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   BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99 (2)   

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BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99 (2) (https://dejure.org/1999,2000)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1999 - 1 StR 109/99 (2) (https://dejure.org/1999,2000)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 (2) (https://dejure.org/1999,2000)
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Knubbelnase

§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO;

§ 244 Abs. 3 StPO, 'völlige Ungeeignetheit' bei voraussichtlich unverläßlicher Zeugenaussage

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 S. 1 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener Sachkunde des Gerichts; keine Aufklärungsrüge über ungenügende Ausschöpfung der Beweismittel in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Spielzeugpistole - Morphologisches bzw. anthropologisches Sachverständigengutachten - Glaubwürdigkeitsgutachten - Erwerb von Sachkunde - Gegenüberstellung - Nasenform - Befangenheit - Aufklärungsrüge - Beweismittel

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § ... 244 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StGB § 249; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StGB § 249; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4
    Ablehnung eines Antrags auf ein morphologischen bzw. antropologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 370
  • NStZ 2000, 156
  • NStZ 2000, 39
  • StV 2000, 349
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93

    Glaubwürdigkeit der Aussage von Kindern - Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur, wenn die Eigenart und besondere Gestaltung des Einzelfalles eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH, Urt. vom 21. September 1993 - 1 StR 384/93).
  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 617/92

    Beweisaufnahme - Eignung des Beweismittels - Eignung einer Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    In Fällen, in denen ein Zeuge für länger zurückliegende Vorgänge benannt wird, hat der Tatrichter die Eignung des Beweismittels anhand allgemeiner Lebenserfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände, die dafür oder dagegen sprechen, daß der Zeuge die in sein Wissen gestellten Wahrnehmungen gemacht und im Gedächtnis behalten hat, zu beurteilen (BGH NStZ 1993, 295, 296).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    a) Die ungenügende Ausschöpfung der Beweismittel in der Hauptverhandlung kann im allgemeinen nicht mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).
  • BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98

    Spielzeugpistolen und Schußwaffenattrappen als Werkzeuge oder Mittel i.S.d. § 250

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Entgegen der Auffassung der Kammer erfüllt eine Spielzeugpistole nicht die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Fassung des 6. StrRG, vielmehr greift der mildere (und mithin gem. § 2 Abs. 3 StGB anzuwendende) § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB n.F. ein (BGH, Beschl. vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98 = StV 1998, 4221 Boetticher/Sander NStZ 1999, 292).
  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Auch im Rahmen einer Befangenheitsrüge muß der Revisionsführer die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGH, Urt. vom 19. Februar 1992 -2 StR 454/91).
  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Das erfordert u.a. die genaue Wiedergabe der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters (BGH, Urt. vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97, insoweit nicht abgedruckt in StV 1998, 204).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Die Situation ist vergleichbar mit der Fallkonstellation zur Frage, ob die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (dazu BGHSt 8, 130; 23, 8) erforderlich ist.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Die von der Kammer gesehene Problematik der Lichtbildvorlage, der Gegenüberstellung und des wiederholten Wiedererkennens führt zwar zur Notwendigkeit einer eingehenden Beweiswürdigung (BGHSt 16, 204, 205 f.; BGH StV 1997, 454), erfordert aber kein Spezialwissen.
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    Die Situation ist vergleichbar mit der Fallkonstellation zur Frage, ob die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (dazu BGHSt 8, 130; 23, 8) erforderlich ist.
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99
    a) Die ungenügende Ausschöpfung der Beweismittel in der Hauptverhandlung kann im allgemeinen nicht mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
  • KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Im Hinblick auf die in der Hauptverhandlung vernommene Zeugin L ist darüber hinaus festzustellen, dass ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO regelmäßig nicht mit der Begründung geltend gemacht werden kann, das Beweismittel sei nicht ausgeschöpft worden (vgl. BGH NJW 1962, 1832; NStZ 1997, 296; NStZ 2000, 156), zumal sich Anhaltspunkte hierfür nicht aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGH NStZ 1992, 599).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Zu der Frage, ob die Aufklärungspflicht insoweit auch zur Vernehmung von Auslandszeugen drängt, und zur Bewertung des dadurch möglicherweise zu erzielenden Beweisergebnisses verweist der Senat auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NStZ 2000, 156, vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07 und vom 14. September 2004 - 4 StR 309/04, StV 2005, 115 sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 149/03, NStZ 2004, 214.
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    aa) Sie genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; insbesondere teilt die Revision die wesentlichen Inhalte des Ablehnungsantrags vom 29. November 2022 und des Zurückweisungsbeschlusses vom selben Tag mit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05; vom 2. April 2020 - 1 StR 90/20, StV 2020, 815, 815 f.), zudem die Umstände, aus denen sich die Einhaltung der unverzüglichen Antragsstellung (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StPO) ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627; vom 7. Juni 2022 - 5 StR 460/21, NStZ 2023, 53) sowie die dienstliche Erklärung der abgelehnten Schöffin (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 486/77; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07; BGH, Beschlüsse vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2; vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99; vgl. zum gegen einen Dolmetscher gerichteten Befangenheitsgesuch BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 5 StR 578/14).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Dann lässt sich aber nicht ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung feststellen, dass der Angeklagte K. nicht eigens zu Ansprüchen aus Abtretung befragt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NStZ 2000, 156).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Erst wenn es plausibel erscheint, dass der benannte Zeuge in der Lage gewesen ist, etwas wahrzunehmen, kann die namentlich im Blick auf den Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO wesentliche weitere Frage beantwortet werden, ob dies unter Umständen geschehen sein soll, die nach den Fähigkeiten des Zeugen eine Reproduktion des Wahrgenommenen nach der Lebenserfahrung erwarten lässt, der Zeuge mithin ein geeignetes oder völlig ungeeignetes Beweismittel sein wird (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2004, 1443; BGH NStZ 2000, 156, 157; BGH StV 2005, 115, 116; vgl. Widmaier NStZ 1993, 602; NJW 2005, 1985; Niemöller aaO).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03

