Rechtsprechung
BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- IWW
§ 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § ... 114 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 1076 bis 1078 ZPO, § 1076 Abs. 1 ZPO, Richtlinie 2003/8/EG, §§ 114 bis 127a ZPO, § 1078 ZPO, § 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 184 Satz 1 GVG, § 117 Abs. 3, 4 ZPO, Art. 16 der Richtlinie 2003/8/EG, Art. 13 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 6 der Richtlinie 2003/8/EG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 Abs 1 S 2 ZPO, §§ 114 ff ZPO, § 1078 Abs 1 S 2 ZPO, Art 13 Abs 2 Buchst a EGRL 8/2003
Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union: Abfassung der Anträge in deutscher Sprache; Übersetzung der Anlagen in die deutsche Sprache - Jurion
Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Zu den Voraussetzungen grenzüberschreitender Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe für die Prozessparteien aus anderen EU-Staaten - und die Übersetzungspflicht für Belege
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2012 - 7 O 262/09
- OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 35/13
- BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Papierfundstellen
- WM 2015, 737
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 05.11.2015 - 10 AZB 25/15
Grenzüberschreitende Streitsache - Prozesskostenhilfe - Übersetzungskosten
Dem bei einem deutschen Prozessgericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO und die entsprechenden Belege gemäß § 184 Satz 1 GVG grundsätzlich in deutscher Sprache beizufügen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -) .Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kosten, die für die Übersetzung der dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügenden Erklärung und Belege in die Gerichtssprache entstehen, ist daher ausgeschlossen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 2) .
Erhebt ein Antragsteller mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat unmittelbar bei dem sachlich und örtlich zuständigen deutschen Prozessgericht Klage und stellt er dort zugleich einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, finden die §§ 114 bis 127a ZPO unmittelbar Anwendung (vgl. BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 1) .
- BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 25/15
Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug
Dem bei einem deutschen Prozessgericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO und die entsprechenden Belege gemäß § 184 Satz 1 GVG grundsätzlich in deutscher Sprache beizufügen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -) .Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kosten, die für die Übersetzung der dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügenden Erklärung und Belege in die Gerichtssprache entstehen, ist daher ausgeschlossen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 2) .
- BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 22/15
Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug
Dem bei einem deutschen Prozessgericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO und die entsprechenden Belege gemäß § 184 Satz 1 GVG grundsätzlich in deutscher Sprache beizufügen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -) .Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kosten, die für die Übersetzung der dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügenden Erklärung und Belege in die Gerichtssprache entstehen, ist daher ausgeschlossen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 2) .
- BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 24/15
Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug
Dem bei einem deutschen Prozessgericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO und die entsprechenden Belege gemäß § 184 Satz 1 GVG grundsätzlich in deutscher Sprache beizufügen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -) .Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kosten, die für die Übersetzung der dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügenden Erklärung und Belege in die Gerichtssprache entstehen, ist daher ausgeschlossen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 2) .