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   BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10   

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https://dejure.org/2011,22
BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10 (https://dejure.org/2011,22)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2011 - IV ZR 199/10 (https://dejure.org/2011,22)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10 (https://dejure.org/2011,22)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    EGVVG Art. 1 Abs. 3; VVG §§ 28 Abs. 2 Satz 2, 81 Abs. 2; VGB 88 § 11 Nr. 2

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 3 VVGEG, § 28 Abs 2 S 2 VVG, § 81 Abs 2 VVG, § 11 Nr 2 S 1 VGB 1988, § 11 Nr 2 S 2 VGB 1988
    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit der Sanktionsregelung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten mangels Vertragsanpassung nach Gesetzesänderung

  • verkehrslexikon.de

    Keine Leistungsfreiheit des Versicherers bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten bei fehlender Vertragsanpassung nach Änderung des VVG im Hinblick auf das Alles-oder-Nichts-Prinzip

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten (hier: § 11 Nr. 2 S. 1 bis S. 3 VGB 88)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Strafregelung für Verletzung vereinbarter Obliegenheiten in Versicherungsvertrag; grobe Fahrlässigkeit; Leistungskürzung; grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles; Wasserschäden; Frostschäden

  • rewis.io

    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit der Sanktionsregelung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten mangels Vertragsanpassung nach Gesetzesänderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit der Sanktionsregelung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten mangels Vertragsanpassung nach Gesetzesänderung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Versicherungsvertrag - Anpassung an das neue Versicherungsrecht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGVVG Art. 1 Abs. 3; VVG § 28 Abs. 2 S. 2; VVG § 81 Abs. 2; VGB 88 § 11
    Kein Leistungskürzungsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung bei Nichtanpassung der AVB-Regelung an das neue VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten (hier: § 11 Nr. 2 S. 1 bis S. 3 VGB 88)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanktionsregelung für Obliegenheitsverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008 gemäß Art. 1 Abs. 3 EGVVG führt zur Unwirksamkeit der Regelungen über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbliebene Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei fehlender Vertragsanpassung an das neue VVG

  • schadensversicherungsreport.de (Kurzmitteilung)

    Allgemeines Versicherungsvertragsrecht - Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur unterbliebenen Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kein Recht der Versicherung zur Leistungskürzung bei unterbliebener Anpassung der Versicherungsbedingungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterbliebene Anpassung an das VVG 2008

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Altklauseln bei Versicherungen sind unwirksam

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Neues vom BGH: Folgenlose Obliegenheitsverletzung bei unterbliebener Anpassung von Versicherungsverträgen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Nicht angepasste Klauseln in Versicherungs-Altverträgen sind unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherungsvertragsreform: Sind nicht rechtzeitig angepasste Versicherungsbedingungen unwirksam?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Leistungskürzungen der Versicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherer kann sich nicht auf grobe Fahrlässigkeit seines Versicherungsnehmers berufen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Leistungskürzungen der Versicherung - zu Recht?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Obliegenheitsverletzung unerheblich, wenn Versicherer die Versicherungsbedingungen nicht an das neue VVG angepasst hat

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherungsbedingungen: Klauseln in alten Versicherungsverträgen sind unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch bei Obliegenheitsverletzung muss die Versicherung unter Umständen alles zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Obliegenheitsverletzung unerheblich, wenn AVB nicht an das neue VVG angepasst wurden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leistungskürzungen der Versicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Narrenfreiheit für den Versicherungsnehmer bei Obliegenheitsverletzungen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    BGH stärkt Verbraucherrechte in Versicherungsfällen // Klauseln zu Pflichtverletzungen in alten Verträgen unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsaltverträge: Nicht an das VVG n.F. angepasste Klauseln sind unwirksam! (IBR 2012, 295)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 191, 159
  • NJW 2012, 217
  • MDR 2012, 27
  • NZM 2012, 365
  • VersR 2011, 1550
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, ist im Wege der Interessenabwägung zu ermitteln; zu berücksichtigen ist nicht nur die nachteilige Veränderung der Austauschbedingungen für den Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingung, sondern auch das berechtigte Interesse des anderen Teils an der Aufrechterhaltung des Vertrags (BGH, Urteil vom 22. Februar 2002  V ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1136 unter II 3).

    Allerdings genügt nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil des Verwenders, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar macht (BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 aaO).

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    (1) Grundsätzlich ist sie bei Unwirksamkeit einer Klausel in einem vorformulierten Vertrag möglich, wenn dispositive Gesetzesbestimmungen nicht zur Verfügung stehen, so dass das Regelungsgefüge eine Lücke aufweist (Senatsurteil vom 22. Januar 1992  IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92 unter 5).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, tritt diejenige Gestaltungsmöglichkeit ein, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben redlicher Weise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (Senatsurteil vom 22. Januar 1992 aaO unter 6).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Der Gesetzgeber ist zutreffend davon ausgegangen, dass die durch Art. 1 EGVVG statuierte Anwendung des neuen Rechts auf Altverträge lediglich unechte Rückwirkung entfaltet (BT-Drucks. 16/3945, S. 118), da eine Norm auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt (vgl. BVerfGE 123, 186, 257; 101, 239, 263).

