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   BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22   

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https://dejure.org/2022,32417
BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22 (https://dejure.org/2022,32417)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2022 - 4 StR 134/22 (https://dejure.org/2022,32417)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 134/22 (https://dejure.org/2022,32417)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 263a StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73c StGB
    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: unbefugt, betrugsspezifische Auslegung; Erlangen von zur Durchführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Kreditkartendaten durch Täuschung: Tatbestandserfüllung, Gefährdungsschaden, nachfolgende Verwendungen der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB, § 263a StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 263a Abs. 1 StGB, § 263a StGB, § 53 StGB, § 52 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 23 Abs. 2 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1, § 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Unbefugte Verwendung von Daten gemäß § 263a Abs. 1 StGB; Bestellungen oder Buchungsvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbefugte Verwendung von Daten gemäß § 263a Abs. 1 StGB; Bestellungen oder Buchungsvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten

  • rechtsportal.de

    Unbefugte Verwendung von Daten gemäß § 263a Abs. 1 StGB ; Bestellungen oder Buchungsvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 14
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20

    Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22
    Bestellungen oder Buchungsvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten können zwar grundsätzlich den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214 (widerrechtliche Verwendung fremder Kreditkartendaten); Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 12; je mwN).

    Mehrere Buchungen an einem Tag können Teil einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit sein, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22
    Denn dem Angeklagten war hierdurch möglich, jederzeit Kontobelastungen vorzunehmen, sodass bereits ein Gefährdungsschaden eingetreten war (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21 Rn. 30 mwN zu Girokarten).

    Die nachfolgenden Verwendungen der Kartendaten zur Bezahlung von Leistungen bzw. Waren führten daher jedenfalls dann zu einer Vertiefung des Betrugsschadens und waren als Ausführungshandlungen im materiellrechtlichen Sinne Teil der Betrugstat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2022 - 4 StR 357/21 Rn. 6; Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21 Rn. 35), wenn - wie hier - zu Gunsten des Angeklagten davon auszugehen ist, dass sich die durch die einzelnen Zahlungsvorgänge verursachten Schäden nicht bei den jeweiligen Vertragspartnern, sondern jeweils bei dem Zeugen L. bzw. dessen Kreditkartenunternehmen manifestiert haben (vgl. UA S. 10).

  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 357/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22
    Die nachfolgenden Verwendungen der Kartendaten zur Bezahlung von Leistungen bzw. Waren führten daher jedenfalls dann zu einer Vertiefung des Betrugsschadens und waren als Ausführungshandlungen im materiellrechtlichen Sinne Teil der Betrugstat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2022 - 4 StR 357/21 Rn. 6; Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21 Rn. 35), wenn - wie hier - zu Gunsten des Angeklagten davon auszugehen ist, dass sich die durch die einzelnen Zahlungsvorgänge verursachten Schäden nicht bei den jeweiligen Vertragspartnern, sondern jeweils bei dem Zeugen L. bzw. dessen Kreditkartenunternehmen manifestiert haben (vgl. UA S. 10).

    der Urteilsgründe nicht auf die Einziehungsentscheidung des Landgerichts aus, da die mittels der betrügerisch erlangten Kreditkartendaten erworbenen Waren und Leistungen im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB hier noch durch die Betrugstat erlangt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2022 - 4 StR 357/21 Rn. 6).

  • BGH, 07.06.2022 - 4 StR 31/22

    Ergänzung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22
    Aufgrund dieser faktischen Mitverfügungsgewalt über die Taterträge liegt eine Gesamtschuld vor (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 4 StR 31/22 Rn. 3; Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19, NStZ-RR 2020, 76).

    Der individuellen Benennung des Gesamtschuldners bedarf es dabei nicht (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 4 StR 31/22 Rn. 3; Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20 Rn. 3).

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22
    Das Tatbestandsmerkmal "unbefugt" erfordert daher eine betrugsspezifische Auslegung (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 ? 2 StR 16/15, NStZ 2016, 149 Rn. 10; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, NStZ 2013, 281, 282).

    Unbefugt ist die Verwendung der Daten dann, wenn sie gegenüber einer natürlichen Person Täuschungscharakter hätte (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, NStZ 2013, 281, 282 mwN; MüKo-StGB/Hefendehl/Noll, 4. Aufl., § 263a Rn. 78 ff.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 263a Rn. 11).

