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BGH, 12.11.2002 - 3 StR 244/02 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 16 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; gefährliche Gewalthandlungen; Alkoholeinfluss; Gesamtschau); Überzeugungsbildung; Urteilsgründe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Bedingter Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Alkoholisierung des Täters
- Judicialis
StGB § 67 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 1
Tötungsvorsatz bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - 3 StR 244/02
Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung ist dieser Schluß jedoch nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter alle nach Sachlage in Betracht kommenden objektiven und subjektiven Tatumstände in seine Erwägungen einbezogen hat, die geeignet sind, dieses Ergebnis in Frage zu stellen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41 und 51 m. w. N.). - BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - 3 StR 244/02
Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung ist dieser Schluß jedoch nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter alle nach Sachlage in Betracht kommenden objektiven und subjektiven Tatumstände in seine Erwägungen einbezogen hat, die geeignet sind, dieses Ergebnis in Frage zu stellen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41 und 51 m. w. N.). - BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - 3 StR 244/02
Sollte die Zeugin M. in der neuen Hauptverhandlung wiederum von dem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO Gebrauch machen, wird - im Hinblick auf die Entscheidung BGHSt 45, 203 ff. und die gerichtliche Aufklärungspflicht - zu prüfen sein, ob sie gefragt werden muß, ob sie einer Verwertung ihrer im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben zustimmt. - BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - 3 StR 244/02
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist es nicht entscheidend, ob die Entziehungskur von vornherein aussichtslos er scheint; vielmehr setzt die Maßregel eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (BVerfGE 91, 1).