    Gemessen am Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ist die unechte Rückwirkung in der Regel zulässig (BVerfGE 123, 186, 257; 101, 239, 263).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Der Gesetzgeber ist zutreffend davon ausgegangen, dass die durch Art. 1 EGVVG statuierte Anwendung des neuen Rechts auf Altverträge lediglich unechte Rückwirkung entfaltet (BT-Drucks. 16/3945, S. 118), da eine Norm auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt (vgl. BVerfGE 123, 186, 257; 101, 239, 263).

    Gemessen am Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ist die unechte Rückwirkung in der Regel zulässig (BVerfGE 123, 186, 257; 101, 239, 263).

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt das Erfordernis angemessener Übergangsregelungen (BVerfGE 67, 1, 15).

    Dabei steht dem Gesetzgeber ein erheblicher Spielraum zur Verfügung (BVerfGE 67, 1, 15).

  • OLG Köln, 17.08.2010 - 9 U 41/10

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung in der Gebäudeversicherung; Berufung

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in VersR 2010, 1592 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dass die Beklagte den eingetretenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen habe, da sie sich nicht auf eine Obliegenheitsverletzung gemäß § 11 Nr. 1 VGB 88 und eine quotale Leistungskürzung berufen könne.

    Gleiches müsse hier gelten (Segger/Degen, VersR 2011, 440, 445).

  • LG Ellwangen/Jagst, 20.08.2010 - 4 O 69/10

    Versicherungsschutz bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach dem Unfall

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    (2) Überwiegend wird angenommen, dass die Lücke bezüglich der Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch die gesetzliche Regelung des § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG zu schließen sei (LG Ellwangen VersR 2011, 62; Funck aaO; Hövelmann aaO).
  • BGH, 29.11.1972 - IV ZR 162/71

    Übernahme von Dachschäden aus einer Haftpflichtversicherung - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Zwar trifft es zu, dass in der Rechtsprechung des Senats bei verhüllten Obliegenheiten auf die gesetzliche Regelung des § 6 VVG a.F. zurückgegriffen wurde, obwohl es in den zu beurteilenden Klauseln keine Sanktionsregelung gab, da diese als Risikobegrenzung formuliert waren (Senatsurteile vom 24. Mai 2000  IV ZR 186/99, VersR 2000, 969 unter 1 c; vom 29. November 1972  IV ZR 162/71, NJW 1973, 284 unter II 2).
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    An diesem Sachvortrag war sie nicht dadurch gehindert, dass sie ihre vorgerichtliche Leistungsablehnung noch nicht auf die grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles gemäß § 81 VVG gestützt hatte (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2005  IV ZR 154/04, BGHZ 165, 167 unter II 2 b).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94

    Pflegeversicherung IV

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
    Überdies ist er bei Massenerscheinungen zu Typisierungen verfassungsrechtlich befugt (BVerfGE 103, 271, 290).
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 34/89

    Auslegung einer Klausel in den Kasko-Bedingungen eines Schiffsversicherers

  • BGH, 25.06.2008 - IV ZR 233/06

    Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung eines

  • BGH, 23.09.2009 - IV ZR 152/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 24.05.2000 - IV ZR 186/99

    Haftungsausschluß nach AVB-Werkverkehr

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 181/08

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters: Herausgabeklage für in der Zeit vor

  • BGH, 28.06.1995 - IV ZR 19/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer fünfjährigen Laufzeit für eine

  • LG Erfurt, 08.06.2010 - 8 O 1204/09

    Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus einem Wohngebäudeversicherungsvertrag

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    aa) Grundsätzlich ist sie bei Unwirksamkeit einer Klausel in einem vorformulierten Vertrag zwar möglich, wenn dispositive Gesetzesbestimmungen nicht zur Verfügung stehen, so dass das Regelungsgefüge eine Lücke aufweist (Senatsurteile vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10, BGHZ 191, 159 Rn. 46; vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92, 98 f. unter 5).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, tritt diejenige Gestaltungsmöglichkeit ein, welche die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben redlicherweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (Senatsurteil vom 12. Oktober 2011 aaO).

  • BGH, 26.10.2016 - IV ZR 52/14

    Klage der Wohngebäudeversicherung gegen eine Haftpflichtversicherung eines

    Genügt das Parteivorbringen den Anforderungen an die Substantiierung, so muss der Tatrichter in die Beweisaufnahme eintreten, um dort eventuell weitere Einzelheiten zu ermitteln (Senatsurteile vom 18. April 2012  IV ZR 147/10, VersR 2012, 1110 Rn. 17; vom 12. Oktober 2011  IV ZR 199/10, VersR 2011, 1550 Rn. 55; Senatsbeschlüsse vom 12. September 2012  IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 12; vom 21. September 2011  IV ZR 38/09, VersR 2011, 1563 Rn. 14).
  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

    Dem in Bezug genommene Senatsurteil vom 12. Oktober 2011 (IV ZR 199/10, BGHZ 191, 159) lässt sich nicht entnehmen, der Senat habe bei vertraglichen Regelungen, die ausschließlich dem neuen Versicherungsvertragsgesetz unterliegen und bei denen es nicht um die Überleitungsvorschrift des Art. 1 Abs. 3 EGVVG geht, die Aufnahme des Belehrungserfordernisses des § 28 Abs. 4 VVG bereits in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für erforderlich erachtet.
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