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   BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89   

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BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89 (https://dejure.org/1990,1551)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1990 - V ZR 149/89 (https://dejure.org/1990,1551)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1990 - V ZR 149/89 (https://dejure.org/1990,1551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grunddienstbarkeit - Auslegung - Hofraum eines Grundstückes - Dingliches Recht - Bestellungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1018, § 873
    Auslegung und Ermittlung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 457
  • MDR 1991, 421
  • WM 1991, 143
  • Rpfleger 1991, 49
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89
    Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Senatsrechtsprechung, vgl. BGHZ 92, 351, 355).

    Jedenfalls handelt es sich aber bei den erwähnten Umständen nicht um solche, die für jedermann ohne weiteres erkennbar sind und aus denen ein unbefangener Betrachter gegen den Wortlaut der Grundbucheintragung einen eindeutigen Schluß auf eine irgendwie geartete Einschränkung des Rechts auf Benutzung des Hofraums zum Be- und Entladen von Fahrzeugen ziehen würde (vgl. BGHZ 92, 351 ff; Senatsurt. v. 30. April 1986, V ZR 55/85, Umdruck S. 6/7).

    Noch viel weniger muß ein unbefangener Betrachter aus diesem gelöschten früheren Recht den eindeutigen Schluß ziehen (vgl. BGHZ 92, 351, 356), die neue Grunddienstbarkeit sei gegen ihren Wortlaut entsprechend eingeschränkt, zumal nach Bestellung der früheren Dienstbarkeit durch weitere Bebauung eine neue Situation entstanden war und schließlich ein generelles Überfahrtsrecht durch ein Nutzungsrecht nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen ersetzt wurde.

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89
    Auch als Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) ist der Antrag des Beklagten nicht zulässig, weil bereits die Entscheidung über die Hauptklage das streitige Rechtsverhältnis mit Rechtskraftwirkung klarstellt (BGHZ 69, 37 43; RGZ 144, 54, 59; 170, 328, 330).
  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89
    Dies hängt aber davon ab, daß die außerordentliche Kündigung unwirksam ist und für diesen Fall eine ordentliche gewollt war, was für den Vertragspartner bei Abgabe der Willenserklärung zweifelsfrei erkennbar gewesen sein muß (vgl. BGH, Urt. v. 12. Januar 1981, VIII ZR 332/79, NJW 1981, 976, 977).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89
    Er kann den Inhalt des Grundbuchs uneingeschränkt selbst auslegen (BGHZ 37, 147, 149) [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60].
  • BGH, 20.03.1963 - V ZR 143/61
    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89
    Eine solche Regelung ist zwar nicht ausgeschlossen, stellt jedoch einen Ausnahmefall dar und bedarf nach der Rechtsprechung des Senats einer zweifelsfreien, in der Regel ausdrücklichen Abrede (vgl. Urteile v. 20. März 1963, V ZR 143/61, WM 1963, 920, 922; v. 20. September 1974, V ZR 44/73, NJW 1974, 2123).
  • BGH, 20.09.1974 - V ZR 44/73
    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89
    Eine solche Regelung ist zwar nicht ausgeschlossen, stellt jedoch einen Ausnahmefall dar und bedarf nach der Rechtsprechung des Senats einer zweifelsfreien, in der Regel ausdrücklichen Abrede (vgl. Urteile v. 20. März 1963, V ZR 143/61, WM 1963, 920, 922; v. 20. September 1974, V ZR 44/73, NJW 1974, 2123).
  • BGH, 30.04.1986 - V ZR 55/85

    Bestimmung des ursprünglichen Umfangs der Grunddienstbarkeit nach Wortlaut und

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89
    Jedenfalls handelt es sich aber bei den erwähnten Umständen nicht um solche, die für jedermann ohne weiteres erkennbar sind und aus denen ein unbefangener Betrachter gegen den Wortlaut der Grundbucheintragung einen eindeutigen Schluß auf eine irgendwie geartete Einschränkung des Rechts auf Benutzung des Hofraums zum Be- und Entladen von Fahrzeugen ziehen würde (vgl. BGHZ 92, 351 ff; Senatsurt. v. 30. April 1986, V ZR 55/85, Umdruck S. 6/7).
  • BGH, 14.07.1978 - V ZR 119/76

    Ermittlung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit durch Auslegung - Abstellen auf

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89
    Umstände aus der Entstehungsgeschichte einer Grundstücksbelastung sind dann ein Auslegungsbehelf, wenn sie aus den Eintragungsunterlagen erkennbar sind (vgl. Senatsurt. v. 14. Juli 1978, V ZR 119/76, WM 1978, 1131, 1132 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1975 - V ZR 116/73

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Erbbaurechts - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89
    Soweit die Revisionserwiderung geltend macht, im Verhältnis zwischen den Parteien des Bestellungsvertrages (§ 873 BGB) oder - wie hier - deren Gesamtrechtsnachfolgern dürften zur Auslegung des dinglichen Rechts alle relevanten Umstände verwertet werden, widerspricht das der Senatsrechtsprechung (BGHZ 6O, 226, 231; Urt. v. 17. Januar 1975, V ZR 116/73, WM 1975, 498, 499), an der festgehalten wird.
  • RG, 20.10.1942 - VI 24/42

    1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89
    Auch als Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) ist der Antrag des Beklagten nicht zulässig, weil bereits die Entscheidung über die Hauptklage das streitige Rechtsverhältnis mit Rechtskraftwirkung klarstellt (BGHZ 69, 37 43; RGZ 144, 54, 59; 170, 328, 330).
  • RG, 27.02.1934 - II 276/33

