Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,53901
BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20 (https://dejure.org/2021,53901)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2021 - VIII ZR 51/20 (https://dejure.org/2021,53901)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2021 - VIII ZR 51/20 (https://dejure.org/2021,53901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,53901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 552a ZPO, § ... 552a Satz 1, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB, Art. 229 § 29 EGBGB, § 555d BGB, § 536 Abs. 1a BGB, § 555b Nr. 1 BGB, § 554 Abs. 2 BGB, § 541b BGB, § 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 517 Halbs. 2 ZPO, § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, §§ 558 ff. BGB, § 536 BGB, §§ 558, 558b BGB, § 561 BGB

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Mieters einer Wohnung zur Minderung der Miete wegen Verkleinerung des im Haus gelegenen Fahrradkellers im Zuge von Modernisierungsarbeiten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berechtigung eines Mieters einer Wohnung zur Minderung der Miete wegen Verkleinerung des im Haus gelegenen Fahrradkellers im Zuge von Modernisierungsarbeiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Minderung, wenn die Modernisierung den Fahrradkeller verkleinert?

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Verschlechterung durch Modernisierung - Mietminderung

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Fahrradkeller verkleinert - Mieter konnten eine Minderung durchsetzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung von 4,8 % wegen erheblicher Verkleinerung des Fahrradkellers nach Modernisierung - Verkleinerung des Fahrradkellers von 49 qm auf 7 qm

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18

    Wirksamkeit einer Mieterhöhungsvereinbarung trotz unrichtiger Angabe der

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
    cc) In Anbetracht dessen kann die Revision auch aus dem Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 (VIII ZR 234/18, NZM 2020, 322) zu ihren Gunsten nichts herleiten.

    Sie hat vielmehr die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen zum Gegenstand, welches auf einer unrichtigen (zu großen) Wohnfläche beruht, wobei der Vermieter die vereinbarte Mieterhöhung unter Berücksichtigung der tatsächlich gegebenen Wohnfläche auch in einem gerichtlichen Mieterhöhungsverfahren nach §§ 558, 558b BGB hätte durchsetzen können, so dass sich die von dem Vermieter in seinem Mieterhöhungsbegehren zugrunde gelegte unzutreffende, weil deutlich zu hohe Wohnfläche bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht zum Nachteil des der Mieterhöhung zustimmenden Mieters auswirkte (Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, aaO Rn. 22 ff.).

  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
    Ungeachtet dessen, ob das Berufungsgericht das ihm von der vorgenannten Bestimmung eingeräumte Ermessen, eine eigene Sachentscheidung zu treffen oder ausnahmsweise den Rechtsstreit an das Erstgericht zurückzuverweisen, pflichtgemäß ausgeübt hat, und auch von der Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, nach Einlegung eines Rechtsmittels die Nachholung der Unterschrift innerhalb der für die Einlegung eines Rechtsmittels längsten Frist von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 Halbs. 2 ZPO) zu veranlassen (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96, BGHZ 137, 49, 52 f.; vom 27. Januar 2006 - V ZR 243/04, NJW 2006, 1881 Rn. 14; vom 16. Oktober 2006 - II ZR 101/05, NJW-RR 2007, 141 Rn. 9), liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO schon deshalb nicht vor, weil eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme nicht notwendig war.
  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

    Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
    Ungeachtet dessen, ob das Berufungsgericht das ihm von der vorgenannten Bestimmung eingeräumte Ermessen, eine eigene Sachentscheidung zu treffen oder ausnahmsweise den Rechtsstreit an das Erstgericht zurückzuverweisen, pflichtgemäß ausgeübt hat, und auch von der Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, nach Einlegung eines Rechtsmittels die Nachholung der Unterschrift innerhalb der für die Einlegung eines Rechtsmittels längsten Frist von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 Halbs. 2 ZPO) zu veranlassen (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96, BGHZ 137, 49, 52 f.; vom 27. Januar 2006 - V ZR 243/04, NJW 2006, 1881 Rn. 14; vom 16. Oktober 2006 - II ZR 101/05, NJW-RR 2007, 141 Rn. 9), liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO schon deshalb nicht vor, weil eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme nicht notwendig war.
  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZR 26/20

    Wohnraummietvertrag: Mietminderung wegen Abweichung von der

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
    Die Revision verkennt insoweit die grundlegenden Unterschiede zwischen einer für die Frage des Sachmangels maßgeblichen Vereinbarung der Mietvertragsparteien einerseits und einer Mieterhöhung im Vergleichsmietenverfahren (§§ 558 ff. BGB) andererseits (vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. Juni 2021 - VIII ZR 26/20, juris Rn. 15).
  • BGH, 16.10.2006 - II ZR 101/05

    Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung eines Protokollurteils durch die

