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   BGH, 12.11.2008 - 2 StR 450/08   

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https://dejure.org/2008,7675
BGH, 12.11.2008 - 2 StR 450/08 (https://dejure.org/2008,7675)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2008 - 2 StR 450/08 (https://dejure.org/2008,7675)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2008 - 2 StR 450/08 (https://dejure.org/2008,7675)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit wegen Alkoholkonsums; Zulässigkeit des indiziellen Bedeutungsgewinns sonstiger objektiver und subjektiver Umstände bei fortschreitender Rückrechnungszeit i.R.d. Berechnung eines ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 46a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit wegen Alkoholkonsums; Zulässigkeit des indiziellen Bedeutungsgewinns sonstiger objektiver und subjektiver Umstände bei fortschreitender Rückrechnungszeit i.R.d. Berechnung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 162
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - 2 StR 450/08
    Dies gilt insbesondere bei einem wie hier über viele Stunden zurückgerechneten Maximalwert (BGHSt 36, 286, 289).

    Kommt der Tatrichter in einem solchen Fall zu der Überzeugung, dass die übrigen Beweisanzeichen stärker zu bewerten sind als der BAK-Höchstwert, ist er nicht gehindert, trotz hoher errechneter Blutalkoholkonzentration die festgestellten psychodiagnostischen Beweisanzeichen dahin zu würdigen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nicht vorgelegen hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37 - Entkräftung der Indizwirkung (2,92 Promille); BGH NStZ 2002, 532; BGHSt 35, 308, 316; 36, 286, 289).

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - 2 StR 450/08
    Zwar ist im Ausgangspunkt die Annahme des Landgerichts zutreffend, dass einem aus einer Blutprobe errechneten Wert, der unter Berücksichtigung der dem Angeklagten günstigsten Abbauwerte zustande gekommen ist, lediglich eine beschränkte Aussagekraft zukommt (vgl. BGHSt 35, 308, 313 f.).

    Kommt der Tatrichter in einem solchen Fall zu der Überzeugung, dass die übrigen Beweisanzeichen stärker zu bewerten sind als der BAK-Höchstwert, ist er nicht gehindert, trotz hoher errechneter Blutalkoholkonzentration die festgestellten psychodiagnostischen Beweisanzeichen dahin zu würdigen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nicht vorgelegen hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37 - Entkräftung der Indizwirkung (2,92 Promille); BGH NStZ 2002, 532; BGHSt 35, 308, 316; 36, 286, 289).

  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02

    Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde); Beweiswürdigung (verminderte

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - 2 StR 450/08
    Kommt der Tatrichter in einem solchen Fall zu der Überzeugung, dass die übrigen Beweisanzeichen stärker zu bewerten sind als der BAK-Höchstwert, ist er nicht gehindert, trotz hoher errechneter Blutalkoholkonzentration die festgestellten psychodiagnostischen Beweisanzeichen dahin zu würdigen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nicht vorgelegen hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37 - Entkräftung der Indizwirkung (2,92 Promille); BGH NStZ 2002, 532; BGHSt 35, 308, 316; 36, 286, 289).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04

    Aufklärungsrüge; (erhebliche) Verminderung bzw. Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - 2 StR 450/08
    Kommt der Tatrichter in einem solchen Fall zu der Überzeugung, dass die übrigen Beweisanzeichen stärker zu bewerten sind als der BAK-Höchstwert, ist er nicht gehindert, trotz hoher errechneter Blutalkoholkonzentration die festgestellten psychodiagnostischen Beweisanzeichen dahin zu würdigen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nicht vorgelegen hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37 - Entkräftung der Indizwirkung (2,92 Promille); BGH NStZ 2002, 532; BGHSt 35, 308, 316; 36, 286, 289).
  • OLG Köln, 04.09.2012 - 1 RVs 154/12

    Anforderungen an die Feststellungen bei vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt

    Der errechnete maximale Blutalkoholwert verliert bei einem langen Rückrechnungszeitraum an Beweiswert; daneben gewinnen psychodiagnostische Beweisanzeichen an Bedeutung (vgl. zu § 21 StGB: BGH [06.06.02] NStZ 2002, 532; BGH [12.11.08] NStZ-RR 2009, 162 [Pf.]).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

    Ob und in welchem Maße bei einem alkoholisierten Täter zum Tatzeitpunkt eine krankhafte seelische Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB durch einen akuten Alkoholrausch vorgelegen hat, ist aufgrund seiner Blutalkoholkonzentration bei Begehung der Tat und anhand psychodiagnostischer Beweisanzeichen zu beurteilen (BGHSt 43, 66; st. Rspr.; aus jüngerer Zeit BGH, 2 StR 450/08 vom 12. November 2008, Rdnr. 3; 4 StR 95/09 vom 28. April 2009, Rdnr. 7; 5 StR 57/09 vom 26. Mai 2009; 5 StR 206/09 vom 24. Juni 2009, Rdnr. 4; 4 StR 424/09 vom 17. Dezember 2009, Rdnr. 19; 2 StR 428/09 vom 13. Januar 2010, Rdnr. 9 ff; IV ZR 272/06 vom 29. Oktober 2008, Rdnr. 12 f ; zu aussagekräftigen psychodiagnostischen Kriterien vgl. Heifer, Blutalkohol 34 [1997], 450).
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