZ-RR 2018, 808 Rn. 14).

    Deshalb müssen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand erfüllt sein (BGH, Urteil vom 20. Juli 2018, aaO, mwN).

  • BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17
    Lehnt die Vorinstanz ein Befangenheitsgesuch dagegen nicht durch eine Zwischenentscheidung ab, sondern geht sie erst in den Urteilsgründen von einem rechtsmissbräuchlichen und damit unbeachtlichen Ablehnungsgesuch aus, ist die in den Urteilsgründen enthaltene zurückweisende Entscheidung mit der Revision auf (einfache) Verfahrensfehler überprüfbar (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08, FamRZ 2010, 548 Rn. 15; BSG, Beschlüsse vom 31. August 2015 - B 9 V 26/15 B, juris Rn. 11 und vom 19. Juli 2018 - B 8 SO 6/18 B, juris Rn. 7).

    In diesem Fall greift auch die Wartepflicht des § 47 Abs. 1 ZPO nicht ein (BSG, Beschluss vom 31. August 2015 - B 9 V 26/15 B, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17
    Der Antragsgegnerin wurde nicht lediglich, was unzureichend gewesen wäre (BVerwGE 146, 347 Rn. 17), eine Mehrfertigung des Schreibens an das Gesundheitsamt übermittelt, sondern anhand hinreichend konkreter Angaben der Anlass der Anordnung nochmals erläutert.

    Auch ohne Beifügung des dem Schreiben an das Gesundheitsamt selbst beigegebenen Gutachtenvordrucks konnte die Antragsgegnerin dem ihr übermittelten ausführlichen Schreiben hinreichend Angaben zum Gegenstand der amtsärztlichen Untersuchung entnehmen (vgl. BVerwGE 146, 347 Rn. 22 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 VR 3.18, juris Rn. 6 und vom 14. März 2019, aaO, Rn. 44).

  • BSG, 07.12.2017 - B 5 R 208/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

  • BFH, 11.12.2001 - VI R 19/01

    Zulässigkeit der Klage; ladungsfähige Anschrift

  • BVerwG, 26.02.2019 - 4 B 6.19

    Klärngsbedürftigkeit des Ansehens eines Vertagungsantrags als ein Antrag im Sinne

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

  • BVerwG, 16.05.2018 - 2 VR 3.18

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Aufforderung, sich einer amtsärztlichen

  • BGH, 14.10.1980 - RiZ(R) 5/80

    Zuständigkeit der Dienstgerichte für Prüfung einer Untersuchungsanordnung

  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 5/14

    Prüfungsverfahren wegen Feststellung der Zulässigkeit der Versetzung eines

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

  • BGH, 16.12.2010 - RiZ(R) 2/10

    Richterdienstrecht: Voraussetzungen für die Versetzung eines Richters auf

  • BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09

    Zweifel an Dienstfähigkeit eines Richters; Untersuchungsanordnung; ärztliche

  • BSG, 19.07.2018 - B 8 SO 6/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

  • BVerwG, 10.08.1988 - 7 C 83.87

    Fahrerlaubnis-Bewerber - Kraftfahreignung - Gutachten - Neue Begutachtung -

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 541/83
  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 77/78
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 46/85

    Mögliche Prozessunfähigkeit einer Universitätsangestellten - Verwirkung bei der

  • BGH, 03.12.2013 - RiZ(B) 7/13

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Dienstgerichtshofs

  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 5/13

    Richterliche Dienstaufsicht: Verfahrensfehler bei der Entscheidung über die

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Der Senat konnte trotz Ausbleibens der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung verhandeln und entscheiden, weil sie in der Ladung darauf hingewiesen worden ist (§ 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 102 Abs. 2 VwGO; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. September 2019 - RiZ(R) 2/17, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18, juris Rn. 8).
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