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   BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 50/11   

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https://dejure.org/2011,1807
BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 50/11 (https://dejure.org/2011,1807)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2011 - VIII ZR 50/11 (https://dejure.org/2011,1807)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - VIII ZR 50/11 (https://dejure.org/2011,1807)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1056 Abs 2 BGB
    Nießbrauch: Sonderkündigungsrecht des Grundstückseigentümers als Alleinerbe des Nießbrauchsberechtigten; Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrags zulasten Dritter bei Abschluss eines Wohnungsmietvertrags zwischen einem Nießbraucher und einem Dritten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Sonderkündigungsrecht des Erben des vermietenden Nießbrauchers; Mietvertrag auf Lebenszeit; Kündigung bei Beendigung des Nießbrauchs; Vertrag zu Lasten Dritter; Abschluss oder Erschwerung der ordentlichen Kündigung; Eigenbedarfskündigung

  • rewis.io

    Nießbrauch: Sonderkündigungsrecht des Grundstückseigentümers als Alleinerbe des Nießbrauchsberechtigten; Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Nießbrauch: Sonderkündigungsrecht des Grundstückseigentümers als Alleinerbe des Nießbrauchsberechtigten; Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrags zulasten Dritter bei Abschluss eines Wohnungsmietvertrags zwischen einem Nießbraucher und einem Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung über Dauer eines Nießbrauchs hinaus und Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Das Sonderkündigungsrecht gem. § 1056 Abs. 2 BGB nach Beendigung des Nießbrauchs gilt nicht, wenn der Nießbrauchnehmer (auch) Alleinerbe des Vermieters geworden ist

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Bindung des Erben eines Nießbrauchers an den Mietvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Kein Vertrag zulasten Dritter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 558
  • FamRZ 2011, 1941
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87

    Vermietung einer Sache durch den Nießbraucher

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 50/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausgeht, ist dem Eigentümer jedoch nach Treu und Glauben eine Kündigung nach § 1056 Abs. 2 BGB verwehrt, wenn er unabhängig von § 1056 Abs. 1 BGB persönlich an den Mietvertrag gebunden ist, beispielsweise, wenn er ihn vor der Bewilligung des Nießbrauchs noch als Eigentümer selbst abgeschlossen hatte, wenn er dem Mietvertrag beigetreten oder wenn er Alleinerbe des Vermieters geworden ist (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1989 - V ZR 341/87, BGHZ 109, 111, 117 f., sowie vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 25/09, NJW 2011, 61 Rn. 16 f.).

    In einem solchen Fall muss sich der Eigentümer an einer vereinbarten bestimmten Laufzeit des Mietvertrages oder einer sonstigen Erschwerung der ordentlichen Kündigung festhalten lassen, denn anderenfalls würde die den Schutz des Mieters bezweckende Vorschrift des § 1056 BGB in ihr Gegenteil verkehrt (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1989 - V ZR 341/87, aaO S. 118).

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 25/09

    Nießbrauch: Kündigung eines von dem Nießbraucher geschlossenen Mietvertrages nach

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 50/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausgeht, ist dem Eigentümer jedoch nach Treu und Glauben eine Kündigung nach § 1056 Abs. 2 BGB verwehrt, wenn er unabhängig von § 1056 Abs. 1 BGB persönlich an den Mietvertrag gebunden ist, beispielsweise, wenn er ihn vor der Bewilligung des Nießbrauchs noch als Eigentümer selbst abgeschlossen hatte, wenn er dem Mietvertrag beigetreten oder wenn er Alleinerbe des Vermieters geworden ist (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1989 - V ZR 341/87, BGHZ 109, 111, 117 f., sowie vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 25/09, NJW 2011, 61 Rn. 16 f.).
  • BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 223/06

    Anforderungen an die Form eines Verzichts auf die Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 50/11
    Träfe dies zu, würde der Mietvertrag gemäß § 550 Satz 1 BGB als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten und wäre - unabhängig von einem Sonderkündigungsrecht nach § 1056 Abs. 2 BGB - eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB zulässig, frühestens zum Ablauf eines Jahres seit der Zusatzvereinbarung (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 - VIII ZR 253/85, BGHZ 99, 54, 58 ff. und vom 4. April 2007 - VIII ZR 223/06, NJW 2007, 1742, Rn. 14 ff.).
  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 253/85

    Berechnung des Zeitpunkts der frühestmöglichen Kündigung eines Mietvertrages;

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 50/11
    Träfe dies zu, würde der Mietvertrag gemäß § 550 Satz 1 BGB als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten und wäre - unabhängig von einem Sonderkündigungsrecht nach § 1056 Abs. 2 BGB - eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB zulässig, frühestens zum Ablauf eines Jahres seit der Zusatzvereinbarung (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 - VIII ZR 253/85, BGHZ 99, 54, 58 ff. und vom 4. April 2007 - VIII ZR 223/06, NJW 2007, 1742, Rn. 14 ff.).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 50/11
    Ein unzulässiger und deshalb unwirksamer Vertrag zu Lasten Dritter liegt nur dann vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung - entstehen soll (BGH, Urteil vom 29. Juni 2004 - VI ZR 211/03, NJW 2004, 3326 unter II 2 mwN).
  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

    Erst mit dem Ableben der Nießbrauchberechtigten ist die Beklagte gemäß § 1056 Abs. 1, § 566 Abs. 1 BGB Vermieterin geworden (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 2011 - VIII ZR 50/11, WuM 2011, 690 Rn. 11).
  • BGH, 15.09.2021 - VIII ZR 76/20

