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   BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05   

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https://dejure.org/2006,6199
BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05 (https://dejure.org/2006,6199)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2006 - IX ZB 107/05 (https://dejure.org/2006,6199)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05 (https://dejure.org/2006,6199)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2007, 94
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05
    Eine vernünftig denkende Prozesspartei wird dann, wenn sie ihr Ziel aller Voraussicht nach nicht erreichen kann, einen Verfahrensfehler nicht zum Anlass nehmen, Kosten der Rechtsmittelinstanz sowie weitere Verfahrenskosten entstehen zu lassen, die sie im Ergebnis doch selbst tragen muss (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160).
  • BFH, 27.11.2003 - VII B 279/03

    Erzwingung der Abgabe eines Vermögensverzeichnisses durch Aufforderung zur Abgabe

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05
    Die vom Schuldner ohne Darlegung von Einzelheiten behauptete Niederschlagung (§ 261 AO) stellt regelmäßig nur eine verwaltungsinterne Maßnahme dar, die kein subjektives Recht des Vollstreckungsschuldners auf zeitweiliges oder dauerhaftes Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen begründet (BFH, Beschl. v. 5. August 1998 - IV B 129/97, n.v.; Beschl. v. 27. November 2003 - VII B 279/03, n.v.).
  • BFH, 05.08.1998 - IV B 129/97

    Niederschlagung

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05
    Die vom Schuldner ohne Darlegung von Einzelheiten behauptete Niederschlagung (§ 261 AO) stellt regelmäßig nur eine verwaltungsinterne Maßnahme dar, die kein subjektives Recht des Vollstreckungsschuldners auf zeitweiliges oder dauerhaftes Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen begründet (BFH, Beschl. v. 5. August 1998 - IV B 129/97, n.v.; Beschl. v. 27. November 2003 - VII B 279/03, n.v.).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05
    a) Der weitere Beteiligte (fortan: Finanzamt) hat seinem Insolvenzantrag zwar nur eine Aufstellung der rückständigen Steuerforderungen beigefügt, nicht, wie die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs es verlangt, seine Angaben durch Vorlage der Steuerbescheide glaubhaft gemacht (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, WM 2006, 1629, 1630).
  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 6/11

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Nichtzulassungsbeschwerde im

    Der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05, AnwBl 2007, 94; Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648; Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160).
  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

    Der in ihr ausgesprochene Grundsatz, daß bei der Prüfung der Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO in der Rechtsmittelinstanz auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers der Vorinstanz abzustellen ist, gilt auch für die Rechtsbeschwerde (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1648 f.; BGH, Beschluß vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05 -, HFR 2007, 603 f., hier zitiert nach juris).
  • BGH, 18.09.2014 - IX ZA 16/14

    Insolvenzverfahren: Wirkung der Freigabe eines Grundstücks durch einen Treuhänder

    Ein davon losgelöster möglicher Erfolg des konkret eingelegten Rechtsmittels ist unerheblich (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05, AnwBl. 2007, 94 f mwN).
  • BGH, 18.06.2009 - IX ZA 7/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde des Schuldners gegen die

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht ist entscheidend auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst, nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels abzustellen (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05, AnwBl. 2007, 94 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.03.2013 - 10 UF 33/13

    Zulässigkeit einer vertikalen Teilentscheidung im Unterhaltsverfahren; Bestimmung

    Der Zweck der PKH/VKH, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zum Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet nämlich lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozeßaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05 - AnwBl 2007, 94; Beschluß vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03 - NJW-RR 2003, 1648; Beschluß vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92 - NJW 1994, 1160).
  • BGH, 02.03.2017 - IX ZA 28/16

    Beweispflicht für den Abschluss des Darlehensvertrages durch Vorlage von

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht kommt es auf den Erfolg in der Sache an, nicht auf die Frage, ob wegen eines Verfahrensfehlers eine Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und eine Zurückverweisung an das Berufungsgericht, etwa nach § 544 Abs. 7 ZPO, erfolgen müsste (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05, AnwBl. 2007, 94; vom 15. November 2011 - II ZR 6/11, WM 2012, 78 Rn. 5).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZA 9/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte

    Der Zweck der Prozesskostenhilfe, der unbemittelten Partei weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie der bemittelten Partei zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160, 1161; Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05, AnwBl 2007, 94; Beschluss vom 15. November 2011 - II ZR 6/11, NJW 2012, 682 Rn. 5).
  • BGH, 15.09.2010 - IV ZA 13/10

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit des

    Eine Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und eine Zurückverweisung der Sache wegen des Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG an das Landgericht war indes nicht geboten, weil die vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsverfolgung jedenfalls im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg hat (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05 - AnwBl. 2007, 94 unter 1.).
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