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   BGH, 12.11.2008 - 2 StR 474/08   

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https://dejure.org/2008,8543
BGH, 12.11.2008 - 2 StR 474/08 (https://dejure.org/2008,8543)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2008 - 2 StR 474/08 (https://dejure.org/2008,8543)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2008 - 2 StR 474/08 (https://dejure.org/2008,8543)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 362
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - 2 StR 474/08
    Der subjektive Tatbestand setzt zumindest bedingten Vorsatz dahingehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligt und dass es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet (BGHSt 50, 359).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 101/99

    Sexuelle Nötigung; Gewalt; Aufklärungspflicht; Sachverständige; Sachverstand

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - 2 StR 474/08
    Die weiterhin erforderliche zweckbedingte Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und dem Taterfolg dergestalt, dass die Gewaltanwendung nach dem Willen des Täters der Vornahme der sexuellen Handlung tatsächlich dient (BGH NStZ 1999, 506), liegt nach den Feststellungen ebenfalls vor.
  • BGH, 10.10.1984 - 3 StR 390/84

    Gewaltbegriff beim Tatbestand der Vergewaltigung - Verwirklichung des

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - 2 StR 474/08
    Dabei genügt es, dass ein psychisch determinierter Prozess "nur mit geringem körperlichen Kraftaufwand" in Lauf gesetzt wird (BGH NStZ 1985, 71).
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 544/12

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Vorsatz bezüglich fehlender Einwilligung des

    bb) Der subjektive Tatbestand im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt zumindest bedingten Vorsatz dahingehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuellen Handlungen nicht eingewilligt hat und dass es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet (Senatsbeschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 445/11, NStZ 2012, 268; BGH, Beschluss vom 12. November 2008 - 2 StR 474/08).
  • BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11

    Vergewaltigung (schutzlose Lage; Vorsatz)

    Feststellungen dazu, dass der Angeklagte vorsätzlich eine konkretisierte Furcht der Geschädigten vor körperlicher Gewalteinwirkung nötigend ausgenutzt hätte, hat das Landgericht nicht getroffen (vgl. dazu auch BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284, vom 12. November 2008 - 2 StR 474/08 und vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/08, NStZ 2009, 443).
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