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   BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89   

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BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89 (https://dejure.org/1989,2096)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1989 - 4 StR 525/89 (https://dejure.org/1989,2096)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 525/89 (https://dejure.org/1989,2096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine Strafe zu Bewährung ausgesetzt werden kann, anhand einer Gesamtwürdigung der Tat und der Täterpersönlichkeit - Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht, wenn durch das Gericht nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.03.1987 - 3 StR 623/86

    Strafzumessung - Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
    Die Entscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, wenn sie innerhalb des ihm obliegenden Beurteilungsrahmens liegt, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich wäre (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
    Eine solche Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) hat als Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die Tatsachen, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat und die Beweismittel zu bezeichnen, denen sich das Gericht hätte bedienen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 500/86

    Merkmal des Vorliegens "besonderer Gründe" im Sinne von § 56 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
    Nach der neueren, von der Staatsanwaltschaft in der Revisionsbegründungsschrift nicht berücksichtigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Aussetzung nicht zur Voraussetzung, daß die zugunsten des Angeklagten sprechenden Umstände "Ausnahmecharakter" haben, die der Tat den "Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken" (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 1).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
    Zu den Milderungsgründen kann auch der Umstand gehören, daß sich die Lebensverhältnisse des Angeklagten stabilisiert haben (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn ein falscher Strafrahmen gewählt wurde, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht gelassen hat oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, löst, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Beurteilungsrahmens liegt (stand. Rspr., vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 6 und Strafhöhe 1).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
    Die Vollstreckung ist auszusetzen, wenn die Prüfung ergibt, daß eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemein vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2, Gesamtwürdigung 1, 2).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86

    Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
    Die Vollstreckung ist auszusetzen, wenn die Prüfung ergibt, daß eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemein vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2, Gesamtwürdigung 1, 2).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn ein falscher Strafrahmen gewählt wurde, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht gelassen hat oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, löst, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Beurteilungsrahmens liegt (stand. Rspr., vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 6 und Strafhöhe 1).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn ein falscher Strafrahmen gewählt wurde, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht gelassen hat oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, löst, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Beurteilungsrahmens liegt (stand. Rspr., vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 6 und Strafhöhe 1).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn ein falscher Strafrahmen gewählt wurde, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht gelassen hat oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, löst, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Beurteilungsrahmens liegt (stand. Rspr., vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 6 und Strafhöhe 1).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Denn diese erfordern nicht, daß die Milderungsgründe der Tat Ausnahmecharakter verleihen (BGHR StGB § 56 Abs. 2, Gesamtwürdigung 4; Umstände, besondere 1, 10), vielmehr können durchschnittliche und einfache Milderungsgründe durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; Gesamtwürdigung, unzureichende 7; Umstände, besondere 6, 7).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Das gilt auch, wenn eine zum gegenteiligen Ergebnis führende Würdigung ebenfalls möglich und rechtlich nicht zu beanstanden gewesen wäre (vgl. nur BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4 und Umstände, besondere 3; BGH, Urt. vom 15. Februar 2001 - 1 StR 506/00 m.w.N.).
  • BGH, 02.06.1999 - 5 StR 112/99

    Obhutsverhältnis; Sexueller Mißbrauch Schutzbefohlener; Gewalt iSv § 177 StGB

    Diese Wertung liegt innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsspielraums und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; Umstände, besondere 3).
  • BGH, 04.07.2007 - 5 StR 132/07

    Gewerbsmäßige Geldfälschung; Strafzumessung (Beurteilungsspielraum des

    Das Landgericht hat den ihm innerhalb des § 56 StGB gegebenen weiten Beurteilungsspielraum nicht überschritten (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 5 StR 37/07 - und Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 StR 97/07).
  • BGH, 23.05.2007 - 5 StR 97/07

    Beihilfe (Vorsatz; Hilfeleisten durch Unterlassen: keine Garantenstellung bei

    Das Landgericht hat den ihm innerhalb des § 56 StGB gegebenen weiten Beurteilungsspielraum nicht überschritten (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4).
  • BGH, 04.04.2006 - 5 StR 96/06

    Strafaussetzung zur Bewährung (Ermessenspielraum; gebotene Gesamtwürdigung)

    Das Landgericht hat seinen ihm innerhalb des § 56 StGB gegebenen Ermessensspielraum nicht überschritten (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4).
  • BGH, 14.05.2002 - 1 StR 48/02

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafaussetzung

    Die von der Strafkammer getroffene Entscheidung liegt innerhalb des ihr eingeräumten Ermessensspielraums und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; Umstände, besondere 3).
  • BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Beurteilungsspielraum und Revision;

    Dies ist vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGH NStZ 1981, 389, 390; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; Umstände, besondere 3).
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 353/05

    Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte (Ermessensspielraum des Tatrichters;

    Bei der Entscheidung, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hat der Tatrichter innerhalb der durch § 56 StGB vorgegebenen Grenzen einen Ermessensspielraum (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4).
  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 174/98

    Entschädigung für Zeit einer vorläufigen Festnahme und einer erlittenen

    Im übrigen ist auch hier die tatrichterliche Überzeugungsbildung, soweit sie vertretbar ist, hinzunehmen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; BGH, Urteil vom 29. Juli 1997 - 1 StR 289/97 -).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Täterfahrzeug - Fremdes Eigentum

  • BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes - Begehung der Tat in der DDR - Anwendbarkeit

  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 337/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Annahme

  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 735/94

    Strafänderung - Strafänderungsgründe - Strafmilderung - Mittäterschaft -

  • BGH, 28.05.1997 - 3 StR 145/97

    Verurteilung wegen versuchter sexueller Nötigung als ausreichende Warnung des

  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 322/93

    Anforderungen an eine günstige Sozialprognose

  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 412/90

    Änderung des Schuldspruchs

  • BGH, 17.04.1990 - 2 StR 128/90

    Unzulässigkeit der Revision der Nebenkläger bezüglich der verhängten Rechtsfolge

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