Rechtsprechung
BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als arglistige Täuschung einer Lebensversicherung - Billigende Erkenntnis des Versicherungsnehmers von seiner bei Vertragsabschluss bestehenden Erkrankung als ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 156
- VersR 1987, 91
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05
Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung …
In subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. Senatsurteile vom 28. November 1984 - IVa ZR 81/83 - VersR 1985, 156 unter II 4 a; vom 12. November 1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II und vom 20. November 1990 - IV ZR 113/89 - NJW-RR 1991, 411 unter I 2;… vgl. auch Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 22 Rdn. 4;… Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 22 Rdn. 6, beide jeweils m.w.N.). - BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers
Er setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die billigende Erkenntnis voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluß des Versicherungsvertrages beeinflußt werden (vgl. schon BGH, Urteil vom 13. Mai 1957 - II ZR 56/56 - VersR 1957, 331; Senatsurteil vom 11. November 1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 1996, 48). - LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags
Zum einen hat die Klägerin weder vorgetragen, noch ist ohne Weiteres anzunehmen, dass der Verwaltungsdirektor bei einer solchen, am Inhalt der erhobenen Vorwürfe nichts ändernden Erklärung das für die Annahme von Arglist erforderliche Bewusstsein iS zumindest bedingten Vorsatzes gehabt hätte, die Willensbildung der Klägerin zu beeinflussen (vgl. BGH 12. November 1986 - IVa ZR 186/85 - zu II a der Gründe, VersR 1987, 91; 28. April 1971 - VIII 258/69 - zu II 3 d der Gründe, NJW 1971, 1795; OLG Hamm 26. November 1993 - 20 U 214/93 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1995, 286) .
- OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu …
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72f.; NVersZ 1999, 472f.).1) Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeigen- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 -- IV a ZR 81/83 -- VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 -- IV a ZR 186/85 -- VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 -- 10 U 714/96 -- NVersZ 1999, 72f.; vom 9.10.1998 -- 10 U 1133/97 -- NVersZ 1999, 472f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 -- 6 U 62/70 -- VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9).
- OLG Koblenz, 24.06.2005 - 10 U 974/02
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch …
Hat der Versicherer die Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst ohne Erfolg darauf gestützt, dass der als selbständiger Trockenausbauer tätige VN eine Angstneurose und einen Alkoholmissbrauch arglistig verschwiegen habe, reicht die Tatsache der Nichtangabe einer dreitätigen Behandlung eines chronischen Schulter-Arm- bzw. Schulter-Nackensydroms nicht aus, um nachträglich eine arglistige Täuschung hinsichtlich Nichtangabe von Vorerkrankungen zu begründen (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.; VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503).Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.; VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503).
- BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89
Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über …
Der Vorsatz setzt bei einer arglistigen Täuschung aber auch die billigende Erkenntnis des Klägers voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in ihrer Entscheidung beeinflußt werden (Senatsurteile vom 12.11.1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II. und vom 28.11.1984 - IVa ZR 81/83 - VersR 1985, 156 unter II. 4 a). - OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97
Selbständiger Masseur
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157, VersR 1987, 91, OLG Koblenz NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f., NVersZ 1999, 472 f., Urteil NVersZ 2001, 503 = VersR 2002, 222).Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April. 2001 NVersZ 2001, 503).
- OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04
Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die …
Dies bedeutet, dass i.d.R., wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (vgl. OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2003, 335, in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156 [157]; VersR 1987, 91; OLG Koblenz, NVersZ 2001, 74; NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f.; NVersZ 2001, 503 = VersR 2002, 222; OLG Köln, VersR 1973, S. 1161 ff; OLG Köln, VersR 1996, S. 1531 ff; Römer/Langheid, aaO, § 22, Rdnr. 6, m.w.N. ; Berliner Kommentar zum VVG /Voit, aaO, § 22,. - LG Marburg, 08.11.2023 - 1 O 79/22
Berufsunfähigkeitsversicherung - Rücktritt wegen Verschweigen von …
In der Regel kann die innere Tatsache, Arglist, dann nur durch objektive Indizien nachgewiesen werden, die Rückschlüsse auf die subjektive Tatsache zulassen (vgl. BGH, r+s 1987, 32; BGH, r+s 1985, 49). - OLG Koblenz, 14.06.2002 - 10 U 1733/01
Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages bei arglistiger Täuschung über eine …
Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeige- und Offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH Urteil vom 28.11.1984 - IV a ZR 81/83 - VersR 1985, 156, 157; Urteil vom 12.11.1986 - IV a ZR 186/85 - VersR 1987, 91; Senatsurteil vom 28.11.1997 - 10 U 714/96 - NVersZ 1999, 72 f.; vom 9.10.1998 - 10 U 1133/97 - NVersZ 1999, 472 f.; OLG Hamburg Urteil vom 8.7.1971 - 6 U 62/70 - VersR 1971, 902;… Prölss/Martin, VVG Kommentar 26. Aufl. 1998, § 22 Rn. 4, 8/9). - OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 407/01
Krankenversicherung
- OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- OLG Hamm, 07.07.1995 - 20 U 378/94
Fortbestand eines abgeschlossenen Krankenversicherungsvertrages; Einholung einer …
- OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch …