Rechtsprechung
BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Persönliche Eignung zum Notar - Öffentliches Amt eines Notars - Ehrengerichtliche Bestrafung wegen Verstoßes gegen anwaltliche Berufspflichten - Allgemeine Pflichten als Rechtsanwalt - Besondere Pflichten als Rechtsanwalt gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1985, 502 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1972 - NotZ 5/71
Klage auf Bestellung zum Notar - Fehlende persönliche Eignung für das Amt eines …
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84
Bei dem hier anzulegenden Maßstab ist auf den die BNotO tragenden Gedanken der Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege Rücksicht zu nehmen (BGHZ 53, 95, 98 f.) und zu bedenken, daß der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes wichtige und schwierige Aufgaben auf dem Gebiete der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO) (vgl. Entscheidung des Senats vom 26.3.1973 - DNotZ 1974, 757 mit weiteren Nachweisen). - FG Hessen, 26.04.1982 - I 27/82
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84
Auf die Berufung des Antragstellers gegen das einen Verweis und eine Geldbuße von 1.000,- DM verhängende Urteil des Ehrengerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Celle vom 6. Juni 1983 (EG I 27/82 und I 40/82) hat der Niedersächsische Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte in Celle durch rechtskräftiges Urteil vom 12. Dezember 1983 den Verweis aufrechterhalten und die Geldbuße auf 500,- DM herabgesetzt. - BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69
Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84
Bei dem hier anzulegenden Maßstab ist auf den die BNotO tragenden Gedanken der Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege Rücksicht zu nehmen (BGHZ 53, 95, 98 f.) und zu bedenken, daß der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes wichtige und schwierige Aufgaben auf dem Gebiete der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO) (vgl. Entscheidung des Senats vom 26.3.1973 - DNotZ 1974, 757 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der …
Bei der Gesamtbeurteilung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (…BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4; vom 2. Juli 1984 - NotZ 1/84, DNotZ 1985, 500, 502 und vom 12. November 1984 - NotZ 9/84, DNotZ 1985, 502, 503 jeweils mwN). - BGH, 02.08.1993 - NotZ 32/92
Sperrfrist - Notarrecht - Ernennung - Falschbeurkundung
Bestehen daher nach pflichtgemäßer Prüfung aller Umstände Zweifel, ob der Bewerber diese Eigenschaften besitzt, darf er nicht oder noch nicht zum Notar bestellt werden (…Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 1988 a.a.O.; vom 26. März 1973 - NotZ 7/72 -, DNotZ 1974, 755; vom 13. November 1984 - NotZ 9/84 -, DNotZ 1985, 502).Auch hinsichtlich der Handhabung seiner wirtschaftlichen Probleme kann derzeit noch nicht hinreichend sicher festgestellt werden, daß sich der Antragsteller so deutlich von seinem früheren Verhalten abgewandt hätte, daß eine Wiederholung des damaligen Fehlverhaltens nicht mehr zu besorgen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1984 - NotZ 9/84 -, DNotZ 1985, 502, 504).
- BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle
Bei der Gesamtbeurteilung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (…BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4; vom 2. Juli 1984 - NotZ 1/84, DNotZ 1985, 500, 502 und vom 12. November 1984 - NotZ 9/84, DNotZ 1985, 502, 503 jeweils mwN).
- BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92
Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar
bb) Wegen der Gemeinsamkeiten der Berufe des Notars und des Rechtsanwalts darf die Justizverwaltung in ihre Beurteilung insbesondere auch früheres Fehlverhalten des Notarbewerbers als Rechtsanwalt einbeziehen (Senatsbeschlüsse vom 12. November 1984 - NotZ 9/84 = DNotZ 1985, 502, 503;… vom 9. Mai 1988 aaO;… vom 2. August 1993 aaO S. 6). - BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96
Nichtzulassung zum Notar wegen zahlreicher staatsanwaltlicher …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats darf und muß bei der Gesamtbeurteilung auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt einbezogen werden (…Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - BGHR BNotO § 6 Eignung 4; DNotZ 1985, 502, 503, jew. m.w. Nachw.). - BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91
Anforderungen an Notarsbewerber
Daß die Schadensersatzansprüche zu einem erheblichen Teil anwaltliche Tätigkeiten des Antragsteller betrafen, steht ihrer Berücksichtigung bei der Prüfung der Eignung zum Notar nicht entgegen (vgl. BGH DNotZ 1985, 502, 503/504).