    BGB § 573d, § 573 Abs. 2 Nr. 2; ZVG § 57a Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts

    Zwar ist der Wortlaut des § 1056 Abs. 2 Satz 1 BGB nahezu mit demjenigen des § 57a ZVG identisch und ist - worauf das Berufungsgericht zutreffend verweist - anerkannt, dass der nach § 1056 Abs. 1, § 2135 BGB eintretende Eigentümer beziehungsweise Nacherbe an vertragliche Kündigungsbeschränkungen, die der Nießbraucher beziehungsweise der Vorerbe mit dem Mieter vereinbart hat, nicht gebunden ist (vgl. Senatsurteile vom 12. Oktober 2011 - VIII ZR 50/11, WuM 2011, 690 Rn. 12; vom 1. Juli 2015 - VIII ZR 278/13, NJW 2015, 2650 Rn. 24).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 278/13

    Wohnraummiete: Außerordentliches Kündigungsrecht des Nacherben; Vereinbarung

    Dem Nacherben ist nach Treu und Glauben eine Kündigung nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB allerdings verwehrt, wenn er entweder unabhängig von §§ 2135, 1056 Abs. 1 BGB persönlich an den Mietvertrag gebunden ist oder er dem Abschluss des Mietvertrags durch den Vorerben zugestimmt hat oder der Abschluss eines für den Vermieter unkündbaren Mietvertrags über den Nacherbfall hinaus einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses entsprochen hat, so dass der Nacherbe gegenüber dem Vorerben verpflichtet gewesen wäre, dem Mietvertrag zuzustimmen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 12. Oktober 2011, VIII ZR 50/11, NZM 2012, 558 Rn. 13 mwN).

    Für den vergleichbaren Fall des Eigentümers, auf den das Mietverhältnis nach Beendigung des Nießbrauchs gemäß § 1056 Abs. 1 BGB übergeht, hat der Senat dies bereits entschieden (Senatsurteil vom 12. Oktober 2011 - VIII ZR 50/11, NZM 2012, 558 Rn. 12).

    Allerdings ist dem in das Mietverhältnis gemäß § 1056 Abs. 1 BGB eintretenden Eigentümer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach Treu und Glauben eine Kündigung nach § 1056 Abs. 2 BGB verwehrt, wenn er unabhängig von § 1056 Abs. 1 BGB persönlich an den Mietvertrag gebunden ist, etwa wenn er ihn vor der Bewilligung des Nießbrauchs noch als Eigentümer selbst abgeschlossen hatte, wenn er dem Mietvertrag beigetreten war oder Alleinerbe des Vermieters geworden ist (Senatsurteil vom 12. Oktober 2011 - VIII ZR 50/11, aaO Rn. 13 mwN).

  • BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20

    Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit

    (1) Ein unzulässiger und deshalb unwirksamer Vertrag zu Lasten Dritter liegt vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung - entstehen soll (vgl. BGH, Urteile vom 12. Februar 2019 - VI ZR 141/18, NJW 2019, 2538 Rn. 29; vom 12. Oktober 2011 - VIII ZR 50/11, WuM 2011, 690 Rn. 15; vom 29. Juni 2004 - VI ZR 211/03, NJW 2004, 3326 unter II 2).
  • LG München I, 28.02.2020 - 14 S 12060/19

    Räumung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfskündigung nach Zwangsversteigerung

    So ist bei § 1056 Abs. 2 S. 1 BGB anerkannt, dass der Eigentümer an die Beschränkungen, die der Nießbraucher oder Vorerbe in den Mietvertrag aufgenommen hat, nicht gebunden ist (vgl. etwa BGH, Urt. v. 01.07.2015 - VIII ZR 278/13, NJW 2015, 2650, BGH, Urt. v. 12.10.2011 - VIII ZR 50/11, NZM 2012, 558).

    Wie vom Erstgericht gleichermaßen richtig erkannt, führt auch die von der Beklagtenpartei zitierte Entscheidung des BGH vom 12.10.2011 - VIII ZR 50/11, ZEV 2012, 160 zu keinem anderen Ergebnis.

  • AG München, 02.08.2019 - 461 C 1123/19

    Erfolgreiche Räumung wegen Eigenbedarf

    Bei § 1056 Abs. 2 S. 1 BGB ist es anerkannt, dass der Eigentümer an die Beschränkungen, die der Nießbraucher oder Vorerbe in den Mietvertrag aufgenommen hat, nicht gebunden ist (vgl. etwa BGH vom 01.07.2015, VIII ZR 278/13, NJW 2015, 2650, BGH vom 12.10.2011, VIII ZR 50/11, NZM 2012, 558).

    Die von der Beklagtenpartei zitierte Entscheidung des BGH vom 12.10.2011, VIII ZR 50/11, ist ebenfalls unbehelflich.

  • KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22

    Rechtsstellung des vom Verkäufer einer Wohnung beauftragten Maklers nach Ausübung

    Ein unzulässiger und deshalb unwirksamer Vertrag zu Lasten Dritter liegt vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung - entstehen soll (vgl. BGH, Urt. v. 12.02.2019 - VI ZR 141/18, NJW 2019, 2538 Rn. 29; v. 12.10.2011 - VIII ZR 50/11, WuM 2011, 690 Rn. 15; v. 29.06.2004 - VI ZR 211/03, NJW 2004, 3326 unter II 2).
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