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   BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99   

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BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99 (https://dejure.org/1999,2900)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1999 - 1 StR 417/99 (https://dejure.org/1999,2900)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 417/99 (https://dejure.org/1999,2900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 228 StGB; § 249 StGB; § 242 StGB; § 226a StGB a.F.
    Einwilligung zur Körperverletzung; Sittenwidrigkeit; Gute Sitten; Einwilligungsfähigkeit; Wegnahme; Drohung; Fortwirkende Gewalt

  • Wolters Kluwer

    Raub - Wegnahmevorsatz nach Gewaltanwendung - Körperverletzung - Rechtfertigung - Einwilligung - Einwilligungsfähigkeit - Sittenwidrigkeit

  • Judicialis

    StGB § 226 a aF; ; StGB § 228 nF; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249 Abs. 1, § 228
    Fortwirkende Gewalt beim Raub; Sittenwidrigkeit einer Einwilligung in eine Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 87
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52

    Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99
    Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, daß sie mit vollem Verständnis der Sachlage erteilt worden ist und der Einwilligende namentlich eine zutreffende Vorstellung vom voraussichtlichen Verlauf und den möglichen Folgen des zu erwartenden Angriffs hatte; er muß bei einer Herausforderung die nötige Urteilskraft und Gemütsruhe besitzen, um die Tragweite seiner Erklärung zu erkennen und das Für und Wider verständig gegeneinander abzuwägen (RGSt 77, 17, 20; BGHSt 4, 88, 90).

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich die Tat des Angeklagten als Verstoß gegen die guten Sitten darstellt (BGHSt 4, 88, 91; vgl. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 228 Rdn. 10; Schönke/Schröder/Stree StGB 25. Aufl. § 226 a Rdn. 7).

    Daß die Beteiligten irgendwelche Regularien vorgesehen oder sonst Vorkehrungen für die Austragung einer Wette mit ungleichen "Kampfmitteln" getroffen hätten, ist nicht festgestellt (vgl. dazu BGHSt 4, 88, 92).

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99
    Damit fehlt es an der für den Tatbestand des Raubes erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme (vgl. BGH NStZ 1982, 380; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt, fortwirkende 1).
  • BGH, 12.08.1986 - 5 StR 416/86

    Voraussetzung für die Einordnung von vor der Wegnahme verübten Gewalt als Gewalt

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99
    Damit fehlt es an der für den Tatbestand des Raubes erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme (vgl. BGH NStZ 1982, 380; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt, fortwirkende 1).
  • RG, 15.04.1943 - 3 D 14/43

    Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99
    Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, daß sie mit vollem Verständnis der Sachlage erteilt worden ist und der Einwilligende namentlich eine zutreffende Vorstellung vom voraussichtlichen Verlauf und den möglichen Folgen des zu erwartenden Angriffs hatte; er muß bei einer Herausforderung die nötige Urteilskraft und Gemütsruhe besitzen, um die Tragweite seiner Erklärung zu erkennen und das Für und Wider verständig gegeneinander abzuwägen (RGSt 77, 17, 20; BGHSt 4, 88, 90).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99
    Die Auslegung des Revisionsvorbringens ergibt demnach, daß der Schuldspruch im Falle 2 b nicht Angriffsziel der Revision ist (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH NStZ 1998, 210).
  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99
    Die Auslegung des Revisionsvorbringens ergibt demnach, daß der Schuldspruch im Falle 2 b nicht Angriffsziel der Revision ist (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH NStZ 1998, 210).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 358/92

    Begründung einer Tateinheit durch Handlungen zwischen Vollendung und Beendigung

    Auszug aus BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99
    Das Landgericht hat auf der Grundlage rechtsfehlerfrei getroffener Feststellungen die Verwirklichung des Tatbestandes des Raubes zu Recht verneint: Faßt der Täter den Wegnahmeentschluß wie hier erst, nachdem die Gewaltanwendung nicht mehr andauert, kommt die Annahme von Raub nur dann in Betracht, wenn die Gewalt noch als aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung auf das Opfer einwirkt und dieses dazu veranlaßt, die Wegnahmehandlung zu dulden (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    Insoweit kommt es darauf an, dass der Einwilligende eine zutreffende Vorstellung von dem voraussichtlichen Verlauf und den möglichen Folgen des zu erwartenden Angriffs hat (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 417/99, NStZ 2000, 87, 88; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 530/12).