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
    Ungeachtet dessen, ob das Berufungsgericht das ihm von der vorgenannten Bestimmung eingeräumte Ermessen, eine eigene Sachentscheidung zu treffen oder ausnahmsweise den Rechtsstreit an das Erstgericht zurückzuverweisen, pflichtgemäß ausgeübt hat, und auch von der Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, nach Einlegung eines Rechtsmittels die Nachholung der Unterschrift innerhalb der für die Einlegung eines Rechtsmittels längsten Frist von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 Halbs. 2 ZPO) zu veranlassen (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96, BGHZ 137, 49, 52 f.; vom 27. Januar 2006 - V ZR 243/04, NJW 2006, 1881 Rn. 14; vom 16. Oktober 2006 - II ZR 101/05, NJW-RR 2007, 141 Rn. 9), liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO schon deshalb nicht vor, weil eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme nicht notwendig war.
  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
    Die Verurteilung, einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zuzustimmen, nimmt dem Mieter nicht das Recht zur Mietminderung gemäß § 536 BGB, wenn eine Gebrauchsbeeinträchtigung vorliegt, die einen Mangel der Mietsache begründet, und zwar solange, bis der Mangel, welcher nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hier unstreitig behebbar war, beseitigt ist (siehe nur Staudinger/V. Emmerich, BGB, Neubearb. 2021, § 558 Rn. 54, 78; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO, § 558 BGB Rn. 79; jeweils mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 17. April 2019 - VIII ZR 33/18, NJW 2019, 2464 Rn. 21 [zur Berechnung der Kappungsgrenze]).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
    Die unter der Geltung des § 554 Abs. 2 BGB aF vereinzelt vertretene Gegenauffassung, wonach die Duldungsnormen dem Vermieter einseitig das Recht gäben, die vertragliche Sollbeschaffenheit der Mietsache zu ändern, was im Rahmen einer künftigen Mietrechtsnovelle klargestellt werden solle (Lehmann-Richter, NZM 2011, 572, 574), begründet in Anbetracht der aufgezeigten Umstände weder eine rechtsgrundsätzliche Bedeutung noch einen Rechtsfortbildungsbedarf und erfordert auch eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, juris Rn. 3 mwN).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2014 - 23 S 241/13

    Außenrollläden entfernt: Mietsache mangelhaft?

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
    Zudem entsprach es bereits bei gemäß § 554 Abs. 2 BGB aF zu duldenden Modernisierungsarbeiten der durchgängigen Auffassung in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum, dass die Duldungspflicht - mangels einer abweichenden Vereinbarung der Parteien des Mietvertrags über eine nur noch eingeschränkte Nutzung der Mietsache, welche im Streitfall nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weder ausdrücklich noch konkludent getroffen worden ist - das Recht des Mieters zur Minderung der Miete unberührt lässt (vgl. LG Düsseldorf, Urteile vom 18. Juni 2014 - 23 S 241/13, juris Rn. 32; vom 5. Juni 2013 - 23 S 246/12, juris Rn. 14; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Aufl., § 554 BGB Rn. 320; Sternel, NZM 2010, 721, 722; ders., Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. VII 176 und VIII 240; Hau, PiG 90 (2011), 31, 32 ff.; jeweils mwN).
  • LG Düsseldorf, 05.06.2013 - 23 S 246/12

    Fassade neu gedämmt: Mieter kann keine Außenrolläden verlangen!

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
    Zudem entsprach es bereits bei gemäß § 554 Abs. 2 BGB aF zu duldenden Modernisierungsarbeiten der durchgängigen Auffassung in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum, dass die Duldungspflicht - mangels einer abweichenden Vereinbarung der Parteien des Mietvertrags über eine nur noch eingeschränkte Nutzung der Mietsache, welche im Streitfall nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weder ausdrücklich noch konkludent getroffen worden ist - das Recht des Mieters zur Minderung der Miete unberührt lässt (vgl. LG Düsseldorf, Urteile vom 18. Juni 2014 - 23 S 241/13, juris Rn. 32; vom 5. Juni 2013 - 23 S 246/12, juris Rn. 14; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Aufl., § 554 BGB Rn. 320; Sternel, NZM 2010, 721, 722; ders., Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. VII 176 und VIII 240; Hau, PiG 90 (2011), 31, 32 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 227/16

    Anspruch des Betreibers eines Übertragungsnetzes im Hinblick auf die Lieferung

    Auszug aus BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
    Da es sich hierbei um ausgelaufenes Recht handelt und nicht ersichtlich ist, dass sich die vom Berufungsgericht aufgeworfene Frage für eine Vielzahl von Fällen nach altem Recht noch stellen kann oder für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist, kommt der Sache eine grundsätzliche Bedeutung nicht zu (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 2018 - VIII ZR 227/16, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 19.07.2022 - VIII ZR 194/21

    Ersatz von Aufwendungen eines Mieters für den Austausch einer Gasetagenheizung;

    Von dem Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer für den Mieter nachteiligen Veränderung des vertraglich geschuldeten Zustands der Mietsache führen, können deshalb Mängelrechte des Mieters auslösen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2021 - VIII ZR 51/20, WuM 2022, 145 Rn. 17 ff. [zur Verkleinerung eines Fahrradkellers infolge von Modernisierungsmaßnahmen]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht