Rechtsprechung
BGH, 12.10.2016 - 1 StR 210/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 14c UStG; § 18 UStG; § 6a Abs. 4 UStG
Hinterziehung von Umsatzsteuer (Umsatzsteuerkarussell: Berechnung des entstandenen Steuerschadens) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 6a Abs 4 S 1 UStG
Hinterziehung von Umsatzsteuer: Berechnung des Steuerschadens bei Umsatzsteuerkarussell - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 6a UStG, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, §§ 14c, 18 UStG, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 1 Var. 2 StGB, § 18 UStG, § 370 Abs. 1, Abs. 4, § 168 AO, § 35 AO, § 18 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4b UStG, § 370 Abs. 6 AO, § 6a Abs. 4 Satz 2 UStG, § 6a Abs. 1 UStG, § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG, § 154 StPO
- Wolters Kluwer
Unterlassene Anmeldung von unberechtigt in Firmenrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen gegenüber den Finanzbehörden; Einsatz einer Firma als sog. Missing Trader in einem Umsatzsteuerkarussell im Bereich des Getränkehandels; Ermöglichung von Gewinnen durch ...
- rewis.io
Hinterziehung von Umsatzsteuer: Berechnung des Steuerschadens bei Umsatzsteuerkarussell
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassene Anmeldung von unberechtigt in Firmenrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen gegenüber den Finanzbehörden; Einsatz einer Firma als sog. Missing Trader in einem Umsatzsteuerkarussell im Bereich des Getränkehandels; Ermöglichung von Gewinnen durch ...
- datenbank.nwb.de
Hinterziehung von Umsatzsteuer: Berechnung des Steuerschadens bei Umsatzsteuerkarussell
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsatzsteuerkarussell - und die Steuerhinterziehung des Missing Trader
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsatzsteuerhinterziehung durch Ketten- und Karussellgeschäfte - und die Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Kiel, 26.11.2015 - 34 KLs 13/14
- BGH, 12.10.2016 - 1 StR 210/16
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.11.2019 - 1 StR 247/19
Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung bei Umsatzsteuerhinterziehungssystemen: …
a) In Bezug auf Umsatzsteuerhinterziehungssysteme ist, wenn hinsichtlich derselben (Schein-)Waren mehrfach Umsatzsteuer hinterzogen wurde, im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass das Steueraufkommen des deutschen Fiskus nicht in der Summe der Hinterziehungen der am Hinterziehungssystem beteiligten Firmen, sondern nur im Umfang des jeweils höheren Hinterziehungsbetrages geschädigt wurde (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 1 StR 210/16 Rn. 22 mwN).