  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 308/20

    Berichtigung des Urteilstenors (Mittäterschaft; Gesamtschuldnerschaft bei

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22
    Der individuellen Benennung des Gesamtschuldners bedarf es dabei nicht (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 4 StR 31/22 Rn. 3; Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20 Rn. 3).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangtes bei mehreren Beteiligten)

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22
    Aufgrund dieser faktischen Mitverfügungsgewalt über die Taterträge liegt eine Gesamtschuld vor (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 4 StR 31/22 Rn. 3; Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19, NStZ-RR 2020, 76).
  • BGH, 26.08.2020 - 4 StR 197/20

    Beihilfe (Konkurrenzen: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit)

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22
    Dagegen liegt eine Beihilfe im Sinne des § 52 StGB vor, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (BGH, Beschluss vom 26. August 2020 - 4 StR 197/20 Rn. 3).
  • BGH, 06.04.2021 - 1 StR 67/21

    Computerbetrug (Tateinheit bei mehrfacher Nutzung eines Kundenkontos mit den dort

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22
    Bestellungen oder Buchungsvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten können zwar grundsätzlich den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214 (widerrechtliche Verwendung fremder Kreditkartendaten); Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 12; je mwN).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2020 - 2 RVs 85/20

    Computerbetrug, Onlineticketkauf, unbefugte Kreditkartennutzung, Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22
    Zwar bedingt ein durch unbefugte Datenverwendung zustande gekommener Personenbeförderungsvertrag für sich gesehen bereits einen Vermögensschaden - jedenfalls in Form der konkreten Vermögensgefährdung -, sodass es für die Vollendung des Tatbestands keines Fahrt- bzw. Flugantritts bedarf (vgl. - zu Onlinebuchungen bei der Deutschen Bahn - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - III-2 RVs 85/20, juris Rn. 16 ff. mwN).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12

    Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von

  • BGH, 07.02.2019 - 3 StR 560/18

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Mitteilung

  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 16/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung,

  • BGH, 19.10.2023 - 3 StR 181/23

    Verpflichtung des Tatgerichts zur Darlegung seiner Überzeugung in den

    Der Betrug ist erst beendet, wenn der Vermögensvorteil beim Täter endgültig eingetreten ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 412/02, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, BGHR StGB § 263a Automatenmissbrauch 5 Rn. 13; vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21, NStZ-RR 2022, 14, 16; vom 1. März 2022 - 4 StR 357/21, NJW 2022, 1399 Rn. 6; vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 134/22, wistra 2023, 161 Rn. 18; alle mwN; anders beim Einsatz einer durch Diebstahl erlangten Karte oder der Nutzung ohne Wissen des berechtigten Karteninhabers abgefangener Daten; s. dazu etwa BGH, Urteil vom 22. November 1991 - 2 StR 376/91, BGHSt 38, 120, 121 ff.; Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 162; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, BGHR StGB § 263a Automatenmissbrauch 5 Rn. 12; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 263a Rn. 12a; MüKoStGB/Hefendehl/Noll, 4. Aufl., § 263a Rn. 93, 96; für Angeklagte, die an der betrugsbedingten Erlangung der Karte nicht beteiligt waren, ist die Geldabhebung eine Unterschlagung und kein Computerbetrug; s. BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21, NStZ-RR 2022, 14, 16 f. mwN).
  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 338/23

    Androhung einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit

    c) Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat für den Fall, dass die Abwicklung der Bestellvorgänge automatisch ohne unmittelbare Prüfung durch eine natürliche Person erfolgt sein sollte, darauf hin, dass insbesondere bei einer Buchung unter "eigenem Namen" genauere Feststellungen zu Zahlungs- und Bestellmodalitäten und zum Vorliegen eines konkreten vermögensrelevanten Datenverarbeitungsvorgangs zu treffen sind (vgl. BGHSt 47, 160 (163) = NJW 2002, 905; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 134/22, wistra 2023, 161 f.).
  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 67/22

    Besorgnis der Befangenheit (Vortätigkeit des Richters: hinzutretende besondere

    Es liegt daher eine Gesamtschuld vor (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 134/22 Rn. 30; Beschluss vom 7. Juni 2022 - 4 StR 31/22 Rn. 3; Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19, NStZ-RR 2020, 76).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 98/23

    Schuldspruch wegen Computerbetrug in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher

    a) Das Landgericht hätte nicht nur den zeitlichen Zusammenhang von mehreren am selben Tag vorgenommenen Bestellungen berücksichtigen und insoweit prüfen müssen, ob schon aus diesem Grund eine natürliche Handlungseinheit in Betracht kommt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 134/22; Beschluss vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20).
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