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   BGH, 12.10.2005 - 5 StR 315/05   

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https://dejure.org/2005,6962
BGH, 12.10.2005 - 5 StR 315/05 (https://dejure.org/2005,6962)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2005 - 5 StR 315/05 (https://dejure.org/2005,6962)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 5 StR 315/05 (https://dejure.org/2005,6962)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Annahme des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen unter Ausnutzung der Unfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung; Duldung zur Vornahme der sexuellen Handlung durch die Entgeltvereinbarung

  • Judicialis

    StGB § 176 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.; ; StGB § 182 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 182 Abs. 1 Nr. 2
    "Entgeltlichkeit" und "Gegenleistung"

  • rechtsportal.de

    StGB § 182 Abs. 1 Nr. 2
    "Entgeltlichkeit" und "Gegenleistung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 444
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04

    Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen (Entgelt bei einem Angebot zu einer

    Auszug aus BGH, 12.10.2005 - 5 StR 315/05
    Dabei ist es ausreichend, wenn der Jugendliche zur Duldung oder Vornahme der sexuellen Handlung durch die Entgeltvereinbarung wenigstens mitmotiviert wird, da er schon hierdurch die Erfahrung der Käuflichkeit sexueller Handlungen macht, die seine ungestörte sexuelle Entwicklung nachhaltig negativ beeinflussen kann (vgl. BGHR StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 Entgelt 1 m.w.N.).

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Jugendliche zur Duldung oder Vornahme der sexuellen Handlung durch die Entgeltvereinbarung wenigstens mitmotiviert wird, da er schon hierdurch die Erfahrung der Käuflichkeit sexueller Handlungen macht, die seine ungestörte sexuelle Entwicklung nachhaltig negativ beeinflussen kann (vgl. BGHR StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 Entgelt 1 m.w.N.).

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15

    Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare

    Ausreichend ist, dass sich Täter und Opfer vor oder spätestens während des sexuellen Kontakts hierüber einig sind und der Minderjährige durch die Entgeltvereinbarung zu seinem Sexualverhalten wenigstens mitmotiviert wird (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 5/04, NStZ 2004, 683; Urteil vom 12. Oktober 2005 - 5 StR 315/05, NStZ 2006, 444; LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 182 Rn. 32, 36; SSW-StGB/Wolters, 2. Aufl., § 182 Rn. 14).
  • LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier:

    Unter dem Begriff "Entgelt" ist jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung gleich welchen Umfangs zu verstehen (BGH, Urteil vom 12.10.2005 - 5 StR 315/05 - zitiert nach juris).
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