    Fehlt es dagegen an derartigen Regularien, ist eine Körperverletzung trotz der erteilten Einwilligung grundsätzlich sittenwidrig (BGH, Urteil vom 22. Januar 1953 - 4 StR 373/52, BGHSt 4, 88, 92; siehe auch Urteil vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 417/99, NStZ 2000, 87, 88).

    So hat der Senat den zu einer Körperverletzung führenden Angriff gegen einen Geschädigten, der den Angreifer zuvor selbst zu einer "Wette" darüber aufgefordert hatte, von diesem nicht überwältigt werden zu können, als Verstoß gegen die guten Sitten (§ 228 StGB) bewertet, weil der Angriff zu einem Zeitpunkt erfolgte, in dem der zuvor auffordernde Verletzte nicht abwehr- und "kampfbereit" war, sowie die Auseinandersetzung mit ungleichen "Kampfmitteln" erfolgte (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 417/99, NStZ 2000, 87, 88).

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Unerheblich ist daher, ob dieser Makel - auch oder nur - der Einwilligung anhaftet (BGHSt 4, 88, 91; BGH NStZ 2000, 87, 88).

    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird vorab zu prüfen haben, ob M. angesichts seines körperlichen und geistigen Zustands überhaupt noch eine wirksame Einwilligung abgeben konnte oder ihm nicht vielmehr bereits die hierfür erforderliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehlte (vgl. BGHSt 4, 88, 90; BGH NStZ 2000, 87, 88; Lenckner in Schönke/ Schröder aaO vor §§ 32 ff. Rdn. 39 f. m. w. N.).

  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Die Tat in Gestalt der Faustschläge des Angeklagten R. gegen Gesicht und Kopf seines Kontrahenten verstieß nicht gegen die guten Sitten (vgl. zum Bezugspunkt der Prüfung der Sittenwidrigkeit BGH, Urteile vom 22. Januar 1953 - 4 StR 373/52, BGHSt 4, 88, 91 und vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 417/99 Rn. 9).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Die vom Angeklagten verwendete, einen Haushaltsreiniger beinhaltende Sprühflasche stellt ebenso wie ein Reizgassprühgerät (BGH, Beschluss vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95; Urteil vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 417/99, NStZ 2000, 87, 88) oder ein Pfeffersprayer (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 31/01, NZV 2001, 352, 353) ein solches Werkzeug dar, ohne dass es darauf ankommt, ob die Reinigerflüssigkeit als solche dem Werkzeugbegriff unterfällt (vgl. Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 224 Rn. 6; MünchKommStGB/Hardtung § 224 Rn. 14, 20; a.A. OLG Dresden NStZ-RR 2009, 337).
  • BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05

    Schreckschusspistole als Schusswaffe im Sinne des BtMG

    Auf die Frage, ob es sich bei der ebenfalls verwendeten Sprühdose mit Reizgas (vgl. hierzu auch BGHSt 22, 230, 231; BGH NStZ 2000, 87, 88; BGH, Urt. vom 9. August 2001 - 4 StR 227/01; BGH, Urt. vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05) um einen "sonstigen Gegenstand" im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt und auch deshalb dieser Tatbestand erfüllt ist, kommt es danach nicht an.
  • LG Würzburg, 17.01.2007 - 1 Ks 901 Js 9131/05

    Strafbarkeit wegen ungeschütztem Geschlechtsverkehr im Einverständnis mit dem

    Ob insoweit bereits eine freie und eigenverantwortliche Selbstgefährdung (vgl. Bayerisches Oberstes Landgericht, 1. Strafsenat, Urteil vom 15.09.1989, Az.: RReg 1 St 126/89) vorliegt oder eine wirksame Einwilligung (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.1999 ­ 1 StR 417/99) ist insoweit nicht entscheidungserheblich.
  • BGH, 16.12.2009 - 2 StR 446/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei hinsichtlich eines möglichen

    Im Übrigen würde eine wirksame Einwilligung voraussetzen, dass sie mit vollem Verständnis der Sachlage erteilt wird und der Einwilligende namentlich eine zutreffende Vorstellung vom voraussichtlichen Verlauf und den möglichen Folgen der zu erwartenden Handlungen hat (vgl. BGH NStZ 2000, 87).
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