    Zur Frage, in welchem Umfang das Recht auf ein faires Strafverfahren die

    Weder aus dem fachgerichtlichen noch aus dem Beschwerdevortrag lassen sich Anhaltspunkte entnehmen, die es zumindest nicht ausgeschlossen erscheinen ließ, dass sich die Zeugen außergewöhnlicher Weise an die Anwesenheit bestimmter Personen an einem bestimmten Abend zu erinnern vermögen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 156; BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 418/97 -, vollständig veröffentlicht in Juris; Herdegen, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 244 Rn. 77).
  • BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02

    Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK

    Verfahrensrügen, die auf einen Abgleich des Urteils mit der Aktenlage gerichtet sind, sind jedoch nicht zulässig (vgl. nur BGH NStZ 2000, 156; Wahl in NJW - Sonderheft für G. Schäfer 2002, S. 73 jew. m. w. Nachw.).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Das ist dann der Fall, wenn ohne Rücksicht auf das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme nach sicherer Lebenserfahrung die Beweiserhebung mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erbringen kann (BGH StV 1990, 98; BGH NStZ 1995, 45; 2000, 156; NStZ-RR 2002, 242).
  • KG, 12.08.2019 - 3 Ss 53/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Im Hinblick auf die in der Hauptverhandlung vernommene Zeugin L ist darüber hinaus festzustellen, dass ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO regelmäßig nicht mit der Begründung geltend gemacht werden kann, das Beweismittel sei nicht ausgeschöpft worden (vgl. BGH NJW 1962, 1832; NStZ 1997, 296; NStZ 2000, 156), zumal sich Anhaltspunkte hierfür nicht aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGH NStZ 1992, 599).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    (1) Der Beschwerdeführer versäumt es bereits, den Inhalt der dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter vorzutragen; dies gehört indessen - auch hier - zum notwendigen Rügevortrag (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2) und ist nicht zuletzt auch deswegen erforderlich, weil durch die dienstliche Äußerung eines abgelehnten Richters ursprünglich verständliches Misstrauen gegen die Unparteilichkeit beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07, NStZ-RR 2008, 35; Beschluss vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 5 Ss OWi 51/07

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrages; Begriff der

  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07

    Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 5 Ss 51/07

    Beweisantrag - Ablehnung eines ungeeigneten Beweismittels

  • BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00

    Beruhen; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Aufklärungspflicht

  • BGH, 29.09.2004 - 5 StR 339/04

    Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte nach Anhörung und ausgebliebenem

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