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   BGH, 12.11.1952 - II ZR 67/52   

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https://dejure.org/1952,515
BGH, 12.11.1952 - II ZR 67/52 (https://dejure.org/1952,515)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1952 - II ZR 67/52 (https://dejure.org/1952,515)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1952 - II ZR 67/52 (https://dejure.org/1952,515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 59
  • DB 1952, 1050
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 164/21

    Im Rückgewährschuldverhältnis bestehen Rücksichtnahmepflichten!

    Zur Führung des Entlastungsbeweises nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB genügt es insoweit grundsätzlich, wenn der Schuldner darlegt und nachweist, dass nach dem vorgetragenen Sachverhalt ernstlich in Betracht kommende - einschließlich der von dem Gläubiger geltend gemachten - Möglichkeiten eines eigenen Verschuldens nicht bestehen, weil er insoweit alle ihm obliegende Sorgfalt beachtet hat (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1952 - II ZR 67/52, NJW 1953, 59 unter 1; vom 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446 unter I 2 c; Beschluss vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 238/15, WuM 2016, 682 Rn. 16 mwN [zur Entlastung des Mieters bei aufgelaufenen Mietrückständen]; Staudinger/Schwarze, BGB, Neubearb.
  • LG Frankenthal, 25.01.2024 - 7 O 13/23

    Energieberater haftet bei rechtlicher Falschberatung!

    Eine Unaufklärbarkeit des Sachverhalts geht zu Lasten des Schuldners (BGH NJW 1953, 59; RGZ 107, 15, 18).

    An den Entlastungsbeweis dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (allgM, etwa BGH NJW 1953, 59; NJW-RR 1990, 446, 447).

  • AG Hanau, 22.02.2019 - 32 C 167/18

    Zurückweisung des Mieterhöhungsverlangens

    Das bezieht sich allerdings nur solche Situationen, in denen aufgrund der bekannten Sachlage eine Beurteilung nicht möglich ist, hier geht die Unaufklärbarkeit zu Lasten des Pflichtverletzenden (vgl. bereits BGH, Urteil vom 12.11.1952 - II ZR 67/52, NJW 1953, 59).
  • BGH, 13.12.1991 - LwZR 5/91

    Wiederaufbau durch Brand zerstörter Gebäuden bei verpachtetem Anwesen

    Von ihm kann nicht verlangt werden, daß er sein mangelndes Verschulden für rein abstrakte Möglichkeiten anderer Brandursachen beweist, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt (vgl. auch BGH, Urt. v. 12. November 1952, II ZR 67/52, NJW 1953, 59, 60 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des

    (2) Der Schuldner, dem der Entlastungsbeweis obliegt, braucht nicht in jedem Fall speziell den Umstand zu beweisen, der die unverschuldete Schadensursache herbeigeführt hat (vgl. RGZ 74, 342, 344; BGH, Urt. v. 12.11.1952 - II ZR 67/52, NJW 1952, 59; Urt. v. 14.11.1989 - X ZR 116/89, NJW-RR 1990, 446 u. I 2 c).
  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74

    Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines

    Die Bekl. werden daher darzulegen und ggf. zu beweisen haben, daß sie, ihre Rechtsvorgängerinnen und ihre Erfüllungsgehilfen während der Mietzeit alle Maßnahmen getroffen haben, die zur Vermeidung einer Ölverschmutzung erforderlich waren, und daß etwaige Pflichtverletzungen entweder nicht schuldhaft oder für den eingetretenen Schaden nicht ursächlich waren (vgl. BGH NJW 53, 59).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand -

    Die Anforderungen an den Entlastungsbeweis dürfen zwar nicht so gering sein, daß schon die bloße Möglichkeit eines vom Schuldner nicht zu vertretenden Schadenseintritts für den Entlastungsbeweis ausreicht (BGH, Urteil vom 12. November 1952 - II ZR 67/52 - (NJW 1953, 59); BAG, Urteil vom 30. Juni 1960 - 2 AZR 403/58 - (aaO)).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66

    Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten

    Der zwingende Beweis einer Nichtschuld ist - wie jeder negative Beweis - nur sehr schwer zu erbringen und wird darum von der Rechtspr. auch nicht verlangt (RGZ 74, 342 [344]; 120, 67 [69]; 137, 153 [155]; BGH NJW 1953 S. 59).

    Es genügt im allgemeinen die Feststellung einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit, daß der Schuldner die Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten hat; andererseits reicht für den Entlastungsbeweis aber nicht die bloße Möglichkeit eines vom Schuldner nicht zu vertretenden Schadenseintritts aus, weil sonst die Beweislastvorschrift des § 282 BGB ausgehöhlt und damit ihre Bedeutung verlieren würde (BGH, NJW 1953, 59).

  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88

    Einbeziehung eines mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens in die

    Wie schon das Reichsgericht (RGZ 54, 344; 120, 69; RG Recht 1924 Nr. 1214) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1953, 59, 60) in Übereinstimmung mit den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Bd. 2 S. 47) ausgesprochen haben, kann im Anwendungsbereich des § 282 BGB nicht verlangt werden, daß der Schuldner in jedem Falle den Umstand zu beweisen hat, der die unverschuldete Unmöglichkeit seiner Leistung herbeigeführt hat.
  • BGH, 13.01.1954 - II ZR 6/53

    Gewöhnlicher Geschäftsbetrieb einer Gesellschaft - Grenzen der

    Dabei sind im einzelnen die Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die in der Rechtsprechung bei der Anwendung des § 282 BGB entwickelt worden sind (vgl dazu BGH NJW 1953, 59).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2004 - 13 U 52/03

    Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung des Schuldners für den

  • BGH, 27.11.1956 - VIII ZR 4/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.10.1954 - V ZR 9/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.12.1952 - V ZR 110/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.06.1956 - III ZR 314/54

    Rechtsmittel

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