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   BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,265
BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90 (https://dejure.org/1991,265)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1991 - KZR 18/90 (https://dejure.org/1991,265)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1991 - KZR 18/90 (https://dejure.org/1991,265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständigengutachten - Gutachten als Beweismittel - Offenlegung von Beweisen - Zulässigkeit von Beweismitteln - Beweiswürdigung - Rechtliches Gehör - Darlegungslast - Beweislast - Beweislast Diskriminierung - Diskriminierung - Amtsanzeiger - Anzeige - Anzeigenblatt ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine unbillige Behinderung durch die Aufnahme eines kommunalen Anzeigers in ein Anzeigenblatt ("Amtsanzeiger")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme eines Amtsanzeigers in Anzeigenblatt - Darlegungs- und Beweislast für unbillige Behinderung - Unverwertbares Sachverständigengutachten bei nicht offengelegten Anknüpfungstatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 116, 47
  • NJW 1992, 1817
  • ZIP 1992, 431
  • MDR 1992, 466
  • NVwZ 1992, 814 (Ls.)
  • GRUR 1992, 191
  • WM 1992, 452
  • ZUM 1992, 503
  • afp 1992, 65
 
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Wird zitiert von ... (89)

  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.11.1991 (KZR 18/90) ist nur zu entnehmen, dass es einem beklagten Anzeigenblatt nicht zumutbar ist, seine Kostenstruktur und seine Gewinnsituation gegenüber einem Konkurrenten offenzulegen (a.a.O., Rn. 28, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Daher dürfen gutachterliche Ergebnisse nicht ungeprüft der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden (vgl. BVerwGE 71, 38 ; BGHZ 116, 47 ).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02

    Beweisbeschluss über die Einholung eines Sachverständigengutachtens:

    Nicht zu beanstanden ist ferner der Hinweis des Landgerichts auf den Vorrang des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit vor dem Geheimhaltungsinteresse einer Partei beim Sachverständigenbeweis (vgl. dazu auch BGHZ 116, 47; Kürschner NJW 1992, 1804; Prütting/Weth NJW 1993, 576).
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