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   BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22   

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https://dejure.org/2022,28132
BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22 (https://dejure.org/2022,28132)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22 (https://dejure.org/2022,28132)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2022 - AnwZ (Brfg) 10/22 (https://dejure.org/2022,28132)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2023, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei inzwischen geheiltem

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22
    Er musste vielmehr die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der Anwaltsgerichtshof über das Ablehnungsgesuch am Terminstag entscheiden und danach zur Sache verhandeln würde (vgl. BSG, NVwZ 2001, 472 f.).

    Denn ein insoweit in Betracht kommender Verstoß der Vorsitzenden gegen § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 54 Abs. 1 VwGO, § 47 ZPO wäre unerheblich, weil ein solcher Verstoß nicht gerügt werden kann, wenn das Ablehnungsgesuch - wie hier - im Ergebnis erfolglos bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 41/03, WM 2005, 77, 78; BSG, NVwZ 2001, 472).

  • BFH, 22.10.2021 - IX B 15/21

    Ablehnung eines "coronabedingten" Terminsverlegungsantrags

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22
    Selbst eine schwere Vorerkrankung gebietet nicht per se eine Terminsaufhebung oder -verlegung, sondern stellt (nur) einen angemessen zu berücksichtigenden Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen der Anwendung und Auslegung des "erheblichen Grundes" im Sinne des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, wobei zu berücksichtigen ist, dass einem Gericht, das Maßnahmen ergreift, um einer zu befürchtenden Schädigung entgegenzuwirken, bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten ein erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 5 B 8/21, juris Rn. 20; BFH, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - IX B 15/21, juris Rn. 11).

    Dies entspricht der - vergleichbaren - Situation bei einer längeren Erkrankung, die den Beteiligten dazu verpflichtet, Vorsorge für die Terminswahrnehmung zu treffen, etwa durch Bestellung eines (Unter-)Bevollmächtigten (BFH, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - IX B 15/21, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22
    Neue Gründe für einen Verwaltungsakt dürfen nachgeschoben werden, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert wird und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2022 - 2 B 48/21, juris Rn. 15; Urteile vom 18. September 1985 - 2 C 30/84, juris Rn. 26; vom 28. April 1983 - 2 C 89/81, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 3 B 27.21

    Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22
    Die Feststellung als solche ist formfrei und kann auch in anderer Weise getroffen werden (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - XII ZR 50/14, NJW-RR 2017, 635 Rn. 22 mwN; BVerwG, NVwZ 2022, 646 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 06.04.2020 - AnwZ (Brfg) 6/20

    Klage gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn sie nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (Senat, Beschluss vom 6. April 2020 - AnwZ (Brfg) 6/20, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 19.04.2022 - AnwZ (Brfg) 51/21

    Untersagung der Nutzung eines ererbten Anwesens

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 19. April 2022 - AnwZ (Brfg) 51/21, juris Rn. 36 mwN).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03

    Lauf der Frist zur Einlegung der Berufung durch den nicht beigetretenen

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22
    Denn ein insoweit in Betracht kommender Verstoß der Vorsitzenden gegen § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 54 Abs. 1 VwGO, § 47 ZPO wäre unerheblich, weil ein solcher Verstoß nicht gerügt werden kann, wenn das Ablehnungsgesuch - wie hier - im Ergebnis erfolglos bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 41/03, WM 2005, 77, 78; BSG, NVwZ 2001, 472).
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22
    Neue Gründe für einen Verwaltungsakt dürfen nachgeschoben werden, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert wird und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2022 - 2 B 48/21, juris Rn. 15; Urteile vom 18. September 1985 - 2 C 30/84, juris Rn. 26; vom 28. April 1983 - 2 C 89/81, juris Rn. 19).
  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22
    Dabei sind das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden an der Integrität des Anwaltsstandes, einzelfallbezogen gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfG, NJW 2017, 3704 Rn. 25).
  • BGH, 20.08.2020 - AnwZ (Brfg) 12/20

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen schuldhaftem Verhalten des

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22
    Streitgegenstand sei - im Gegensatz zu dem vom Anwaltsgerichtshof zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. August 2020 (AnwZ (Brfg) 12/20) - nicht die Wiedererteilung einer Zulassung mit Rücksicht auf in der Vergangenheit liegende Straftaten, sondern die Rücknahme einer bereits erteilten Zulassung.
  • BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 48.21

    Prüfung eines Verfahrensfehlers eines Berufungsgerichts

  • BGH, 05.10.2016 - XII ZR 50/14

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts: Maßgeblichkeit der letzten

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 38.88

    Begriff "nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten" i.S. von § 133 Nr. 3 VwGO

  • BGH, 27.09.2021 - VI ZB 54/21

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch berechtigte

  • BVerwG, 30.12.2021 - 7 BN 2.21

    Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiet

  • BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86

    Ladung - Frist - Rechtliches Gehör - Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten

  • BVerwG, 20.10.1976 - 7 B 57.75

    Hinweispflicht des Vorsitzenden - Anregung sachdienlicher Anträge - Klageänderung

  • BGH, 13.06.2019 - AnwZ (Brfg) 25/19

    Klage gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BVerwG, 10.09.2019 - 9 B 40.18

    Anforderungen aus dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit in

  • BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 5 LA 37/08

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Aufhebung seiner Entlassung aus dem

  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 B 8.21

    Bestimmung eines (allgemeinen) entschädigungsrechtlichen Verfahrensbegriffs;

  • OLG Zweibrücken, 02.07.2020 - 3 W 41/20

    Richterablehnung im Zivilprozess: Verweigerung einer im frühen Stadium der

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

  • BVerwG, 30.11.2004 - 1 B 48.04

    Schlüssige Darlegung der Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des

  • BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95

    Übertragung eines Rechtsstreits von einem Einzelrichter auf den Senat -

  • BGH, 22.11.2021 - AnwZ (Brfg) 3/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 07.12.2023 - AnwZ (Brfg) 25/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Ebenso wenig stellt sich eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2022 - AnwZ (Brfg) 10/22, juris Rn. 46).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 34/22
    Entsprechend kann ein Bewerber nur dann als unwürdig im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO angesehen werden, wenn er ein Verhalten gezeigt hat, das ihn bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf als nicht tragbar erscheinen lässt und, dass dabei das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden an der Integrität des Anwaltsstandes, einzelfallbezogen gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 117/09, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 116/09, juris Rn. 8; Urteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (BrfG) 10/10, juris Rn. 13; Beschluss vom 28. März 2013 - AnwZ (Brfg) 40/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. September 2022 - AnwZ (Brfg) 10/22, juris Rn. 42).

    Dabei handelt es sich um eine Prognoseentscheidung (BGH, Beschluss vom 12. September 2022 - AnwZ (Brfg) 10/22, juris Rn. 42).

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