Rechtsprechung
BGH, 12.11.2008 - VIII ZR 270/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unangemessene Benachteiligung eines Mieters von Wohnraum durch einen formularmäßig erklärten, einseitigen Verzicht auf sein ordentliches Kündigungsrecht; Wirksamkeit eines Verzichts auf das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer von 4 Jahren seit Abschluss einer ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Formularmäßiger Kündigungsausschluss über vier vier Jahre im Mietvertrag zulässig, §§ 307 Abs. 1, 557a Abs. 3 Satz 1 BGB
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigungsausschluss in Wohnraummietvertrag
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Einseitiger Verzicht des Mieters auf ordentliches Kündigungsrecht
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1 § 557a Abs. 3 S. 1
Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen Verzichts des Mieters auf das ordentliche Kündigungsrecht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Formularmäßiger Kündigungsverzicht bei Staffelmiete wirksam?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
BGH gestattete bei Staffelmiete einseitigen Kündigungsverzicht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einseitiger Kündigungsverzicht mit Staffelmietvereinbarung wirksam
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Noch einmal: Einseitiger Kündigungsverzicht mit Staffelmietvereinbarung auch einseitig zulasten des Mieters bis zu vier Jahre zulässig
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Formularmäßiger einseitiger Kündigungsverzicht wirksam
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Keine unangemessene Benachteiligung des Mieters bei formularmäßigem Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
- kanzlei-klumpe.de , S. 8 (Kurzinformation)
Kündigungsrechtsverzicht auch bei Staffelmietvereinbarung formularmäßig möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht darf bei einer Staffelmiete im Mietvertrag ausgeschlossen werden
Besprechungen u.ä. (2)
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf ordentliche Kündigung wirksam oder nicht?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erneut: Einseitiger Kündigungsausschluss für Mieter bei der Staffelmiete (IMR 2009, 39)
Verfahrensgang
- AG Dachau, 30.01.2007 - 2 C 1153/06
- LG München II, 25.09.2007 - 12 S 1829/07
- BGH, 12.11.2008 - VIII ZR 270/07
Papierfundstellen
- NJW 2009, 353
- MDR 2009, 135
- NZM 2009, 80
- ZMR 2009, 189
- NJ 2009, 118
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04
Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts …
Auszug aus BGH, 12.11.2008 - VIII ZR 270/07
Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. November 2005 VIII ZR 154/04, NZM 2006, 256).a) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 23. November 2005 (VIII ZR 154/04, NZM 2006, 256, Tz. 13 ff.) entschieden hat, benachteiligt ein formularmäßig erklärter, einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht den Mieter nicht unangemessen, wenn er zusammen mit einer Staffelmiete vereinbart wird und einen Zeitraum von vier Jahren nicht überschreitet.
Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag - wie hier - auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist (Senatsurteil vom 23. November 2005, aaO, Tz. 15).
Der Gesetzgeber hat Staffelmietvereinbarungen, die einen einseitigen Ausschluss des Kündigungsrechts enthalten, bis zur Grenze von vier Jahren billigen wollen und durch die Bestimmung des § 557a Abs. 3 BGB zugelassen (Senatsurteil vom 23. November 2005, aaO, Tz. 19).
- AG Dortmund, 15.06.2010 - 425 C 142/10
Schranken des einseitigen Kündigungsverzichts
Daraus ergibt sich, dass der Bundesgerichtshof entgegen seiner sonstigen Rechtsprechung einen einseitigen formularvertraglichen Kündigungsverzicht dann für wirksam erachtet, wenn er mit einer Staffelmiete verbunden ist (BGH MietPrax-AK § 557a BGB Nr. 7 = NJW 2006, 1056 = NZM 2006, 256; MietPrax-AK § 557a BGB Nr. 9 und MietPrax-AK § 557a BGB Nr. 12 = NJW 2009, 353 = NZM 2009, 80). - OLG Bamberg, 15.03.2012 - 8 U 4/12
Gewerbepachtvertrag: Wirksamkeit eines einseitigen Ausschlusses ordentlicher …
Die vom Prozessbevollmächtigten auf Blatt 10 der Berufungsbegründung aufgelisteten 4 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 294/03; VIII ZR 379/03, VIII ZR 27/04 und VIII ZR 270/07) befassen sich ausnahmslos mit Fragen der Kündigung von Miet w o hn raum.