    1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Die Gründe, die für eine Beschränkung der Umstände maßgeblich sind, die bei der Auslegung einer Grundbucherklärung herangezogen werden dürfen, gelten für das zum Inhalt des Sondereigentums zählende Zustimmungserfordernis in vollem Umfang; die Eintragung und die - soweit nach §§ 874 BGB, 3 Abs. 2 der Verfügung zulässig - in Bezug genommene Bewilligung müssen als solche geeignet sein, jedem Gutgläubigen und jedem der unbestimmten Rechtsnachfolger und Rechtsverpflichteten maßgeblich Auskunft über Bestehen und Umfang der Verfügungsbeschränkung zu erteilen (vgl. Senatsurt. v. 26. April 1961, V ZR 26/60, LM BGB § 1018 Nr. 4; v. 12. Oktober 1990, V ZR 149/89).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

    Mit dem Begriff des Fahrens wird nach allgemeinem Sprachgebrauch jede Art der Fortbewegung eines Fahrzeugs gekennzeichnet, so dass namentlich Vorwärts- und Rückwärts- und Rangierbewegungen erfasst sind und eine Nutzung der betroffenen Parzelle als eine solche Wegstrecke, um zum Haus zu gelangen, gedacht ist (vgl.BGH, MDR 1991, S. 421 ff; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, S. 27 ff; Palandt-Bassenge, aaO, Rdnr. 17, m.w.N.; Soergel-Baur, aaO, Rdnr. 15, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Falckenberg, aaO, Rdnr. 54, m.w.N.; Staudinger-Mayer, aaO, m.w.N. ).
  • OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 229/05

    Auslegung einer Dienstbarkeit - Inhalt eines auf Dauer eingeräumten Wegerechtes -

    Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. etwa BGHZ 92, 351, 355 = NJW 1985, 385, 386; NJW-RR 1991, 457; NJW-RR 2003, 1235 f. = Rechtspfleger 2003, 412; Falckenberg in: MünchKomm, BGB, 4. Aufl., § 1018 Rdnr. 16 ff.; Staudinger/Mayer, BGB, Bearbeitung 2002, § 1018 Rdnr. 137 ff.; Palandt/Bassenge; BGB, 65. Aufl., §§ 1018 Rdn. 10, 14; § 873 Rdn. 10, 14 jew. m.w.N.).

    Eine derartige Regelung stellt jedoch einen Ausnahmefall dar und bedarf einer zweifelsfreien, in der Regel ausdrücklichen Abrede (vgl. BGH NJW-RR 1991, 457, 458 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 04.05.2016 - 12 U 101/15

    Umweltbelastungen am "Eyller Berg" in Kamp-Lintfort - Kostenfragen

    Es stellt aber einen Ausnahmefall dar, der - wie im Vertrag vom 17.03.1964 erfolgt - einer zweifelsfreien ausdrücklichen Regelung bedarf (vgl. BGH, NJW 1974, S. 1232 f. Rn. 15; NJW-RR 1991, S. 457 ff. Rn. 15.; zitiert nach juris.de).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11

    Bauträgervertrag: Eigentumserwerb eines über die Grenze gebauten

    Ein dingliches Recht kann zwischen den Parteien des Bestellungsvertrages grundsätzlich keinen anderen als den durch die Grundbucheintragung entsprechend der Eintragungsbewilligung verlautbarten Inhalt haben (BGH NJW-RR 1991, 457, juris Rn. 15).
  • AG Bad Liebenwerda, 17.02.2017 - 12 C 346/16

    Benutzungsrechte aus Grunddienstbarkeiten: Anspruch einer berechtigten Gemeinde

    Aus diesen Urkunden nicht hervorgehende Umstände sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres ersichtlich sind (BGHZ 37, 147, 149 = NJW 1962, 1344; NJW 1969, 502, 503 = LM Nr. 16; BGH NJW 1976, 417, 418 = LM Nr. 25; NJW 1983, 115, 116; MDR 1991, 421 = Rpfleger 1991, 49; BGHZ 90, 181, 184; 92, 351, 355 = NJW 1985, 385; NJW 2002, 1797, 1798 = DNotZ 2002, 718; …

    35 Zu diesen ohne Weiteres erkennbaren Umständen gehören die tatsächlichen Verhältnisse beider Grundstücke, insbesondere Lage und Verwendungsart des herrschenden Grundstücks (BGH NJW 1960, 673; LM Nr. 25 = NJW 1976, 417, 418; NJW-RR 1991, 457, 458; NJW-RR 1992, 1484; 4.12.2015 - V ZR 22/15 - Rn 48, DNotZ 2016, 289; BayObLG …

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 272/89

    Ausschluß des Vorkaufsrechts für Rückkauf durch den Verkäufer

    Umstände außerhalb der Eintragung und der in ihr in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 92, 351, 355; Senatsurt. v. 12. Oktober 1990, V ZR 149/89).
  • OLG München, 31.07.2017 - 34 Wx 36/17

    Kein Grundberichtigungsanspruch trotz Unmöglichkeit der (vollständigen)

  • BGH, 16.10.1992 - V ZR 1/92

    Anspruch wegen Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit (Wegerecht) -

  • OLG Koblenz, 27.10.2005 - 5 U 215/05

    Auslegung einer Reallast; Vereinbarung eines kalendermäßig bestimmten

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2018 - 9 U 98/17

    Erhebung von Parkgebühren für Stellplätze im Rahmen einer Grunddienstbarkeit;

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