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   BGH, 12.11.1953 - 3 StR 311/53   

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BGH, 12.11.1953 - 3 StR 311/53 (https://dejure.org/1953,3690)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1953 - 3 StR 311/53 (https://dejure.org/1953,3690)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1953 - 3 StR 311/53 (https://dejure.org/1953,3690)
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  • BGH, 16.10.1952 - 3 StR 218/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 311/53
    Aber der dort festgelegte Begriff der Öffentlichkeit ist ein anderer als der in der neueren Rechtsprechung für den Fall des § 183 StGB anerkannte (vgl RGSt 73, 90; RG DR 1941, 1838 Nr. 3; BGH Urt. v. 16. Oktober 1952 - 3 StR 218/52).
  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 425/52
    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 311/53
    Zu billigen ist auch die Annahme von Tateinheit zwischen der Ärgerniserregung und der Beleidigung (BGH Urt. v. 13. Februar 1953 - 3 StR 425/52).
  • RG, 02.02.1931 - II 57/31

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine Äußerung, die in einem zum öffentlichen

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 311/53
    Der Täter muss sich bewusst sein, seine Handlungsweise könne von einem durch persönliche Beziehungen nicht zusammengeschlossenen gegenwärtigen Personenkreis wahrgenommen werden (RGSt 63, 431; 65, 112).
  • RG, 31.01.1939 - 1 D 947/38

    Eine unzüchtige Handlung kann i. S. des § 183 StGB. auch dann "öffentlich

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 311/53
    Aber der dort festgelegte Begriff der Öffentlichkeit ist ein anderer als der in der neueren Rechtsprechung für den Fall des § 183 StGB anerkannte (vgl RGSt 73, 90; RG DR 1941, 1838 Nr. 3; BGH Urt. v. 16. Oktober 1952 - 3 StR 218/52).
  • RG, 26.04.1934 - 2 D 120/34

    Zum Begriff der unzüchtigen Handlung nach § 183 StGB.

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 311/53
    Deshalb liegen - anders als bei dem Vergehen der Ärgerniserregung, das sich nicht gegen ein höchstpersönliches Rechtsgut sondern gegen die Allgemeinheit richtet (RGSt 68, 193) - drei in gleichartiger Tateinheit zusammentreffende Beleidigungen vor, nicht nur eine einzige, die das Landgericht als gegeben erachtet hat.
  • RG, 11.02.1930 - I 68/30

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine in öffentlicher Gerichtsverhandlung

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 311/53
    Der Täter muss sich bewusst sein, seine Handlungsweise könne von einem durch persönliche Beziehungen nicht zusammengeschlossenen gegenwärtigen Personenkreis wahrgenommen werden (RGSt 63, 431; 65, 112).
  • RG, 25.03.1936 - 6 D 72/36

    Gehört zur Strafbarkeit nach § 330 a StGB., daß sich der Täter, der im

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 311/53
    Das Bewusstsein der Öffentlichkeit seines Vorgehens ist im Urteil nicht ausdrücklich hervorgehoben, kann aber dem Zusammenhang mit ausreichender Sicherheit entnommen werden, Einer weiteren Begründung zur inneren Tatseite bedurfte es nicht, namentlich nicht der Feststellung eines Handelns in wollüstiger Absicht, das der § 183 StGB nicht voraussetzt (RGSt 70, 159).
  • RG, 30.10.1882 - 2395/82

    Erfordert das Vergehen des öffentlichen Ärgernisses durch unzüchtige Handlungen,

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 311/53
    Es gibt äusserlich unzüchtige Handlungen, die ohne wollüstige Absicht begangen sein können (vgl RGSt 7, 168).
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